KBG Übergangsbestimmungen — § 24e
Anzuwendende Bestimmungen und Wechselregeln zwischen KBG-Varianten. Umstieg nur in Ausnahmefällen gemäß § 26a möglich.
Rechtsgrundlage
- § 24e Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl. I Nr. 82/2023) ↗
Anzuwendende Bestimmungen: §§ 1, 2 Abs. 6-8, 4, 4a, 5b, 6, 7 Abs. 1, 8, 8a Abs. 1, Abschnitte 5a-12
Gültig ab: 1. 10. 2026
- § 26a Kinderbetreuungsgeldgesetz (BGBl. I Nr. 82/2023) ↗
Umstieg zwischen Varianten nur in Ausnahmefall
Gültig ab: 1. 10. 2026
Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld ist kein isoliertes System — es verweist auf zahlreiche andere Bestimmungen des KBGG, die zusätzlich anzuwenden sind. § 24e regelt, welche Normen neben den §§ 24–24d für den einkommensabhängigen Anspruch gelten.
Anzuwendende Bestimmungen: Gemäß § 24e sind § 1, § 2 Abs. 6 bis 8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. 1, § 8, § 8a Abs. 1 sowie die Abschnitte 5a bis 12 des KBGG anzuwenden. Diese decken Themen wie Geburtsdatum, Mehrlingszuschlag, Ersatzzeiten und weitere Berechnungsmodalitäten ab.
Wechsel der Variante § 24e iVm § 26a: Grundsätzlich ist ein Wechsel vom einkommensabhängigen KBG zum pauschalen KBG-Konto oder umgekehrt nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht nach § 26a Satz 3 — ein dort definierter Sonderfall erlaubt ausnahmsweise den Wechsel.
Einkommenswirkung § 42: Das einkommensabhängige KBG gilt als Einkommen des beziehenden Elternteiles und mindert dessen Unterhaltsansprüche. Dies unterscheidet sich vom pauschalen KBG-Konto, das nicht als Einkommen im Sinne des Unterhaltsrechts gilt.
Effektivdatum: § 24e ist mit 01.10.2026 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 82/2023). Für davor liegende Zeiträume galten andere Regelungen.
Häufige Fragen zu § 24e KBGG
Welche KBGG-Bestimmungen gelten auch für das einkommensabhängige KBG?
§ 24e verweist auf: § 1, § 2 Abs. 6-8, § 4, § 4a, § 5b, § 6, § 7 Abs. 1, § 8, § 8a Abs. 1 sowie Abschnitte 5a bis 12. Diese ergänzen die §§ 24–24d um spezifische Regelungen.
Kann ich vom einkommensabhängigen KBG zum pauschalen KBG-Konto wechseln?
Grundsätzlich nicht. Der Wechsel zwischen den Varianten ist durch § 24e iVm § 26a nur in einem definierten Ausnahmefall möglich. In der Praxis sollte vor Antragstellung rechtliche Beratung eingeholt werden.
Wie wirkt sich das einkommensabhängige KBG auf den Unterhalt aus?
Das einkommensabhängige KBG gilt als Einkommen des beziehenden Elternteils und mindert dessen Unterhaltsansprüche. Das pauschale KBG-Konto hat diese Wirkung nicht — darin unterscheiden sich die beiden Varianten wesentlich.
Was bedeutet „Abschnitte 5a bis 12"?
Dies sind weitere Teile des KBGG, die spezifische Regelungen enthalten — etwa zum KBG-Konto (§ 5a), zu den Untersuchungspflichten (§ 24c), zu den Sonderleistungen (§ 24d) und zu den Schlussbestimmungen (§§ 45–50).
Seit wann gilt § 24e?
§ 24e ist mit 1. Oktober 2026 in Kraft getreten (BGBl. I Nr. 82/2023). Für Zeiträume vor diesem Datum galten die damaligen Bestimmungen. Diese Novelle brachte eine Neustrukturierung der KBGG-Regelungen.