§ 12a AZG — Nachtarbeit Definitionen

Berechnen Sie Ihre Classification als Nachtarbeiter oder Schwerarbeiternach § 12a AZG. Dieser Rechner bestimmt, ob Sie die Voraussetzungen für Zusatzurlaub nach § 10a UrlG erfüllen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Nachtarbeit nach § 12a AZG

Gesetzliche Definition der Nachtarbeit

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) definiert in § 12a die Nachtarbeit. Als Nacht gilt der Zeitraum von 22:00 Uhr bis 05:00 Uhr des następnych Tages. Diese Definition ist maßgeblich für alle weiteren Regelungen rund um die Nachtarbeit.

Nachtarbeiter — Voraussetzungen

Ein Arbeitnehmer gilt als Nachtarbeiter, wenn er entweder regelmäßig Nachtarbeit leistet oder wenn nach dem anwendbaren Kollektivvertrag mindestens 48 Nächte pro Jahr mindestens 3 Stunden in der Nacht (22:00–05:00) arbeitet. Der Kollektivvertrag kann geringere Anforderungen vorsehen.

Schwerarbeiter — besondere Kategorie

Schwerarbeiter sind Nachtarbeiter, die schwere Arbeit nach dem Nachtarbeits- und Schwerarbeitsgesetz (NSchG) verrichten. Die schwere Arbeit muss nach Art und Umfang den Beanspruchungskriterien des NSchG entsprechen. Dies wird von der Austrian Workers' Compensation Board regelmäßig überprüft.

Zusatzurlaub für Schwerarbeiter

Nach § 10a UrlG haben Schwerarbeiter Anspruch auf zusätzlichen Urlaub. Die Höhe richtet sich nach der Dauer der Schwerarbeitszeit: 2 Tage Basis, 4 Tage nach 5 Jahren, 6 Tage nach 15 Jahren. Bei 40-49 Nächten kann ein anteiliger Anspruch bestehen.

Gesundheitsüberprüfungen

Nachtarbeiter haben Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen durch den Arbeitgeber. Diese sollen sicherstellen, dass die Nachtarbeit keine Gesundheitsschäden verursacht. Die Kosten trägt der Arbeitgeber.

Häufige Fragen zu § 12a AZG

Welche Stunden gelten als Nachtarbeit nach § 12a AZG?

Nachtarbeit liegt zwischen 22:00 Uhr und 05:00 Uhr statt. Dieser Zeitraum gilt als „Nacht" im Sinne des Gesetzes. Nachtarbeit liegt vor, wenn regelmäßig oder wenn mindestens 48 Nächte pro Jahr mindestens 3 Stunden in diesem Zeitraum gearbeitet wird.

Wer gilt als Nachtarbeiter?

Als Nachtarbeiter gilt, wer regelmäßig Nachtarbeit leistet oder wer — wenn der Kollektivvertrag nichts anderes bestimmt — mindestens 48 Nächte pro Jahr mindestens 3 Stunden während der Nacht arbeitet.

Was ist ein Schwerarbeiter im Sinne des § 12a AZG?

Ein Schwerarbeiter ist ein Nachtarbeiter, der schwere Arbeit nach den Bestimmungen des Nachtarbeits- und Schwerarbeitsgesetzes (NSchG) leistet. Voraussetzung ist, dass die Arbeit nach Art und Höhe den Beanspruchungen des NSchG entspricht.

Welche zusätzlichen Rechte haben Nachtarbeiter?

Nachtarbeiter haben Anspruch auf regelmäßige Gesundheitsüberprüfungen und auf zusätzlichen Urlaub. Schwerarbeiter erhalten nach § 10a UrlG bis zu 6 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr.

Wie berechnet sich der Zusatzurlaub für Schwerarbeiter?

Schwerarbeiter mit mindestens 50 Nächten pro Jahr erhalten 2 zusätzliche Urlaubstage. Nach 5 Jahren Schwerarbeit erhöht sich der Anspruch auf 4 Tage, nach 15 Jahren auf 6 Tage. Bei 40-49 Nächten kann ein anteiliger Anspruch bestehen.

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