Berechnen Sie Ihr Wochengeld nach § 14 MSchG. Geben Sie Ihr durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen ein — der Rechner ermittelt das Wochengeld (ca. 80% des Nettoeinkommens).
Rechtsgrundlage
- § 14 MSchG Mutterschutzgesetz (MSchG) (MSchG) ↗
Wochengeld — ca. 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Kalendermonate
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Wochengeld nach § 14 MSchG
Gesetzliche Grundlage des Wochengelds
Das österreichische Mutterschutzgesetz (MSchG) regelt in § 14 den Anspruch auf Wochengeld. Dieses stellt die finanzielle Absicherung während der Mutterschaftspause dar und wird von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt. Das Wochengeld soll sicherstellen, dass werdende Mütter sich während der Schwangerschaft und der ersten Zeit nach der Geburt ausreichend erholen können.
Berechnung des Wochengelds
Das Wochengeld beträgt ca. 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen — also das Gehalt nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Wenn das Einkommen schwankt, wird der Durchschnitt der letzten 3 Monate herangezogen.
Unterschied zum Beschäftigungsverbot-Entgelt
Während der 8 Wochen vor der Geburt (Beschäftigungsverbot) hat die Arbeitnehmerin Anspruch auf ihr volles Gehalt — dieses wird als Beschäftigungsverbot-Entgelt bezeichnet und vom Arbeitgeber gezahlt. Ab der Geburt wird dann das Wochengeld von der Krankenkasse bezahlt. Der Arbeitgeber muss die Differenz zwischen Wochengeld und dem vollen Gehalt nicht aufstocken — im Gegensatz zum Beschäftigungsverbot.
Mindest-Wochengeld
Für niedrige Einkommen exists ein Mindest-Wochengeld, das nicht unterschritten werden kann. Der aktuelle Betrag wird jährlich angepasst und von der Gebietskrankenkasse bekannt gegeben. Bei einem Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze kann das Wochengeld entsprechend geringer ausfallen.
Dauer des Wochengelds
Das Wochengeld wird für die gesamte Dauer des Mutterschutzes ausbezahlt — von 8 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt (bei Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Nach Ablauf des Mutterschutzes besteht dann Anspruch auf Karenzgeld nach dem Eltern-Karenzgeld-Gesetz.
Häufige Fragen zum Wochengeld nach § 14 MSchG
Wie wird das Wochengeld nach § 14 MSchG berechnet?
Das Wochengeld beträgt ca. 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 3 Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Bei einem geringeren Einkommen kann ein Mindest-Wochengeld gelten.
Wie unterscheidet sich Wochengeld vom Beschäftigungsverbot-Entgelt?
Das Wochengeld wird von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt und beträgt ca. 80% des Nettoeinkommens. Das Beschäftigungsverbot-Entgelt wird vom Arbeitgeber gezahlt und beträgt 100% des Bruttoentgelts — die Differenz muss der Arbeitgeber aufstocken.
Wie lange wird Wochengeld bezahlt?
Das Wochengeld wird für die Zeit der Babypause ausbezahlt — beginnend 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin bis 8 Wochen nach der Geburt (Basis des Mutterschutzes).
Was passiert bei Mehrlingsgeburten?
Bei Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt von 8 auf 12 Wochen — das Wochengeld wird entsprechend länger ausbezahlt.
Kann ich während des Bezugs von Wochengeld arbeiten?
Grundsätzlich nicht — während des Bezugs von Wochengeld ruhen die Ansprüche aus dem Dienstverhältnis. Teilweise Erwerbstätigkeit kann aber beantragt werden, wenn sie die Gesundheit von Mutter und Kind nicht gefährdet.