UrlG § 4

Berechnen Sie die Verfallsfrist für Ihren Urlaub und die Anzahl der verbleibenden Übertragungen nach demUrlG § 4 und § 2 Abs 3. Nach der UrlG-Reform 2022 muss der Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach seinem Entstehen konsumiert werden — ansonsten verfällt er. Der Arbeitgeber kann den Urlaub bis zu zweimal übertragen, wenn dies einzelvertraglich oder per Betriebsvereinbarung/Kollektivvertrag vereinbart ist.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2023 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Urlaubsverbrauch und Verfall nach UrlG § 4

Die 6-Monats-Frist — Zentrale Neuerung der UrlG-Reform 2022

Die UrlG-Reform 2022 (BGBl. I Nr. 107/2022, in Kraft seit 1. Jänner 2023) brachte eine der wesentlichsten Änderungen im österreichischen Urlaubsrecht: die Einführung einer einheitlichen 6-Monats-Frist für den Verbrauch des Urlaubs. Nach § 2 Abs 3 UrlG muss der Urlaub nun innerhalb von 6 Monaten nach seinem Entstehen konsumiert werden. Das Gesetz stellt damit klar, dass der Urlaub nicht mehr unbegrenzt aufgeschoben werden kann — er verfällt, wenn er nicht rechtzeitig genommen wird. Diese Änderung löste die frühere, komplizierte Regelung ab, bei der der Verfall an unterschiedliche Fristen und Verfallstage geknüpft war. Die neue Regelung schafft Klarheit für beide Seiten: Arbeitnehmer und Arbeitgeber wissen nun gleichermaßen, dass der Urlaub innerhalb eines halben Jahres nach seiner Entstehung zu konsumieren ist.

UrlG § 4 — Einigung über den Zeitpunkt des Urlaubs

UrlG § 4 regelt die Frage, wer den Zeitpunkt des Urlaubs bestimmt. Grundsätzlich ist der Urlaub nach dem UrlG vom Arbeitnehmer zu verbrauchen — und zwar innerhalb der 6-Monats-Frist des § 2 Abs 3. Allerdings müssen sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über den konkreten Zeitpunkt des Urlaubs einigen. Das UrlG sieht vor, dass der Urlaub nach dem Wunsch des Arbeitnehmers zu gewähren ist, wenn nicht betriebliche Erfordernisse dagegensprechen. Der Arbeitgeber hat das Recht, den Urlaub zu planen und zu koordinieren — insbesondere in Betrieben mit mehreren Arbeitnehmern muss der Urlaub so gelegt werden, dass der Betrieb nicht beeinträchtigt wird. Kommt keine Einigung zustande, so hat das UrlG keine ausdrückliche Regelung getroffen — in der Praxis wird häufig der Betriebsrat eingeschaltet oder eine Lösung über das Arbeitsgericht gesucht.

Die Übertragungsregelung — Maximal zwei Übertragungen

Die Übertragung des Urlaubs ist in § 2 Abs 3 UrlG geregelt und stellt eine Ausnahme von der 6-Monats-Frist dar. Der Arbeitgeber kann den Urlaub auf Antrag oder von sich aus bis zu zweimal übertragen. Voraussetzung ist, dass die Übertragung vor Ablauf der Verfallsfrist erfolgt und ein sachlicher Grund vorliegt — etwa ein längerer Krankenstand, Saisongeschäft oder besondere betriebliche Erfordernisse. Die Übertragung kann einzelvertraglich (zwischen Arbeitgeber und einzelnem Arbeitnehmer) oder kollektivvertraglich (per Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag) erfolgen. Nach zwei Übertragungen ist keine weitere mehr möglich — der Urlaub verfällt dann endgültig. In der Praxis empfiehlt es sich, bei Bedarf rechtzeitig mit dem Arbeitgeber eine Übertragung zu vereinbaren.

Verfall und Saisonbetrieb — Besonderheiten

In Saisonbetrieben — etwa in der Tourismus- oder Landwirtschaft — gelten besondere Regelungen für den Urlaubsverbrauch. Da der Urlaub in der Regel in der Nebensaison genommen werden muss, kann der Kollektivvertrag oder eine Betriebsvereinbarung abweichende Verfallsfristen vorsehen. In der Praxis wird der Urlaub in Saisonbetrieben häufig über einen längeren Zeitraum gewährt, als es die gesetzliche 6-Monats-Frist vorsieht. Der Rechner basiert auf der gesetzlichen Standardregelung — für spezielle Branchenregelungen konsultieren Sie bitte Ihren Kollektivvertrag. Saisonbedingte Übertragungen sind auf die zwei Übertragungen angerechnet — eine dritte Übertragung ist auch in Saisonbetrieben nicht möglich.

Zusammenspiel mit dem aliquoten Urlaub im ersten Jahr

Die 6-Monats-Frist gilt auch für den aliquoten Urlaub im ersten Arbeitsjahr. Wenn ein Arbeitnehmer etwa am 1. April startet, entsteht der aliquote Urlaubsanspruch aliquot und unterliegt einer eigenen 6-Monats-Frist — hier bis zum 1. Oktober. Nach dem sechsten Monat entsteht dann der volle Jahresanspruch mit einer neuen 6-Monats-Frist (bis zum 1. Oktober des Folgejahres, wenn der Anspruch am 1. April entsteht). Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses gebührt eine Urlaubsersatzleistung für den nicht konsumierten Urlaub — diese fällt nicht unter die Verfallsfrist und ist immer auszuzahlen. Der Rechner zeigt Ihnen an, wie viele Tage Sie noch konsumieren müssen und wann die Frist abläuft.

