UrlG § 2

Berechnen Sie Ihr jährliches Urlaubsausmaß nach demUrlaubsgesetz (UrlG) § 2. Der Rechner ermittelt die genaue Anzahl der zustehenden Werktage auf Basis Ihrer Dienstzeit: 30 Werktage bei weniger als 25 Jahren, 36 Werktage ab dem 25. Dienstjahr.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2023 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Urlaubsausmaß nach UrlG § 2

Gesetzlicher Grundanspruch — 30 Werktage

Das Urlaubsgesetz (UrlG) regelt in § 2 Abs 1 den gesetzlichen Mindesturlaubsanspruch aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich: Bei einer Dienstzeit von weniger als 25 Jahren beträgt das Urlaubsausmaß 30 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Bei einer 5-Tage-Woche entspricht dies 25 Arbeitstagen, bei einer 4-Tage-Woche 20 Arbeitstagen. Der Urlaubsanspruch steht jedem Arbeitnehmer zu, unabhängig von der Arbeitszeit (Vollzeit, Teilzeit, geringfügig beschäftigt) oder der Art des Dienstverhältnisses.

Erhöhung nach dem 25. Dienstjahr — 36 Werktage

Nach Vollendung des 25. Jahres der Dienstzeit erhöht sich der Urlaubsanspruch auf 36 Werktage (UrlG § 2 Abs 1 letzter Satz). Diese Erhöhung tritt automatisch ein — es ist keine gesonderte Antragstellung erforderlich. Ab dem 25. Dienstjahr steht dem Arbeitnehmer somit ein Urlaubsanspruch von 36 Werktagen zu, was bei einer 5-Tage-Woche 30 Arbeitstagen entspricht. Diese Regelung wurde durch die UrlG-Reform 2022 (BGBl. I Nr. 107/2022) bestätigt und modernisiert, wobei die Staffelung ab 25 Jahren unverändert blieb.

Berechnung der Dienstzeit

Die Dienstzeit umfasst die gesamte Dauer des Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber. Zeiten eines aufrechten oder ruhenden Dienstverhältnisses werden vollständig gezählt, wobei auch\r Karenzzeiten nach dem UrlG angerechnet werden können. Krankenzeiten, Urlaubszeiten und sonstige Abwesenheitszeiten unterbrechen die Dienstzeit nicht. Für die Berechnung wird die Differenz zwischen dem Datum des Dienstantritts (Dienstbeginn) und dem Berechnungsstichtag in Jahren ermittelt. Dabei wird die Gesamtdauer durch 365,25 Tage geteilt und auf volle Jahre abgerundet.

UrlG-Reform 2022 — Verfallfrist und Novelle

Die UrlG-Reform 2022 (BGBl. I Nr. 107/2022, in Kraft seit 1. Jänner 2023) brachte wesentliche Änderungen beim Urlaubsverfall: Der Gesetzgeber führte eine\r 6-Monats-Frist ein, innerhalb der der Urlaub konsumiert werden muss. Bisher galt eine kompliziertere Regelung mit unterschiedlichen Verfallsfristen. Die Reform stellt klar, dass der Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach seiner Entstehung zu konsumieren ist. Der Arbeitgeber kann den Urlaubsverbrauch durch entsprechende Urlaubsplanung sicherstellen. Saisonbedingt oder bei langen Krankenständen kann eine Übertragung vereinbart werden.

Urlaubsentgelt nach UrlG § 6

Während des Urlaubs behält der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf das laufende Entgelt (Überstunden sind dabei zu berücksichtigen). Nach UrlG § 6 wird das Urlaubsentgelt nach dem Durchschnitt der letzten\r 13 Wochen (bei Lohnarbeitern nach den letzten 13 Entlohnungsperioden) berechnet. Bei einer Beendigung des Dienstverhältnisses gebührt eine Urlaubsersatzleistung für nicht konsumierten Urlaub. Für die Berechnung des Urlaubsentgelts steht ein eigener Rechner zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Urlaubsausmaß nach UrlG § 2

Wie viele Urlaubstage stehen mir nach UrlG § 2 zu?

Nach UrlG § 2 Abs 1 steht Ihnen ein Grundanspruch von 30 Werktagen zu, wenn Ihre Dienstzeit weniger als 25 Jahre beträgt. Nach Vollendung des 25. Dienstjahres erhöht sich der Anspruch auf 36 Werktage. Es handelt sich dabei um Werktage — das sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage.

Was zählt als „Dienstzeit“ im Sinne des UrlG?

Als Dienstzeit gelten alle Zeiten eines aufrechten oder ruhenden Dienstverhältnisses beim selben Arbeitgeber. Auch Zeiten einer karenzierten Elternkarenz (nicht aber Kinderbetreuungsgeld-Bezug außerhalb der Karenz) können nach UrlG § 3 angerechnet werden. Unterbrechungen durch Krankheit oder Urlaub unterbrechen die Dienstzeit nicht.

Gilt der Urlaubsanspruch auch für Teilzeitbeschäftigte?

Ja, der UrlG-Anspruch gilt auch für Teilzeitbeschäftigte. Allerdings wird die Anzahl der Urlaubstage nach dem tatsächlichen Beschäftigungsausmaß aliquotiert. Wer etwa in Teilzeit mit 50% arbeitet, erhält für eine 5-Tage-Woche rechnerisch 1,25 Urlaubstage pro Monat (15 Tage/Jahr). Die UrlG-Reform 2022 brachte eigene Regelungen für disproportionale Teilzeit.

Wann verfällt der Urlaubsanspruch?

Nach der UrlG-Reform 2022 müssen Arbeitnehmer den Urlaub innerhalb von 6 Monaten nach Entstehen des Anspruchs konsumieren, andernfalls verfällt er. Der Arbeitgeber kann den Urlaub aber bis zu 2 Mal österreichweit oder durch Betriebsvereinbarung übertragagen, wenn dies im österreichweiten Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Können durch den UrlG-Rechner auch Urlaubsersatzleistungen berechnet werden?

Dieser Rechner berechnet ausschließlich das jährliche Urlaubsausmaß nach UrlG § 2. Für die Urlaubsersatzleistung bei Beendigung des Dienstverhältnisses (Auszahlung nicht konsumierten Urlaubs) gibt es eigene Rechner. Die Urlaubsersatzleistung bemisst sich nach dem aliquoten Entgelt für den nicht konsumierten Urlaub.

Was ist der Unterschied zwischen Werktagen und Arbeitstagen?

Werktage im Sinne des UrlG sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzliche Feiertage. Arbeitstage sind die Tage, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich arbeitet — bei einer 4-Tage-Woche also nur 4 Tage pro Woche. Der Urlaub nach UrlG wird in Werktagen berechnet, die dann auf die individuelle Arbeitswoche umgerechnet werden.

Erhalten auch Lehrlinge Urlaub nach dem UrlG?

Ja, für Lehrlinge (Auszubildende) gelten die UrlG-Bestimmungen analog. Nach der UrlG-Reform 2022 wurde für Lehrlinge ab dem 4. Dienstjahr eine eigene Regelung eingeführt, die einen erhöhten Urlaubsanspruch vorsieht. Lehrlinge haben somit ebenfalls Anspruch auf 30 Werktage und ab dem 25. Jahr auf 36 Werktage.

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