Berechnen Sie Ihr Karenzgeld nach § 15 MSchG. Geben Sie den Karenztyp und Ihr Einkommen vor der Karenz ein — der Rechner ermittelt das monatliche Karenzgeld (ca. 80% des Einkommens).
Rechtsgrundlage
- § 15 MSchG Mutterschutzgesetz (MSchG) (MSchG) ↗
Karenzgeld — ca. 80% des Einkommens vor der Karenz
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Karenzgeld nach § 15 MSchG
Gesetzliche Grundlage des Karenzgelds
Das österreichische Mutterschutzgesetz (MSchG) regelt in § 15 den Anspruch auf Karenzgeld während der Eltern- oder Vaterkarenz. Das Karenzgeld stellt die finanzielle Absicherung während der Babypause dar und wird von der Gebietskrankenkasse ausbezahlt. Es soll sicherstellen, dass Eltern sich während der Karenzzeit ausreichend um ihr Kind kümmern können.
Berechnung des Karenzgelds
Das Karenzgeld beträgt ca. 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Antritt der Karenz. Maßgeblich ist das Nettoeinkommen — also das Gehalt nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Wenn das Einkommen schwankt, wird ein Durchschnitt herangezogen. Das Ergebnis wird dann als monatlicher Betrag ausbezahlt.
Elternkarenz vs. Vaterkarenz
Die Elternkarenz kann von beiden Elternteilen in Anspruch genommen werden und beträgt zwischen 12 und 24 Monaten. Die Vaterkarenz ist speziell für Väter reserviert und beträgt mindestens 2 und höchstens 6 Monate. Die Berechnung des Karenzgelds ist für beide Karenzarten identisch — jeweils ca. 80% des vorherigen Einkommens.
Wirkung auf die Karriere
Während der Karenz bleibt das Arbeitsverhältnis aufrecht, aber die Ansprüche aus dem Dienstverhältnis ruhen. Nach Ende der Karenz besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Rückkehr zur selben Arbeitsstelle oder zu einer gleichwertigen Position. Der Arbeitgeber darf die Karenz nicht als Nachteil bei Gehaltsverhandlungen oder Beförderungen berücksichtigen.
Teilzeit während der Karenz
Während des Bezugs von Karenzgeld ist eine Teilzeitbeschäftigung oder ein geringfügiger Nebenverdienst möglich. Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze wird das Karenzgeld jedoch entsprechend gekürzt. Die genauen Regelungen sind im jeweiligen Kollektivvertrag oder Einzelvertrag festgelegt.
Häufige Fragen zum Karenzgeld nach § 15 MSchG
Wie wird das Karenzgeld nach § 15 MSchG berechnet?
Das Karenzgeld beträgt ca. 80% des durchschnittlichen Nettoeinkommens vor Antritt der Karenz. Bei der Elternkarenz und der Vaterkarenz gilt grundsätzlich derselbe Satz.
Unterscheidet sich das Karenzgeld für Vater- und Elternkarenz?
Die Berechnung ist identisch — beide betragen ca. 80% des Einkommens. Der Unterschied liegt in der Dauer: Die Mutterkarenz kann bis zu 24 Monaten dauern, die Vaterkarenz beträgt mindestens 2 und höchstens 6 Monate.
Wie lange wird Karenzgeld bezahlt?
Das Karenzgeld wird für die gesamte Dauer der Karenz ausbezahlt. Die Elternkarenz kann zwischen 12 und 24 Monaten liegen, die Vaterkarenz beträgt mindestens 2 und höchstens 6 Monate.
Kann ich während der Karenz hinzuverdienen?
Während des Karenzgelds ist eine Teilzeitbeschäftigung oder ein geringfügiger Nebenverdienst möglich. Bei Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze wird das Karenzgeld entsprechend gekürzt.
Was passiert mit meinem Job nach der Karenz?
Nach Ende der Karenz besteht ein Recht auf Rückkehr zur selben Arbeitsstelle oder zu einer gleichwertigen Position. Der Arbeitgeber darf die Karenz nicht als Nachteil bei Beförderungen oder Gehaltserhöhungen berücksichtigen.