Berechnen Sie die exakte Dienstzeit nach § 2 AngG. Geben Sie Start- und Enddatum ein — der Rechner ermittelt die Gesamtdauer in Tagen, Monaten und Jahren.
Rechtsgrundlage
- Art. 1 § 2 Angestelltengesetz (AngG) (AngG) ↗
Dienstzeitberechnung — bei ununterbrochenem Dienstverhältnis zählt jeder Kalendertag mit
Gültig ab: 1. 1. 2018
Kurz zum Thema: Dienstzeitberechnung nach § 2 AngG
Gesetzliche Grundlage der Dienstzeitberechnung
Das österreichische Angestelltengesetz (AngG) regelt in § 2 die Berechnung der Dienstzeit. Die Vorschrift stellt klar, dass bei einem ununterbrochenen Dienstverhältnis jeder Kalendertag zählt — unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer an diesem Tag tatsächlich gearbeitet hat oder durch einen Feiertag oder Urlaub abwesend war.
Was zählt zur Dienstzeit?
Die Dienstzeit umfasst die gesamte Dauer des ununterbrochenen Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber. Sie beginnt mit dem ersten Arbeitstag und endet mit dem letzten Tag, an dem das Dienstverhältnis aufrecht war. Auch Zeiten einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit gelten als Dienstzeit, sofern das Dienstverhältnis während dieser Zeit aufrecht erhalten bleibt.
Unterbrechungen und ihre Wirkung
Unterbrechungen des Dienstverhältnisses führen dazu, dass die vorherige Dienstzeit nicht mehr für die Berechnung herangezogen werden kann. Dies gilt insbesondere bei Eigenkündigung, aber auch bei Karenzzeiten oder Präsenzdienst, wenn das Dienstverhältnis während dieser Zeit ruht. Nach einer Unterbrechung beginnt die Dienstzeit neu zu laufen — es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Schaltjahre und komplexe Datumsberechnung
Die Berechnung der Dienstzeit muss Schaltjahre berücksichtigen. Ein Jahr hat im Durchschnitt 365,25 Tage, um die zusätzlichen Tage in Schaltjahren auszugleichen. Für die Berechnung von Monaten wird ein durchschnittlicher Monat mit 30,44 Tagen zugrunde gelegt, da die tatsächliche Länge von Monaten zwischen 28 und 31 Tagen variiert.
Bedeutung der Dienstzeit für Arbeitnehmerrechte
Die exakte Berechnung der Dienstzeit ist für viele Arbeitnehmerrechte von Bedeutung. So richtet sich etwa die Kündigungsfrist nach § 20 AngG nach der Gesamtdienstzeit, der Urlaubsanspruch nach dem UrlG bemisst sich nach der Dauer des Dienstverhältnisses, und auch der Anspruch auf eine Abfertigung nach § 23 AngG hängt von der ununterbrochenen Dienstzeit ab.
Häufige Fragen zur Dienstzeitberechnung nach § 2 AngG
Wie wird die Dienstzeit nach § 2 AngG berechnet?
Die Dienstzeit wird nach dem tatsächlichen Kalendertagen berechnet. Jeder Tag im ununterbrochenen Dienstverhältnis zählt mit — unabhängig von der Arbeitszeit oder einem Urlaub.
Was zählt als Unterbrechung der Dienstzeit?
Zeiten, in denen das Dienstverhältnis ruhend gestellt ist (zB Karenz, Präsenzdienst) oder durch Eigenkündigung des Arbeitnehmers unterbrochen wurde, gelten als Unterbrechung und zählen nicht zur Dienstzeit.
Gilt eine Kündigungsfrist als Teil der Dienstzeit?
Ja, die Kündigungsfrist ist Teil des laufenden Dienstverhältnisses und wird in die Berechnung der Gesamtdienstzeit einbezogen. Die Kündigung selbst beendet das Dienstverhältnis erst nach Ablauf der Frist.
Wie werden Schaltjahre berücksichtigt?
Die Berechnung verwendet 365,25 Tage als Basis für ein Jahr und berücksichtigt damit automatisch alle Schaltjahre. Bei einem Schaltjahr wird der 29. Februar mitgezählt.
Kann ich mit diesem Rechner auch Teilzeit-Dienstzeiten berechnen?
Dieser Rechner berechnet die rein kalendarische Dauer des Dienstverhältnisses. Für die Berechnung von Urlaubsansprüchen oderother Rechte, die auf Teilzeitbasis reduziert sind, können zusätzliche Faktoren erforderlich sein.