Berechnen Sie Ihr Wochengeld nach §§ 80, 162 ASVG für 2026. Geben Sie Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen ein — der Rechner ermittelt sofort den täglichen und monatlichen Wochengeldbetrag (100 % des Nettoeinkommens).
Rechtsgrundlage
- § 80 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Wochengeld — Leistung bei Mutterschaft, 100 % des Nettoeinkommens
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 162 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Anspruchsvoraussetzungen für Wochengeld — Versicherungszeiten und Bemessungsgrundlage
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: ASVG § 80 Wochengeld in Österreich
Das Wochengeld nach § 80 ASVG ist die finanzielle Unterstützung für Schwangere und frischgebackene Mütter während des gesetzlichen Mutterschutzes. Im Gegensatz zum Krankengeld (60 % des Nettolohns) ersetzt das Wochengeld das Einkommen zu 100 % — es soll den vollständigen Einkommensausfall während des Beschäftigungsverbots ausgleichen.
Berechnung des Wochengelds
Die Höhe des Wochengelds richtet sich nach dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 13 Wochen vor Beginn des Mutterschutzes. Das tägliche Wochengeld ergibt sich aus dem Gesamtnettoeinkommen dieses Zeitraums geteilt durch 91 (Anzahl der Tage in 13 Wochen). Dieser Tagessatz wird für jeden Tag des Wochengeldanspruchs ausbezahlt. Sachbezüge und Sonderzahlungen aus diesem Zeitraum fließen ebenfalls in die Bemessungsgrundlage ein.
Mutterschutzdauer und Wochengeldanspruch
Der gesetzliche Mutterschutz beginnt 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin (laut ärztlicher Bestätigung) und endet 8 Wochen nach der Geburt. In dieser Zeit besteht ein absolutes Beschäftigungsverbot nach dem Mutterschutzgesetz (MSchG). Für die gesamte Dauer des Beschäftigungsverbots wird Wochengeld ausbezahlt. Bei Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Nachgeburtszeitraum auf 12 Wochen.
Steuerliche Behandlung und Progressionsvorbehalt
Das Wochengeld ist nach § 3 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG steuerfrei. Es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt: Im Einkommensteuerbescheid bzw. bei der Arbeitnehmerveranlagung werden die steuerfreien Wochengeldbezüge zur Ermittlung des Durchschnittssteuersatzes herangezogen. Andere steuerpflichtige Einkünfte im selben Jahr werden dadurch möglicherweise höher besteuert.
Anspruchsvoraussetzungen
Für den Wochengeldanspruch ist eine aufrechte Pflichtversicherungin der gesetzlichen Krankenversicherung nach ASVG notwendig. Zudem müssen in den letzten 13 Wochen vor Mutterschutzbeginn Versicherungszeiten vorliegen. Auch Frauen, die in diesem Zeitraum Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe bezogen haben, können unter bestimmten Voraussetzungen Wochengeld erhalten.
Kinderbetreuungsgeld nach dem Wochengeld
Nach dem Ende des Wochengelds (8 bzw. 12 Wochen nach der Geburt) schließt sich das Kinderbetreuungsgeld (KBG) an, das nach dem KBGG (Kinderbetreuungsgeldgesetz) geregelt ist. Das KBG kann je nach gewähltem Modell bis zum 24. oder 36. Lebensmonat des Kindes bezogen werden und ist einkommensabhängig (einkommensabhängiges KBG) oder als Pauschalbetrag möglich.
Häufige Fragen zum ASVG § 80 Wochengeld
Was ist das Wochengeld und wer hat Anspruch darauf?
Das Wochengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach §§ 80 und 162 ASVG. Es gebührt Frauen, die sich im Mutterschutz befinden: 8 Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin und 8 Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten 12 Wochen). Anspruch haben pflichtversicherte Dienstnehmerinnen, die in den letzten 13 Wochen vor dem Mutterschutz krankenversichert waren.
Wie hoch ist das Wochengeld 2026?
Das Wochengeld beträgt 100 % des durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 13 Wochen (91 Tage) vor dem Mutterschutzbeginn. Das Nettoeinkommen wird aus dem Bruttobezug abzüglich der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge errechnet. Das Wochengeld wird als Tagesbetrag berechnet (tägliches Nettoeinkommen) und für jeden Wochengeldbezugstag ausbezahlt.
Wie lange wird das Wochengeld bezahlt?
Das Wochengeld wird standardmäßig für 16 Wochen bezahlt: 8 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt. Bei Frühgeburten (mehr als 6 Wochen vor dem errechneten Termin) oder Mehrlingsgeburten verlängert sich der Nachgeburtszeitraum auf 12 Wochen. Auch bei Kaiserschnitt kann die Nachgeburtsfrist verlängert werden. Insgesamt beläuft sich die maximale Bezugsdauer auf 16–20 Wochen.
Wie wird das Wochengeld beantragt?
Das Wochengeld muss bei der zuständigen Krankenversicherung (meist ÖGK — Österreichische Gesundheitskasse) beantragt werden. Erforderlich sind: Schwangerschaftsbestätigung (Mutter-Kind-Pass), Einkommensnachweis (Lohnzettel der letzten 13 Wochen), Bestätigung des Arbeitgebers über den Beginn des Beschäftigungsverbots. Der Antrag sollte spätestens mit Beginn des Mutterschutzes eingebracht werden.
Ist das Wochengeld steuerpflichtig?
Das Wochengeld ist steuerfrei nach § 3 EStG. Es erhöht jedoch den Grenzsteuersatz für sonstige Einkünfte im selben Jahr (Progressionsvorbehalt). Das bedeutet, dass andere Einkünfte im Wochengeldbezugsjahr möglicherweise höher besteuert werden. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung wird dieser Effekt ausgeglichen. SV-Beiträge fallen auf das Wochengeld nicht an.
Was gilt für freie Dienstnehmerinnen und neue Selbstständige?
Freie Dienstnehmerinnen, die nach ASVG pflichtversichert sind, haben grundsätzlich denselben Wochengeldanspruch wie Angestellte. Für neue Selbstständige (GSVG-versichert) gelten eigene Regelungen — Wochengeld wird nach dem GSVG gewährt, die Berechnung basiert auf der Beitragsgrundlage. Frauen ohne Pflichtversicherung (z. B. geringfügig Beschäftigte) haben keinen gesetzlichen Wochengeldanspruch.