Berechnen Sie Ihr Urlaubsentgelt inkl. Sonderzahlungen nach § 6 UrlG. Dieser Rechner berücksichtigt das 13./14. Gehalt aliquot — für Arbeitnehmer, die Sonderzahlungen erhalten und deren Urlaubsentgelt daher über dem reinen Monatsbrutto-Tagessatz liegt.
Rechtsgrundlage
- § 6 UrlG Urlaubsgesetz (UrlG) (UrlG) ↗
Urlaubsentgelt — während des Urlaubs gebührt das monatliche Entgelt einschließlich allfälliger Sonderzahlungen (13./14. Gehalt)
Gültig ab: 1. 1. 2023
- § 2 AngG Angestelltengesetz (AngG) (AngG) ↗
Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) sind aliquot in das Urlaubsentgelt einzurechnen
Gültig ab: 1. 1. 2023
Kurz zum Thema: Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG mit Sonderzahlungen
Gesetzliche Grundlage
Das österreichische Urlaubsgesetz (UrlG) regelt in § 6 das während des Urlaubs gebührende Entgelt. Während der Urlaubszeit hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Fortzahlung seiner regelmäßigen Bezüge — das sogenannte Urlaubsentgelt. Dieses muss rechtzeitig vor Antritt des Urlaubs ausbezahlt werden und umfasst auch Sonderzahlungen, sofern diese arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich vorgesehen sind.
Sonderzahlungen aliquot berechnen
Das 13. und 14. Gehalt (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld) sind in Österreich für viele Arbeitnehmer gesetzlich oder kollektivvertraglich vorgeschrieben. Diese Sonderzahlungen sind aliquot in das Urlaubsentgelt einzurechnen. Die Berechnung erfolgt nach folgender Methode: Zunächst wird der Tagessatz aus dem Monatsbrutto ermittelt (Monatsbrutto / 30). Anschließend wird der aliquote Tagesatz der Sonderzahlungen addiert: (Jahressonderzahlung / 12) / 30. Die Summe beider Tagesätze ergibt das Gesamt-Urlaubsentgelt pro Tag.
Beispielrechnung
Ein Arbeitnehmer mit einem Monatsbrutto von € 3.000 und jährlichen Sonderzahlungen von € 2.400 nimmt 5 Urlaubstage. Der Tagessatz Basis beträgt € 3.000 / 30 = € 100,00. Der Tagesatz für Sonderzahlungen beträgt (€ 2.400 / 12) / 30 = € 6,67. Zusammen ergibt das einen Tagessatz von € 106,67 — für 5 Urlaubstage also € 533,35 Urlaubsentgelt insgesamt.
Für wen gilt die Aliquotberechnung?
Die aliquote Berechnung der Sonderzahlungen gilt für alle Arbeitnehmer, die Anspruch auf 13./14. Gehalt haben — unabhängig davon, ob sie nach dem AngG (Angestelltengesetz), ArbVG (Arbeitsvertragsrecht) oder anderen Sondergesetzen angestellt sind. Auch für Teilzeit- beschäftigte und geringfügig Beschäftigte (mit entsprechender Sonderzahlungsvereinbarung) ist die Aliquotberechnung anzuwenden, wobei das Beschäftigungsausmaß als Basis dient.
Abgrenzung zu § 10 UrlG — Urlaubsabgeltung
Während § 6 UrlG das Urlaubsentgelt während des Urlaubs regelt, betrifft § 10 UrlG die Urlaubsabgeltung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Nicht konsumierte Urlaubstage sind in diesem Fall mit dem aktuellen Tagesatz (inkl. Sonderzahlungen) abzugelten. Dieser Rechner fokussiert auf die laufende Berechnung nach § 6 UrlG — für die Abgeltung bei Austritt steht der separate Rechner zu § 10 UrlG zur Verfügung.
Häufige Fragen zum Urlaubsentgelt nach § 6 UrlG
Was sind Sonderzahlungen im Sinne des UrlG?
Sonderzahlungen umfassen das 13. und 14. Gehalt (Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld), die in Österreich vielen Arbeitnehmern zustehen. Diese sind aliquot in das Urlaubsentgelt einzurechnen.
Wie werden Sonderzahlungen aliquot berechnet?
Die Aliquotberechnung erfolgt nach folgender Formel: (Jahressonderzahlung / 12) / 30 × Urlaubstage. Beispiel: € 2.400 Jahres-Sonderzahlung, 5 Urlaubstage → (2000/12)/30 × 5 = € 138,89.
Welcher Tagessatz gilt für das Urlaubsentgelt?
Der Tagessatz ergibt sich aus dem aktuellen Monatsbrutto dividiert durch 30. Bei Sonderzahlungen wird der aliquote Tagesatz addiert: Tagesatz = (Monatsbrutto / 30) + ((Jahressonderz. / 12) / 30).
Gibt es eine Bagatellgrenze für die Aliquotberechnung?
Nein, eine gesetzliche Bagatellgrenze exists nicht. Jeder anteilige Tag aus Sonderzahlungen ist zu berechnen und auszubezahlen, sofern Sonderzahlungen arbeitsvertraglich oder kollektivvertraglich vorgesehen sind.
Was passiert, wenn das Arbeitsverhältnis während des Urlaubs endet?
Endet das Dienstverhältnis während des laufenden Urlaubs, gebührt das Urlaubsentgelt für die bereits angetretenen Urlaubstage. Noch nicht konsumierte Urlaubstage sind nach § 10 UrlG abzugelten.
Wie wirkt sich das Beschäftigungsausmaß auf das Urlaubsentgelt aus?
Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem vereinbarten Beschäftigungsausmaß. Teilzeitbeschäftigte erhalten das Urlaubsentgelt aliquot — basierend auf dem vereinbarten Monatsentgelt, nicht auf der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit.
Sind Provisionen oder variable Entgelte in das Urlaubsentgelt einzurechnen?
Regelmäßige variable Entgelte wie Provisionen oder Akkordlöhne sind in das Urlaubsentgelt einzubeziehen. Der Durchschnittswert der letzten 13 Wochen (bei Akkord/Stückarbeit) oder 3 Monate (bei Provisionen) ist heranzuziehen.