ABGB § 283

Berechnen Sie die Kuratorentschädigung nach ABGB § 283. Der Kurator hat Anspruch auf 5% des Kuratelvermögens pro Jahr.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 1811 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kuratorentschädigung nach ABGB § 283

Rechtsgrundlage der Kuratorentschädigung

Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) normiert in § 283 die Ansprüche des Kurators auf Entschädigung und Aufwandersatz. Der Kurator hat Anspruch auf eine jährliche Entschädigung von 5% des Wertes des von der Kuratel erfassten Vermögens.

Berechnung der Entschädigung

Die Grundentschädigung beträgt 5% des Kuratelvermögens pro Jahr. Bei einer kürzeren Dauer der Kurateltätigkeit wird die Entschädigung aliquot berechnet. Der Rechner berücksichtigt die monatsgenaue Dauer und zeigt den anteiligen Betrag.

Gerichtliche Anpassung

Das Gericht kann die Entschädigung nach billigem Ermessen erhöhen oder herabsetzen. Besondere Umstände wie außergewöhnlich hohes Vermögen oder besonders geringer Aufwand können zu einer Anpassung führen. In diesen Fällen zeigt der Rechner auch die angepasste Entschädigung.

Häufige Fragen zur Kuratorentschädigung nach ABGB § 283

Wie wird die Entschädigung des Kurators berechnet?

Nach ABGB § 283 steht dem Kurator eine jährliche Entschädigung von 5% des Wertes des von der Kuratel erfassten Vermögens zu. Bei längerer Dauer wird die Entschädigung aliquot für die monatsgenaue Dauer berechnet.

Wann kann die Entschädigung angepasst werden?

Das Gericht kann die Entschädigung erhöhen oder herabsetzen, wenn besondere Umstände vorliegen — etwa bei besonders geringem Aufwand oder außergewöhnlich hohem Vermögen. Der Rechner zeigt sowohl die Grundentschädigung als auch eine gerichtlich angepasste Variante.

Was zählt zum Kuratelvermögen?

Zum Kuratelvermögen zählt das gesamte Vermögen der betreuten Person, das der Kurator zu verwalten hat. Dies umfasst sowohl Barvermögen als auch Immobilien und andere Aktiva, soweit sie in die Kuratel fallen.

Welche Rolle spielt die Dauer der Kurateltätigkeit?

Die Entschädigung wird nach der Dauer der Kurateltätigkeit berechnet. Bei weniger als einem vollen Jahr wird die Grundentschädigung aliquot (pro Monat) berechnet. Der Rechner berücksichtigt die monatsgenaue Dauer.

Kann der Kurator Aufwand ersetzt verlangen?

Ja, neben der Grundentschädigung kann der Kurator auch Ersatz für tatsächlich aufgewendete Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit der Kuratel standen und die er nicht selbst zu tragen hat.

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