Berechnen Sie Ihr Arbeitslosengeld nach Art. 2 § 21 AlVG. Geben Sie Ihr monatliches Nettoeinkommen und die Bezugsdauer ein — der Rechner ermittelt sofort das tägliche und gesamte Arbeitslosengeld nach österreichischem Recht 2026.
Rechtsgrundlage
- Art. 2 § 21 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) ↗
Höhe des Arbeitslosengeldes — 55 % (mit Kindern 60 %) des täglichen Nettoentgelts
Gültig ab: 1. 1. 2026
- Art. 2 § 20 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) ↗
Anspruchsvoraussetzungen für das Arbeitslosengeld
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Arbeitslosengeld nach AlVG § 21
Das österreichische Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung des Arbeitsmarktservices (AMS) für arbeitslos gewordene Personen. Die Höhe des Arbeitslosengelds ist in Art. 2 § 21 AlVG geregelt und beträgt grundsätzlich 55 % des täglichen Nettoentgelts. Für Personen mit Kindern erhöht sich der Satz auf 60 %. Ziel dieser Leistung ist es, den Lebensstandard der arbeitslosen Person während der Jobsuche zu sichern.
Berechnung des täglichen Nettoentgelts
Das tägliche Nettoentgelt wird aus dem letzten Bezug vor Eintritt der Arbeitslosigkeitberechnet. Das monatliche Nettoentgelt wird durch 30 dividiert, um den Tageswert zu erhalten. Basis ist das Bruttoeinkommen abzüglich der Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge. Sonderzahlungen (13./14. Gehalt) werden beim Nettoentgelt anteilig berücksichtigt.
Anwartschaft und Anspruchsdauer
Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss die Anwartschaft erfüllt sein: 52 Wochen versicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate (bei Erstanspruch 26 Wochen in 12 Monaten). Die Bezugsdauer hängt von der gesamten Versicherungsdauer ab und beträgt mindestens 20 Wochen. Ältere Arbeitnehmer mit langer Versicherungszeit können bis zu 78 Wochen Arbeitslosengeld beziehen.
Zumutbare Beschäftigung und Sperren
Wer das Arbeitslosengeld bezieht, muss eine zumutbare Beschäftigung annehmen. Das Gesetz definiert, welche Beschäftigungen als zumutbar gelten (u. a. nach Lohn, Fahrzeit, Qualifikation). Wer eine zumutbare Stelle ablehnt oder die Arbeitslosigkeit selbst verschuldet hat, muss mit einer Sperre des Arbeitslosengelds für bis zu 8 Wochen rechnen. In gravierenden Fällen kann der ALG-Anspruch ganz erlöschen.
Mindest- und Höchstbetrag
Das Arbeitslosengeld unterliegt einem Mindest- und einem Höchstbetrag. Das Mindestarbeitslosengeld (2026) liegt bei € 1.290,00 monatlich. Der Höchstbetrag ergibt sich aus der Höchstbeitragsgrundlage: Ein Arbeitslosengeld von mehr als 60 % der Höchstbeitragsgrundlage geteilt durch 30 wird nicht gewährt. Durch Kinderzuschläge können diese Obergrenzen leicht überschritten werden.
Häufige Fragen zum AlVG § 21 Arbeitslosengeld
Wie wird das Arbeitslosengeld nach § 21 AlVG berechnet?
Das Arbeitslosengeld beträgt 55 % des täglichen Nettoentgelts. Bei Personen mit Kinderanspruch erhöht sich der Satz auf 60 %. Das tägliche Nettoentgelt wird aus dem letzten Bezug vor Eintritt der Arbeitslosigkeit berechnet. Der Tagesbetrag ergibt sich aus dem monatlichen Nettoentgelt dividiert durch 30.
Wer hat Anspruch auf Arbeitslosengeld in Österreich?
Anspruch auf Arbeitslosengeld haben Personen, die arbeitslos sind, arbeitsfähig und arbeitswillig sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, beim AMS vorgemeldet sind und die Anwartschaft erfüllen. Die Anwartschaft beträgt 52 Wochen versicherungspflichtige Beschäftigung innerhalb der letzten 24 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit (bei Erstanspruch 26 Wochen in den letzten 12 Monaten).
Wie lange wird Arbeitslosengeld bezahlt?
Die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes hängt von der Versicherungsdauer ab: Bei 52–155 Wochen Versicherung: 20 Wochen. Bei 156–311 Wochen: 30 Wochen. Bei 312 Wochen (6 Jahre) oder mehr: 39 Wochen. Ab 52 Wochen Versicherung nach dem 40. Lebensjahr: 52 Wochen. Ab 156 Wochen nach dem 50. Lebensjahr: 78 Wochen.
Was ist der Familienzuschlag beim Arbeitslosengeld?
Für jedes Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird, gibt es einen Kinderzuschlag von € 0,97 täglich (2026). Dieser Zuschlag erhöht das tägliche Arbeitslosengeld und spiegelt die erhöhten Unterhaltskosten bei Familien mit Kindern wider. Der erhöhte Leistungssatz von 60 % gilt zusätzlich zum Kinderzuschlag.
Kann man neben dem Arbeitslosengeld arbeiten?
Ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (2026: bis € 538,80 monatlich) ist neben dem Arbeitslosengeld möglich. Das Einkommen aus geringfügiger Beschäftigung wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Bei einer Vollzeitbeschäftigung erlischt der ALG-Anspruch. Nebeneinkünfte über der Geringfügigkeitsgrenze führen zu einer Unterbrechung des ALG-Bezugs.
Was passiert nach Ablauf des Arbeitslosengeld-Anspruchs?
Nach Ablauf des Arbeitslosengeld-Anspruchs kann Notstandshilfe (§ 33 AlVG) beantragt werden. Die Notstandshilfe ist bedarfsgeprüft und beträgt in der Regel 92–95 % des Arbeitslosengeldes. Sie wird auf unbestimmte Zeit gewährt, solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei Nichtanspruch auf Notstandshilfe kann Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.