KBG Einkommenshöhe — § 24a

Berechnung des täglichen KBG-Betrags: 80% des (fiktiven) Wochengeldes. Für Wochengeldbezieherinnen, Beamtinnen und Väter.

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Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld nach § 24a KBGG wird täglich berechnet und beträgt 80% des auf den Kalendertag entfallenden (fiktiven) Wochengeldes. Die konkrete Höhe hängt davon ab, welche Personengruppe den Anspruch geltend macht.

§ 24a Abs. 1 Z 1 — Wochengeldbezieherin: Für angestellte Mütter, die während des Bezugs Wochengeld von der Geburtskrankenkasse erhalten, wird das tatsächliche Wochengeld herangezogen. Der tägliche KBG-Betrag beträgt 80% des täglichen Wochengeldes.

§ 24a Abs. 1 Z 2 — Beamtin: Für Beamtinnen (und gleichgestellte Vertragsbedienstete) wird ein fiktives Wochengeld berechnet, das auf dem letzten Einkommen basiert. Auch hier beträgt der KBG-Satz 80% des fiktiven täglichen Wochengeldes.

§ 24a Abs. 1 Z 3 — Vater: Für Väter, die KBG beziehen, gilt ebenfalls die 80%-Regel auf Basis eines fiktiven Wochengeldes. Dies ermöglicht eine eigenständige Berechnung auch ohne tatsächliches Wochengeld.

Die Berechnung erfolgt: Monatliches (fiktives) Wochengeld ÷ 30,44 × 80% = täglicher KBG-Betrag. Dieser wird dann mit den Bezugstagen multipliziert, um den Gesamtbetrag zu ermitteln.

Mindestbetrag § 24d: Liegt die Berechnung unter 41,14 EUR täglich, greift automatisch die gesetzliche Mindestleistung. Dies ist vor allem bei niedrigen Einkommen oder kurzer Beschäftigungsdauer relevant.

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