Berechnen Sie Ihren Urlaubsanspruch nach § 2 UrlG. Geben Sie Ihre Dienstjahre ein — der Rechner zeigt, wie viele Werktage Urlaub Ihnen jährlich zustehen.
Rechtsgrundlage
- § 2 UrlG Urlaubsgesetz (UrlG) (UrlG) ↗
Urlaubsanspruch — 30 Werktage bei < 25 Jahren, 36 Werktage bei ≥ 25 Jahren
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Urlaubsanspruch nach § 2 UrlG
Gesetzliche Grundlage des Urlaubsanspruchs
Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG) regelt in § 2 den jährlichen Urlaubsanspruch für alle Arbeitnehmer. Der Anspruch ist nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit gestaffelt und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer ausreichend Zeit zur Erholung haben.
Staffelung nach Dienstjahren
Der Grundurlaub beträgt 30 Werktage pro Jahr für Arbeitnehmer mit weniger als 25 Dienstjahren. Bei 25 und mehr Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Seit der UrlG-Reform 2023 gibt es keine Abstufung mehr bei 15 Jahren — die 33-Tage-Regelung gilt nur noch über bestimmte Kollektivverträge.
Werktage verstehen
Das UrlG spricht von Werktagen — das sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies etwa 6 Wochen Urlaub (30 Werktage ÷ 5 Tage/Woche = 6 Wochen). Bei einer 6-Tage-Woche wären es 5 Wochen.
Kollektivvertragliche Erweiterungen
Viele Kollektivverträge sehen zusätzliche Urlaubstage vor, die über den gesetzlichen Anspruch hinausgehen. So gewähren manche KV bereits ab dem ersten Dienstjahr 32 oder 33 Werktage. Andere sehen Stufen vor, die alle 5 Jahre einen zusätzlichen Tag gewähren.
Verfall und Konsum des Urlaubs
Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich nicht sofort. Seit der Umsetzung der EU-Urlaubsrichtlinie sind Arbeitgeber verpflichtet, Arbeitnehmer aktiv auf anstehende Verfallsfristen hinzuweisen. In Österreich gilt eine Verfallsfrist von 2 Jahren — Urlaub aus dem Jahr 2024 muss bis Ende 2026 konsumiert werden.
Häufige Fragen zum Urlaubsanspruch nach § 2 UrlG
Wie viele Urlaubstage stehen mir nach § 2 UrlG zu?
Nach § 2 UrlG beträgt der jährliche Urlaubsanspruch 30 Werktage für Arbeitnehmer mit weniger als 25 Dienstjahren. Bei 25 und mehr Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Dazwischen können Kollektivverträge zusätzliche Tage vorsehen.
Was bedeutet "Werktage" im UrlG?
Werktage sind alle Kalendertage außer Sonntage und gesetzliche Feiertage. In Österreich bedeutet das bei einer 5-Tage-Woche, dass 30 Werktage etwa 6 Wochen Urlaub entsprechen (bei 5 Arbeitstagen pro Woche).
Wie werden Dienstjahre für den Urlaub berechnet?
Maßgeblich sind die vollen Dienstjahre beim selben Arbeitgeber. Dabei zählt das ununterbrochene Dienstverhältnis — Zeiten der Karenz oder des Präsenzdienstes unterbrechen den Zeitraum nicht.
Können über den gesetzlichen Anspruch hinaus zusätzliche Urlaubstage gelten?
Ja, viele Kollektivverträge sehen zusätzliche Urlaubstage vor — etwa 1 bis 3 Tage mehr bei langer Betriebszugehörigkeit. Auch Einzelverträge oder Betriebsvereinbarungen können günstigere Regelungen enthalten.
Verfallen Urlaubstage, wenn ich sie nicht nehme?
Grundsätzlich verfallen nicht genommene Urlaubstage nicht sofort. Nach der EU-Urlaubsrichtlinie müssen Arbeitgeber aktiv darauf hinweisen, dass Urlaubstage verfallen könnten. In Österreich ist eine Verfallsfrist von 2 Jahren üblich — nicht genommener Urlaub aus 2024 kann also bis Ende 2026 konsumiert werden.