Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nach § 9 KBGG ist ein einkommensabhängiger Zuschuss für Familien mit niedrigem Einkommen. Sie ergänzt das KBG, wenn dieses allein nicht ausreicht, um die Kinderbetreuungskosten zu decken.
Rechtsgrundlage
- § 9 Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG) ↗
Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld — einkommensabhängiger Zuschuss für Familien
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nach § 9 KBGG
Die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nach § 9 KBGG stellt eine soziale Auffanglösung für Familien dar, deren Einkommen nicht ausreicht, um die Kinderbetreuungskosten während der Karenzzeit zu decken. Anders als das pauschale oder einkommensabhängige KBG ist die Beihilfe keine eigenständige Leistung — sie wird stets als Zuschuss zum bestehenden KBG-Anspruch gewährt und setzt einen entsprechenden KBG-Bezug voraus.
Anspruchsvoraussetzungen
Die Beihilfe richtet sich an Familien, deren Familieneinkommen unterhalb bestimmter Schwellenwerte liegt. Maßgeblich ist das Familieneinkommen — also die Summe aller steuerpflichtigen Einkünfte beider Elternteile. Bei Alleinerziehenden zählt nur das Einkommen des betreuenden Elternteils. Die Einkommensgrenzen werden nach der Anzahl der Kinder gestaffelt: Für jedes Kind erhöht sich die zulässige Einkommensgrenze um einen festgelegten Betrag.
Berechnung der Beihilfe
Die Höhe der Beihilfe wird als Differenz zwischen einem festgelegten Mindestbetrag und dem tatsächlichen KBG-Anspruch berechnet. Wenn das KBG beispielsweise 41,14 € täglich beträgt, die Beihilfe aber auf einen Mindestbetrag von 50 € täglich aufgestockt werden soll, beträgt die Beihilfe 8,86 € pro Tag. Die konkrete Berechnung erfolgt durch die ÖGK nach Einreichung der entsprechenden Nachweise.
Antragstellung und Verfahren
Der Antrag auf Beihilfe ist bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (ÖGK) einzubringen. Er kann gemeinsam mit dem KBG-Antrag oder nachträglich gestellt werden — rückwirkend gilt eine Frist von maximal 3 Monaten. Dem Antrag sind Einkommensnachweise der letzten 12 Monate beizulegen. Die ÖGK entscheidet über die Gewährung und teilt den monatlichen Beihilfebetrag mit.
Kombination mit anderen Familienleistungen
Die KBG-Beihilfe kann mit anderen Familienleistungen kombiniert werden, etwa mit der Familienbeihilfe oder dem Mehrlingszuschlag. Sie beeinflusst auch den Anspruch auf weitere Sozialleistungen nicht wesentlich, da sie als KBG-Zuschuss charakterisiert ist. Die Anrechnung auf andere Sozialleistungen richtet sich nach den jeweiligen Regelungen.
Häufige Fragen zur KBGG § 9 Beihilfe
Was ist die Beihilfe zum Kinderbetreuungsgeld nach § 9 KBGG?
Die Beihilfe zum KBG nach § 9 KBGG ist ein einkommensabhängiger Zuschuss, der Familien mit niedrigem Einkommen gewährt wird, die keinen Anspruch auf das pauschale oder einkommensabhängige KBG haben oder deren KBG niedriger ausfällt. Die Beihilfe wird als Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten gewährt und dient der sozialen Absicherung von Familien in finanziell schwierigen Situationen.
Wer hat Anspruch auf die KBG-Beihilfe?
Anspruch auf die Beihilfe haben Personen, die das Kinderbetreuungsgeld beziehen und deren Familieneinkommen unter bestimmten Schwellenwerten liegt. Die genaue Einkommensgrenze richtet sich nach der Familiengröße und wird jährlich valorisiert. Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Österreich haben und das Kind selbst betreuen.
Wie hoch ist die KBG-Beihilfe 2026?
Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Familieneinkommen und der Anzahl der Kinder. Sie wird als monatlicher Zuschuss gewährt und beträgt maximal den Differenzbetrag zwischen dem KBG-Anspruch und einem festgelegten Mindestbetrag. Die konkrete Höhe ergibt sich aus der Berechnung des zuständigen Krankenversicherungsträgers.
Wie wird die Beihilfe beantragt?
Die Beihilfe muss bei der zuständigen Gebietskrankenkasse (ÖGK) beantragt werden. Dem Antrag sind Nachweise über das Familieneinkommen (Einkommensteuerbescheide, Lohnzettel), die Kinderbetreuungssituation und die Wohnsituation beizufügen. Die Beihilfe wird rückwirkend für maximal 3 Monate vor der Antragstellung gewährt.
Welche Unterlagen werden für den Antrag benötigt?
Für den Antrag auf KBG-Beihilfe werden benötigt: Einkommensnachweise beider Elternteile der letzten 12 Monate (Lohnzettel, Steuerbescheide), Nachweis über Familienbeihilfe-Bezug, Geburtsurkunde des Kindes, Meldezettel, sowie gegebenenfalls Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Sorgerecht.
Wie lange wird die Beihilfe gewährt?
Die Beihilfe wird für denselben Zeitraum gewährt wie das Kinderbetreuungsgeld — maximal 365 Tage (bzw. 456 Tage bei Verlängerung durch Partnerschaftsbonus). Nach Ablauf des KBG-Bezugs endet auch die Beihilfe. Ein eigener Verlängerungsanspruch besteht nicht.