§ 3 UrlG — Anrechnungsbestimmungen

Berechnen Sie Ihre angerechnete Dienstzeit und IhrenUrlaubsanspruch nach § 3 UrlG. Der Rechner berücksichtigt Vordienstzeiten, Unterbrechungen und Ausbildungszeiten.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Urlaubsanrechnung nach § 3 UrlG

Gesetzliche Grundlage der Urlaubsanrechnung

Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG) regelt in § 3, welche Zeiten auf die Dienstzeit und damit auf den Urlaubsanspruch angerechnet werden. Diese Anrechnungsbestimmungen stellen sicher, dass Arbeitnehmer nicht ihre gesamte Karriere beim selben Arbeitgeber verbringen müssen, um vollen Urlaubsanspruch zu erwerben.

Vordienstzeiten beim selben Arbeitgeber

Zeiten beim selben Arbeitgeber werden zusammengerechnet, wenn die Unterbrechung zwischen den Beschäftigungszeiten nicht mehr als 3 Monate beträgt. Bei längeren Unterbrechungen kommt es auf den Grund an: Eigenkündigung, vorzeitiger Austritt oder Entlassung führen dazu, dass die vorherige Dienstzeit nicht angerechnet wird.

Vorbeschäftigung bei anderen Arbeitgebern

Eine Vorbeschäftigung in Österreich wird angerechnet, wenn sie mindestens 6 Monate gedauert hat. Voraussetzung ist, dass keine Ausschlussfrist gelaufen ist und keine disqualifizierende Unterbrechung vorliegt. Die Anrechnung erfolgt auf die Dienstzeit, nicht direkt auf den Urlaub.

Ausbildungszeiten

Universitätsstudien werden bis zu 4 Jahren angerechnet, wenn sie anerkannt sind. Bei einem Studium an einer österreichischen Universität ist die Anerkennung automatisch gegeben. Bei einem ausländischen Studium muss ein Anerkennungsbescheid vorliegen.

Berechnung des Urlaubsanspruchs

Die Gesamt-Dienstzeit bestimmt das Urlaubsausmaß. Bis zu 25 Jahren beträgt der Anspruch 30 Werktage. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Diese Erhöhung gilt für alle künftigen Urlaubsjahre.

Häufige Fragen zu § 3 UrlG

Welche Vordienstzeiten werden auf den Urlaub angerechnet?

Dienstzeiten beim selben Arbeitgeber mit Unterbrechungen von höchstens 3 Monaten werden angerechnet. Unterbrechungen durch Eigenkündigung, vorzeitigen Austritt oder Entlassung werden NICHT angerechnet.

Wird eine Vorbeschäftigung bei anderen Arbeitgebern angerechnet?

Ja, wenn die Vorbeschäftigung in Österreich mindestens 6 Monate gedauert hat und kein relevanter Unterbrechungsgrund vorliegt. Bei einer Unterbrechung von mehr als 3 Monaten durch kuendigung-eigen, vorzeitigen Austritt oder Entlassung erfolgt keine Anrechnung.

Wie wird ein Universitätsstudium angerechnet?

Ein Universitätsstudium (bis zu 4 Jahren) wird angerechnet, wenn es anerkannt ist. Für allgemeinbildende und berufsbildende Studien muss die Anerkennung nachgewiesen werden. Ein Studium an einer Akademie wird immer angerechnet.

Wie wirkt sich die angerechnete Dienstzeit auf den Urlaub aus?

Nach § 2 UrlG beträgt das Urlaubsausmaß mindestens 30 Werktage. Nach 25 Dienstjahren erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Die angerechnete Dienstzeit zählt für diese 25-Jahres-Frist mit.

Was bedeutet „Werktage" beim Urlaub?

Werktage im Sinne des UrlG sind alle Kalendertage außer Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen. Samstage zählen als Werktage. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies 25 Urlaubstagen, bei einer 6-Tage-Woche 30 Urlaubstagen.

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