§ 19a AZG — Mehrarbeit bei Teilzeit

Berechnen Sie die Mehrarbeitsstunden nach § 19a AZG. Wenn Sie als Teilzeitkraft über Ihre vertraglichen Stunden hinaus arbeiten, steht Ihnen ein 50%iger Mehrarbeitszuschlag zu.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Mehrarbeit bei Teilzeit nach § 19a AZG

Gesetzliche Grundlage der Mehrarbeit bei Teilzeit

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) wurde durch das Arbeitsrechtsform 2021 (ARÄG 2021) um § 19a ergänzt, der ausdrücklich die Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung regelt. Zuvor war die Rechtslage für Teilzeitkräfte, die über ihre vertraglichen Stunden hinaus arbeiteten, nicht eindeutig — nun wurde der Mehrarbeitszuschlag ausdrücklich kodifiziert.

Berechnung der Mehrarbeitsstunden

Die Mehrarbeitsstunden berechnen sich als Differenz zwischen den tatsächlich geleisteten Stunden und den vertraglich vereinbarten Wochenstunden. Wenn eine Teilzeitkraft beispielsweise 20 Stunden vereinbart hat, aber 25 Stunden arbeitet, beträgt die Mehrarbeit 5 Stunden. Nur wenn die tatsächlich geleisteten Stunden die vertraglichen überschreiten, entsteht ein Anspruch auf Mehrarbeitszuschlag.

Höhe des Mehrarbeitszuschlags

Der Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeit beträgt 50% des regulären Stundenlohns — genau wie bei Vollzeitbeschäftigten nach § 7 AZG. Es gibt also keinen niedrigeren Zuschlagsatz für Teilzeitbeschäftigte. Der Zuschlag ist auf der Gehaltsabrechnung gesondert auszuweisen und in der nächsten Abrechnung zu vergüten.

Freizeitoption statt Geld

Durch Kollektivvertrag kann vereinbart werden, dass die Mehrarbeit nicht durch Geld, sondern durch Gewährung von Ersatzfreizeit abgegolten wird. In diesem Fall gebührt ein Freizeitausgleich im Ausmaß von 50% der Mehrarbeitsstunden — bei 5 Mehrarbeitsstunden also 2,5 Stunden zusätzliche Freizeit.

Kombination mit anderen Zuschlägen

Wenn Mehrarbeit bei Teilzeit gleichzeitig in der Nachtarbeitszeit oder an einem Sonntag geleistet wird, addieren sich die jeweiligen Zuschläge. Der Nachtarbeitszuschlag (10%) und der Sonntagszuschlag (50%) kommen zum Mehrarbeitszuschlag (50%) hinzu.

Häufige Fragen zu Mehrarbeit bei Teilzeit nach § 19a AZG

Was ist Mehrarbeit bei Teilzeit nach § 19a AZG?

§ 19a AZG regelt den Fall, dass Teilzeitbeschäftigte über ihre vertraglich vereinbarten Stunden hinaus arbeiten. Diese Überschreitung heißt Mehrarbeit und löst einen 50%igen Zuschlag aus.

Wie hoch ist der Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeit?

Der Mehrarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte beträgt 50% des Stundenlohns — derselbe Satz wie für Vollzeitbeschäftigte. Es gibt also keinen niedrigeren Zuschlag für Teilzeitkräfte.

Gibt es eine Freizeitoption statt Geld?

Durch Kollektivvertrag kann auch hier vereinbart werden, dass die Mehrarbeitsstunden durch Freizeit im Ausmaß von 50% der Mehrarbeitsstunden abgegolten werden.

Was passiert, wenn die Mehrarbeit auch gleichzeitig Nachtarbeit ist?

Wenn Nachtarbeit im Sinne von § 9 AZG geleistet wird, addieren sich die Zuschläge — der Nachtarbeitszuschlag von 10% kommt zusätzlich zum Mehrarbeitszuschlag von 50% hinzu.

Wie berechnet sich der Zuschlag, wenn ich keinen klaren Stundenlohn habe?

Der Zuschlag berechnet sich aus dem auf die Stunde umgerechneten Entgelt. Bei einem Monatslohn teilt man durch 4,33 und dann durch die vereinbarten Wochenstunden, um den effektiven Stundenlohn zu ermitteln.

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