Prüfen Sie Wucherverdacht und Laesio enormis — der Rechner vergleicht vereinbarte Leistung und Marktwert nach § 879 Abs. 2 Z 4 ABGB und § 934 ABGB.
Rechtsgrundlage
- § 879 Abs. 2 Z 4 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ↗
Wucher — nichtige Verträge bei übermäßiger Gegenleistung und Ausnützung einer Schwächesituation
Gültig ab: 1. 1. 1812
- § 934 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) ↗
Laesio enormis — Anfechtung bei Verkürzung über die Hälfte des wahren Werts
Gültig ab: 1. 1. 1812
§ 879 ABGB: Sittenwidrige und wucherische Verträge
§ 879 ABGB schützt vor sittenwidrigen Verträgen. Abs. 1 enthält die Generalklausel: Verträge, die gegen die guten Sitten verstoßen, sind nichtig. Abs. 2 Z 4 konkretisiert dies für Wucher — wenn eine übermäßige Gegenleistung durch Ausnützung einer Schwächesituation erlangt wird.
Tatbestandsmerkmale des Wuchers
Wucher setzt zwei Elemente voraus: ein objektives (auffällig übermäßige Gegenleistung) und ein subjektives (Ausnützung von Notlage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung). Fehlt das subjektive Element, liegt kein Wucher vor — aber ggf. Laesio enormis nach § 934 ABGB, wenn die Leistung mehr als doppelt so hoch wie der wahre Wert ist.
Laesio enormis: Verkürzung über die Hälfte
§ 934 ABGB schützt vor groben objektiven Ungleichgewichten im Vertrag. Erhält ein Vertragspartner weniger als die Hälfte des wahren Werts seiner Leistung, kann er den Vertrag anfechten und Wertanpassung oder Aufhebung verlangen. Die Anfechtungsfrist beträgt 3 Jahre. Diese Norm gilt unabhängig vom Verschulden des anderen Teils — allein das Missverhältnis genügt.
Wucherzinsen im Kreditrecht
Im Kreditrecht wird Wucher besonders häufig diskutiert. Gerichte haben in Österreich wiederholt festgestellt, dass Zinssätze, die den Marktzinssatz um mehr als 50 % überschreiten, wucherisch sein können. Bei Verbraucherkrediten bietet zusätzlich das KSchG weitreichenden Schutz: unangemessen hohe Zinsen können nach § 879 ABGB i.V.m. §§ 26 ff KSchG angefochten werden.
Häufige Fragen zu § 879 ABGB Wucher
Was ist Wucher nach § 879 Abs. 2 Z 4 ABGB?
Wucher liegt vor, wenn jemand eine Notlage, Verstandesschwäche, Unerfahrenheit oder Gemütsaufregung einer anderen Person ausnützt und sich dafür eine auffällig übermäßige Gegenleistung versprechen lässt. Der Vertrag ist dann nach § 879 ABGB nichtig. Als Faustregel gilt: Ist die vereinbarte Leistung mehr als doppelt so hoch wie der Marktwert, liegt Wucherverdacht vor.
Was ist der Unterschied zwischen Wucher und Laesio enormis?
Laesio enormis (§ 934 ABGB) ist die "Verkürzung über die Hälfte" — wenn ein Vertragspartner weniger als die Hälfte des wahren Werts erhält. Sie setzt kein Ausnützen einer Schwächesituation voraus, sondern nur ein objektives Missverhältnis. Wucher (§ 879 Abs. 2 Z 4) erfordert zusätzlich das subjektive Element der Ausnützung. Bei Laesio enormis kann der Betroffene Vertragsaufhebung oder Wertanpassung verlangen.
Bei welchem Zinssatz liegt Wucherverdacht bei Krediten?
Bei Zinssätzen wird Wucherverdacht angenommen, wenn der vereinbarte Zinssatz mehr als 1,5× höher ist als der marktübliche Vergleichszinssatz (50 % Aufschlag). Liegt der Marktzins z. B. bei 5 %, wäre ein vereinbarter Zinssatz von 7,5 % oder mehr verdächtig. Bei extremen Zinssätzen (z. B. 20 % gegenüber 5 % Marktzins) ist Wucher nahezu sicher.
Was sind die Rechtsfolgen bei Wucher?
Ein wucherischer Vertrag ist nach § 879 ABGB absolut nichtig. Das bedeutet: (1) Der Vertrag kann von keiner Seite durchgesetzt werden; (2) Empfangene Leistungen müssen zurückgegeben werden; (3) Der Bewucherete hat Schadenersatzansprüche; (4) Strafrechtliche Konsequenzen nach § 154 StGB (Wucher) sind möglich. Die Nichtigkeit kann von jeder Partei und auch von Dritten geltend gemacht werden.
Für welche Vertragstypen gilt die Laesio-enormis-Anfechtung?
Laesio enormis gilt grundsätzlich für zweiseitig verbindliche Verträge (Austauschverträge) wie Kauf, Tausch, Werkvertrag. Sie gilt nicht für: unentgeltliche Schenkungen, Vergleiche und Glücksspielverträge (§ 935 ABGB). Die Anfechtung muss innerhalb von 3 Jahren ab Vertragsschluss erfolgen.