§ 4 AZG — Andere Verteilung der Normalarbeitszeit

Berechnen Sie, ob Ihre Arbeitszeitverteilung nach § 4 AZGzulässig ist. Der Rechner prüft die maximal zulässigen täglichen Stunden und die verfügbaren Verteilungsoptionen.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Andere Verteilung der Normalarbeitszeit nach § 4 AZG

Gesetzliche Grundlage der flexiblen Arbeitszeitverteilung

Das österreichische Arbeitszeitgesetz (AZG) erlaubt in § 4 eine andere Verteilung der Normalarbeitszeit als die klassische 8-Stunden-Woche. Diese Flexibilität soll Unternehmen und Arbeitnehmern ermöglichen, auf betriebliche Erfordernisse oder persönliche Wünsche besser einzugehen.

Verteilung mit Kollektivvertrag

Durch Kollektivvertrag kann die tägliche Normalarbeitszeit auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn an anderen Tagen kürzere Arbeitszeiten vorgesehen sind. Diese Möglichkeit eröffnet beispielsweise die Vier-Tage-Woche bei 40 Stunden Gesamtwochenarbeitszeit.

Verteilung ohne Kollektivvertrag

Auch ohne KV ist eine Verteilung möglich, wenn sie im Zusammenhang mit einer längeren Freizeitperiode steht — etwa einem verlängerten Wochenende oder Feiertagsbrücken. In diesem Fall darf die tägliche Arbeitszeit bis zu 9 Stunden betragen, die Referenzperiode bis zu 13 Wochen.

Berechnung der zulässigen Verteilung

Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit muss während der Referenzperiode der Normalarbeitszeit entsprechen. Ein工作组 kann also an manchen Tagen länger arbeiten, wenn an anderen Tagen entsprechend weniger oder gar nicht gearbeitet wird.

Warnung bei Überschreitung

Werden die zulässigen täglichen Höchstarbeitszeiten überschritten, liegt eine Überstundensituation vor, die zu entsprechenden Zuschlägen führt. Der Rechner hilft, solche Situationen frühzeitig zu erkennen.

Häufige Fragen zu § 4 AZG

Was bedeutet „andere Verteilung der Normalarbeitszeit"?

§ 4 AZG erlaubt, die Normalarbeitszeit anders zu verteilen als auf die üblichen 8 Stunden täglich. Dies kann durch Kollektivvertrag (bis 10h täglich) oder durch Verbindung mit Freizeitperioden (bis 9h täglich ohne KV) geschehen.

Wie viel Stunden darf die tägliche Arbeitszeit max betragen?

Mit Kollektivvertrag darf die tägliche Normalarbeitszeit bis zu 10 Stunden betragen. Ohne KV ist eine Verteilung bis zu 9 Stunden täglich möglich, wenn sie im Zusammenhang mit einer längeren Freizeitperiode steht.

Wie lange kann die Verteilung gelten?

Bei Verteilung im Zusammenhang mit Feiertagen oder Ähnlichem kann die Referenzperiode bis zu 13 Wochen betragen. Innerhalb dieser Zeit muss die durchschnittliche Wochenarbeitszeit der Normalarbeitszeit entsprechen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verteilung erfüllt sein?

Die Verteilung muss im Vorhinein festgelegt werden und entweder durch einen Kollektivvertrag gedeckt sein oder im Zusammenhang mit längeren Freizeitperioden (Wochenende, Feiertage) stehen. Einseitige Anordnungen des Arbeitgebers genügen nicht.

Gibt es eine maximale Referenzperiode?

Ja, ohne Kollektivvertrag beträgt die Referenzperiode maximal 13 Wochen. Bei besonders langen Freizeitperioden kann der Kollektivvertrag eine längere Periode vorsehen.

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