Häufige Fragen zum Urlaubsverbrauch nach UrlG § 4

Wann verfällt mein Urlaubsanspruch nach der UrlG-Reform 2022?

Nach der UrlG-Reform 2022 (BGBl. I Nr. 107/2022) muss der Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach seinem Entstehen konsumiert werden — andernfalls verfällt er. Das bedeutet konkret: Wenn Ihr Urlaubsanspruch am 1. Jänner 2026 entsteht, müssen Sie ihn bis zum 1. Juli 2026 verbrauchen. Diese 6-Monats-Frist gilt für jeden einzelnen Urlaubsanspruch — also auch für übertragene Urlaubstage oder aliquote Ansprüche im ersten Jahr. Die Reform hat damit die frühere unterschiedslose Verfallsregelung abgelöst und eine klare, einheitliche Frist eingeführt.

Kann mein Urlaub übertragen werden, wenn ich ihn nicht rechtzeitig verbrauche?

Ja, aber nur unter bestimmten Bedingungen. Nach der UrlG-Reform 2022 kann der Arbeitgeber den Urlaub bis zu zweimal übertragen — entweder einzelvertraglich mit dem Arbeitnehmer oder kollektivvertraglich durch Betriebsvereinbarung bzw. Kollektivvertrag. Diese Übertragung ist an Voraussetzungen geknüpft: Sie muss vor Ablauf der Verfallsfrist erfolgen und es muss ein sachlicher Grund vorliegen (z. B. langfristiger Krankenstand, Saisonbetrieb, besondere betriebliche Erfordernisse). Der Rechner zeigt an, wie viele Übertragungen noch verfügbar sind — maximal zwei Übertragungen sind möglich.

Was passiert, wenn ich im Krankenstand bin und meinen Urlaub nicht rechtzeitig verbrauchen kann?

Zeiten eines Krankenstandes hemmen den Ablauf der 6-Monats-Verfallsfrist nicht automatisch. Der Urlaub verfällt auch dann, wenn Sie sich im Krankenstand befinden — es sei denn, der Arbeitgeber überträgt den Urlaub (bis zu 2× möglich). Eine Ausnahme besteht dann, wenn der Krankenstand länger als 3 Monate dauert: In diesem Fall kann der nicht konsumierte Urlaub über das Jahresende hinaus gewahrt bleiben, wenn dies im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. In der Praxis empfiehlt es sich, bei längeren Krankenständen rechtzeitig mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu vereinbaren.

Wie funktioniert die Übertragung des Urlaubs nach UrlG § 2 Abs 3?

Die Übertragung des Urlaubs ist an einen konkreten Prozess gebunden: Der Arbeitgeber muss die Übertragung aktiv vornehmen — entweder durch einzelvertragliches Angebot an den Arbeitnehmer oder durch eine kollektive Regelung (Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag). Der Arbeitnehmer kann die Übertragung nicht einseitig verlangen, sondern nur beantragen. Der übertragene Urlaub muss dann bis zu einem vereinbarten Termin konsumiert werden — in der Praxis meist bis Ende des folgenden Urlaubsjahres. Der Rechner zeigt Ihnen die Anzahl der verbleibenden Übertragungen und das Verfallsdatum an, damit Sie die Fristen im Blick behalten.

Gilt die 6-Monats-Frist auch für den aliquoten Urlaub im ersten Arbeitsjahr?

Ja, die 6-Monats-Verfallsfrist gilt für jeden Urlaubsanspruch einzeln — also auch für den aliquoten Anspruch, der im ersten Arbeitsjahr entsteht. Wenn Sie etwa am 1. April 2026 starten und einen aliquoten Urlaubsanspruch von 7,5 Werktagen erwerben, muss dieser Urlaub bis zum 1. Oktober 2026 konsumiert werden. Nach dem sechsten Monat entsteht dann der volle Jahresanspruch, der wiederum eine eigene 6-Monats-Frist hat. Bei einer Übertragung durch den Arbeitgeber können die Fristen für übertragenen Urlaub individuell verlängert werden.

Was bedeutet „Anspruchsbeginn" in diesem Rechner?

Der Anspruchsbeginn ist das Datum, ab dem der Urlaubsanspruch rechtlich entsteht — also der erste Tag, ab dem die 6-Monats-Frist zu laufen beginnt. In der Regel ist das der 1. Jänner des jeweiligen Urlaubsjahres, sofern das Dienstverhältnis schon besteht. Bei aliquoten Ansprüchen im ersten Arbeitsjahr beginnt die Frist mit dem Dienstantritt, bei einem unterjährigen Eintritt mit dem Monatsersten nach dem Eintritt. Der Rechner verwendet standardmäßig den 1. Jänner des ausgewählten Urlaubsjahres als Anspruchsbeginn.

Wie viele Übertragungen kann der Arbeitgeber maximal vornehmen?

Der Arbeitgeber kann den Urlaub nach UrlG § 2 Abs 3 maximal zweimal übertragen — entweder individuell (einzelvertraglich) oder kollektiv (durch Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag). Nach zwei Übertragungen ist eine weitere Übertragung nicht mehr möglich — der Urlaub verfällt dann. Diese Grenze gilt für jede Übertragung einzeln: Wenn der Arbeitgeber also eine erste Übertragung vorgenommen hat, ist noch genau eine weitere Übertragung möglich. Der Rechner zeigt die aktuelle Anzahl der verbleibenden Übertragungen an.

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