Berechnen Sie die minimale Ruhezeit nach § 11 AZG. Geben Sie Ihre Schichtende-Zeit ein — der Rechner ermittelt, ab wann die nächste Schicht frühestens beginnen darf.
Rechtsgrundlage
- § 11 AZG Arbeitszeitgesetz (AZG) (AZG) ↗
Tägliche Ruhezeit — zwischen zwei Schichten müssen mindestens 11 Stunden liegen
Gültig ab: 1. 9. 2021
- § 12 Abs. 1 AZG Arbeitszeitgesetz (AZG) (AZG) ↗
Wöchentliche Ruhezeit — mindestens 36 aufeinanderfolgende Stunden pro Woche
Gültig ab: 1. 9. 2021
Kurz zum Thema: Tägliche Ruhezeit nach § 11 AZG
Gesetzliche Grundlage der täglichen Ruhezeit
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) sichert in § 11 den Anspruch auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zwischen zwei Schichten zu. Diese Ruhezeit dient dem Schutz der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer und ist eine der fundamentalen Schutzbestimmungen im Arbeitsrecht.
Wie wird die Ruhezeit berechnet?
Die Ruhezeit beginnt mit dem tatsächlichen Ende der letzten Arbeitsschicht. Wenn die Schicht beispielsweise um 14:00 Uhr endet, darf die nächste Schicht nicht vor 01:00 Uhr des folgenden Tages beginnen. Entscheidend ist die tatsächliche Arbeitszeit — Pausen zählen nicht als Ruhezeit im Sinne des § 11.
Abgrenzung zu § 12 — Wöchentliche Ruhezeit
Während § 11 AZG die tägliche Ruhezeit zwischen zwei Schichten regelt, bestimmt § 12 AZG die wöchentliche Ruhezeit. Arbeitnehmer haben Anspruch auf mindestens 36 zusammenhängende Stunden Ruhezeit pro Woche — in der Praxis üblicherweise das Wochenende (Samstag 0:00 bis Montag 12:00 = 60 Stunden oder eine vergleichbare Kombination).
Verstöße und Sanktionen
Wenn ein Arbeitgeber die Mindestruhezeit nach § 11 AZG wiederholt oder grob fahrlässig verletzt, drohen Verwaltungsstrafen. Der Arbeitnehmer kann bei wiederholten Verstößen auch das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, da die Vertrauensgrundlage dauerhaft beschädigt sein kann. Die Arbeitsinspektion überwacht die Einhaltung der AZG-Bestimmungen.
Schichtarbeit und erweiterte Ruhezeiten
In Betrieben mit Schichtarbeit kann die tägliche Ruhezeit durch Kollektivvertrag auf bis zu 8 Stunden verkürzt werden, wenn dies durch die Eigenart der Arbeit gerechtfertigt ist und ausreichend Kompensationszeiten gewährt werden. Dies ist jedoch die Ausnahme — die gesetzliche Regel von 11 Stunden bleibt der Regelfall.
Häufige Fragen zur täglichen Ruhezeit nach § 11 AZG
Wie viel Ruhezeit steht mir zwischen zwei Schichten zu?
Nach § 11 AZG muss zwischen dem Ende einer Schicht und dem Beginn der nächsten Schicht mindestens eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden liegen. Das ist die gesetzliche Mindestvorgabe.
Gilt die 11-Stunden-Regel auch bei Teilzeit?
Ja, die 11-Stunden-Ruhezeit gilt für alle Arbeitnehmer unabhängig von der Arbeitszeitform. Auch Teilzeitbeschäftigte haben Anspruch auf mindestens 11 Stunden Ruhezeit zwischen zwei Schichten.
Kann die Ruhezeit durch Kollektivvertrag verkürzt werden?
In Ausnahmefällen kann die tägliche Ruhezeit auf bis zu 8 Stunden verkürzt werden, allerdings nur durch Kollektivvertrag und nur für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten. Eine generelle Herabsetzung ist nicht zulässig.
Was passiert bei Schichtende um Mitternacht?
Wenn eine Schicht um 23:59 endet, beginnt die Ruhezeit sofort. Die früheste zulässige nächste Schicht beginnt um 10:59 desselben Tages — also knapp 11 Stunden später.
Wie wirkt sich die Ruhezeit auf die Wochenarbeitszeit aus?
Die 11-Stunden-Ruhezeit begrenzt faktisch die Zahl der möglichen Schichten pro Woche. Selbst bei maximaler Auslastung sind bei Einhaltung der täglichen Ruhezeit maximal etwa 13 Stunden pro Tag und damit ca. 91 Stunden pro Woche möglich — wobei die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 60 Stunden (§ 3 AZG) dem entgegensteht.
Welche Ausnahmen gibt es zur 11-Stunden-Regel?
Ausnahmen sind nur durch § 4a AZG (Arbeitsbereitschaft,Schichtarbeit) oder durch Kollektivvertrag für Schichtarbeit mit erweiterten Ruhezeiten möglich. Auch Notdienste und akute Notfälle können eine Verkürzung rechtfertigen.