§ 15a AZG — Fahrer Ruhezeit

Berechnen Sie die gültigen Ruhezeitregelungen nach § 15a AZG. Dieser Rechner ist speziell für Busfahrer im regionalen Kraftfahrlinienverkehr konzipiert und berücksichtigt die Sonderregelungen für geteilte und verkürzte Ruhezeiten.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Fahrer Ruhezeit nach § 15a AZG

Gesetzliche Grundlage für Busfahrer im Regionalverkehr

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) enthält in § 15a besondere Ruhezeitbestimmungen für Fahrer im regionalen öffentlichen Kraftfahrlinienverkehr. Diese Sonderregelung trägt den besonderen Anforderungen des Linienverkehrs Rechnung, wo starre Schichtpläne oft schwierig umsetzbar sind.

Geteilte Ruhezeiten

Die tägliche Ruhezeit kann in 2-3 Abschnitte geteilt werden. Ein Hauptteil von mindestens 8 Stunden ist erforderlich, dierestlichenlichen Abschnitte müssen jeweils mindestens 1 Stunde umfassen. Die Gesamtruhezeit bleibt bei mindestens 12 Stunden — die Aufteilung dient nur der besseren Organisation der Freizeit.

Verkürzte Ruhezeiten

An bis zu 3 Tagen pro Woche darf die Ruhezeit auf 9 Stunden verkürzt werden. Dies ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft und erfordert einen entsprechenden Ausgleich. Die verkürzten Ruhetage müssen nicht aufeinanderfolgen.

Ausgleichsruhe

Wird eine verkürzte Ruhezeit in Anspruch genommen, entsteht automatisch ein Anspruch auf Ausgleichsruhe. Diese beträgt 3 Stunden pro verkürztem Tag und muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums gewährt werden.

Kontrolle und Dokumentation

Fahrer im Linienverkehr müssen ihre Arbeits- und Ruhezeiten über ein digitalen Fahrtenschreiber aufzeichnen. Dieser Rechner dient der ersten Orientierung — für die genaue Berechnung der zulässigen Ruhezeiten sind die Aufzeichnungen maßgeblich.

Häufige Fragen zu § 15a AZG

Was regelt § 15a AZG?

§ 15a AZG enthält besondere Ruhezeitregelungen für Fahrer im regionalen Kraftfahrlinienverkehr. Diese Spezialvorschrift erlaubt unter bestimmten Bedingungen abweichende Ruhezeitmodelle, die im regulären AZG nicht vorgesehen sind.

Wie kann die tägliche Ruhezeit geteilt werden?

Die tägliche Ruhezeit von mindestens 12 Stunden kann in 2-3 Abschnitte geteilt werden. Ein Abschnitt muss mindestens 8 Stunden umfassen, die anderen Abschnitte mindestens je 1 Stunde. Die Gesamtruhezeit muss mindestens 12 Stunden betragen.

Was ist die verkürzte Ruhezeit?

Die Ruhezeit kann auf bis zu 9 Stunden verkürzt werden, jedoch maximal 3 Mal pro Woche. Bei jeder verkürzten Ruhezeit entsteht ein Anspruch auf Ausgleichsruhe, die gewährt werden muss.

Wann entsteht ein Anspruch auf Ausgleichsruhe?

Immer wenn eine verkürzte Ruhezeit (unter 12 Stunden, aber mindestens 9 Stunden) in Anspruch genommen wird, entsteht ein Anspruch auf Ausgleichsruhe. Die Ausgleichsruhe beträgt 3 Stunden pro verkürztem Tag.

Gilt § 15a AZG für alle Busfahrer?

Nein, § 15a AZG gilt nur für Fahrer im regionalen öffentlichen Kraftfahrlinienverkehr, also für Busfahrer, die regelmäßige Strecken im Regionalverkehr bedienen. Fernbusfahrer fallen nicht unter diese Sonderregelung.

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