Berechnen Sie den Nachtarbeitszuschlag nach § 9 AZG. Geben Sie Ihren Stundenlohn und die Anzahl der Nachtarbeitsstunden ein — der Rechner ermittelt den 10%igen Zuschlag (22:00–06:00 Uhr).
Rechtsgrundlage
- § 9 AZG Arbeitszeitgesetz (AZG) (AZG) ↗
Nachtarbeitszuschlag — 10% Zuschlag auf den Stundenlohn für Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr)
Gültig ab: 1. 9. 2021
Kurz zum Thema: Nachtarbeitszuschlag nach § 9 AZG
Gesetzliche Grundlage der Nachtarbeitszuschläge
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt in § 9 den Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag. Dieser Zuschlag stellt eine gesetzliche Abgeltung für die Belastung dar, die mit Arbeit zu unüblichen Stunden verbunden ist. Nachtarbeit gilt als besonders belastend für den natürlichen Rhythmus des Menschen und wird daher zusätzlich vergütet.
Definition der Nachtarbeitszeit
Als Nachtarbeitszeit gelten in Österreich die Stunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Innerhalb dieses Zeitraums geleistete Arbeit gilt als Nachtarbeit und löst den Zuschlagsanspruch aus. Es ist dabei unerheblich, ob die Arbeit an Werktagen oder am Wochenende geleistet wird — entscheidend ist allein der Zeitraum.
Berechnung des Nachtarbeitszuschlags
Der Nachtarbeitszuschlag beträgt 10% des regulären Stundenlohns. Für jede Nachtarbeitsstunde gebührt somit der 1,1-fache des normalen Stundenlohns. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Zuschlag also 2 Euro pro Nachtarbeitsstunde. Dieser Zuschlag ist auf der nächsten Gehaltsabrechnung gesondert auszuweisen.
Kombination mit Mehrarbeitszuschlag
Wenn Nachtarbeit gleichzeitig als Mehrarbeit gilt — also über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht — addieren sich die Zuschläge. In diesem Fall gebührt sowohl der 10%ige Nachtarbeitszuschlag als auch der 50%ige Mehrarbeitszuschlag. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro und einer Nachtmehrarbeitsstunde würde die Vergütung somit 20 × 1,5 × 1,1 = 33 Euro pro Stunde betragen.
Dokumentation und Abgeltung
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Nachtarbeitsstunden getrennt zu dokumentieren und auf der Gehaltsabrechnung auszuweisen. Der Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag verjährt nach 3 Monaten — die Geltendmachung sollte daher rechtzeitig erfolgen.
Häufige Fragen zum Nachtarbeitszuschlag nach § 9 AZG
Welche Stunden gelten als Nachtarbeitsstunden nach § 9 AZG?
Als Nachtarbeitszeit gilt die Zeit zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr. Für jede in diesem Zeitraum geleistete Arbeitsstunde gebührt ein Zuschlag von 10% des Stundenlohns.
Wie hoch ist der Nachtarbeitszuschlag?
Der Nachtarbeitszuschlag beträgt 10% des regulären Stundenlohns. Bei einem Stundenlohn von 20 Euro beträgt der Zuschlag also 2 Euro pro Nachtarbeitsstunde.
Kann der Nachtarbeitszuschlag auch in Freizeit abgegolten werden?
Grundsätzlich ist der Zuschlag in Geld zu leisten. Durch Kollektivvertrag oder Arbeitsvertrag kann jedoch vereinbart werden, dass der Zuschlag durch Freizeit im Ausmaß von 50% der Zuschlaghöhe abgegolten wird.
Gilt der Nachtarbeitszuschlag auch für Teilzeitbeschäftigte?
Ja, der Nachtarbeitszuschlag gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Wenn eine Teilzeitkraft Nachtarbeit leistet, gebührt auch ihr der 10%ige Zuschlag auf den gesamten Nachtarbeitsstunden.
Was ist, wenn die Nachtarbeit gleichzeitig Mehrarbeit ist?
Wenn Nachtarbeit gleichzeitig Mehrarbeit darstellt (also über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht), gebührt sowohl der Nachtarbeitszuschlag als auch der Mehrarbeitszuschlag — diese Zuschläge werden nicht gegenseitig aufgerechnet, sondern addieren sich.