Berechnen Sie Ihren Gleitzeit-Saldo nach § 3 AZG. Geben Sie die vereinbarten und tatsächlich geleisteten Wochenstunden ein — der Rechner ermittelt, ob Mehrarbeit oder ein Zeitguthaben vorliegt.
Rechtsgrundlage
- § 3 AZG Arbeitszeitgesetz (AZG) (AZG) ↗
Gleitzeit — Abweichung zwischen vereinbarten und tatsächlich geleisteten Wochenstunden
Gültig ab: 1. 9. 2021
Kurz zum Thema: Gleitzeit nach § 3 AZG
Gesetzliche Grundlage der Gleitzeit
Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) regelt in § 3 die Gleitzeitvereinbarung. Diese ermöglicht es Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Zeitraums selbst zu bestimmen — vorausgesetzt, die insgesamt vereinbarte Arbeitszeit wird eingehalten. Die Gleitzeit bietet damit eine erhebliche Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitstage.
Berechnung des Gleitzeit-Saldos
Der Gleitzeit-Saldo ergibt sich aus der Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten und den vertraglich vereinbarten Wochenstunden. Wenn Sie in einer Woche 40 Stunden arbeiten, aber nur 38 vereinbart sind, haben Sie 2 Stunden Mehrarbeit. Wenn Sie nur 35 Stunden arbeiten, haben Sie ein Zeitguthaben von 3 Stunden.
Zeitguthaben und Mehrarbeit
Das Zeitguthaben kann durch Freizeit ausgeglichen werden — etwa durch einen freien Nachmittag oder einen zusätzlichen Urlaubstag. Die Mehrarbeitsstunden müssen entweder durch Freizeit ausgeglichen oder bei Überschreitung eines bestimmten Höchstbetrags ausbezahlt werden. In vielen Gleitzeitvereinbarungen ist ein Maximalstunden-Saldo festgelegt.
Abgeltung von Mehrarbeitsstunden
Wenn der Gleitzeit-Saldo einen bestimmten Höchstbetrag überschreitet — etwa 40 oder 50 Stunden — müssen die Mehrarbeitsstunden ausbezahlt werden. Der Zuschlag dafür richtet sich nach den Bestimmungen des AZG oder des anwendbaren Kollektivvertrags.
Vorteile der Gleitzeit für Arbeitnehmer
Die Gleitzeit ermöglicht es Arbeitnehmern, Beruf und Privatleben besser zu vereinbaren. Arztbesuche, Kinderbetreuung oder andere private Angelegenheiten können flexibel gehandhabt werden, solange die Gesamtarbeitszeit eingehalten wird. Dies reduziert den Stress und erhöht die Zufriedenheit am Arbeitsplatz.
Häufige Fragen zur Gleitzeit nach § 3 AZG
Was ist Gleitzeit nach § 3 AZG?
Gleitzeit bedeutet, dass Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit innerhalb eines vereinbarten Zeitraums selbst bestimmen können. Die Differenz zwischen tatsächlich geleisteten und vereinbarten Stunden wird als Zeitguthaben oder Mehrarbeit erfasst.
Wie wird die Mehrarbeit bei Gleitzeit berechnet?
Die Mehrarbeit ergibt sich aus der Differenz zwischen tatsächlich geleisteten und vereinbarten Wochenstunden. Überschreiten die tatsächlichen Stunden die vereinbarten, liegt Mehrarbeit vor — unterschreiten sie, entsteht ein Zeitguthaben.
Gibt es bei Gleitzeit einen Maximalstunden?
Ja, in Gleitzeitvereinbarungen ist üblicherweise ein Maximalstunden-Saldo festgelegt — häufig 40 oder 50 Stunden. Wird dieser überschritten, müssen die Mehrarbeitsstunden ausbezahlt oder durch Freizeit ausgeglichen werden.
Was passiert mit dem Zeitguthaben?
Das Zeitguthaben kann durch Freizeit ausgeglichen werden oder verfällt unter bestimmten Umständen. Die genauen Regelungen hängen von der Gleitzeitvereinbarung ab — in manchen Betrieben wird ein Höchstguthaben festgelegt, das nicht überschritten werden darf.
Wie unterscheidet sich Gleitzeit von Überstunden?
Bei Gleitzeit werden die Stunden über einen längeren Zeitraum (zB monatlich) abgerechnet, während bei klassischen Überstunden jede Überschreitung der Normalarbeitszeit sofort vergütet wird. Gleitzeit bietet mehr Flexibilität bei der Zeiteinteilung.