§ 447h ASVG — Fonds für Vorsorgeuntersuchungen

Berechnen Sie die Verteilung der Fondsmittel nach § 447h ASVG. Der jährliche Bundesbeitrag von € 4.141.253,03 wird aufgeteilt: mind. 10 % für bundesweite Maßnahmen, der Rest für die Verteilung an die Krankenversicherungsträger (ÖGK, SVS, BVAEB).

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ASVG § 447h Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen

Der § 447h ASVG etabliert einen speziellen Finanzierungsfonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und Gesundheitsförderung beim Dachverband der Österreichischen Sozialversicherung. Diese Bestimmung wurde mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2018 (BGBl. I Nr. 100/2018) eingeführt und löste die bisherige Finanzierung über separate Kontenrahmen ab.

Fondsausstattung und Einnahmen

Das Vermögen des Fonds ist getrennt vom sonstigen Vermögen des Dachverbandes zu verwalten. Die Mittel werden aufgebracht durch den jährlichen Bundesbeitrag von € 4.141.253,03 (Fixbetrag seit 2020) sowie durch sonstige Einnahmen. Der Bundesminister für Finanzen überweist den Betrag jeweils im September des laufenden Jahres — diese Planungssicherheit ermöglicht eine vorausschauende Mittelverwendung.

Pflicht zur Gesundheitsförderung

Mindestens 10 % der Fondsmittel müssen für bundesweite Maßnahmen zur Förderung und Erhöhung der Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)untersuchungen eingesetzt werden. Zusätzlich sind Mittel für zielgerichtete, wirkungsorientierte Gesundheitsförderung und Prävention (Salutogenese) zu verwenden. Der Dachverband hat die Verwendung dieser Mittel bis zum 31. August jedes Jahres zu planen und mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz abzustimmen.

Verteilung an die Träger

Die verbleibenden Mittel (nach Abzug der bundesweiten Maßnahmen) werden an die drei Krankenversicherungsträger verteilt: die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB). Die Verteilung erfolgt nach Maßgabe des Einlangens und unter Berücksichtigung der Entwicklung der Vorsorge(Gesunden)untersuchungen durch Beschluss der Konferenz.

Rechnungslegung und Berichtspflicht

Für jedes Kalenderjahr ist ein Rechnungsabschluss zu erstellen, der jedenfalls aus einer Erfolgsrechnung und einer Schlussbilanz zum Ende des Jahres bestehen muss. Weiters ist ein Geschäftsbericht zu verfassen und mit dem Rechnungsabschluss dem Bundesministerium vorzulegen. Dieser Bericht dokumentiert die Entwicklung der Vorsorge(Gesunden)untersuchungen und evaluiert die Auswirkungen auf Leistungen, die nicht im Untersuchungsprogramm enthalten sind.

Häufige Fragen zu § 447h ASVG

Was ist der Fonds für Vorsorge(Gesunden)untersuchungen?

Der Fonds beim Dachverband der Sozialversicherungsträger dient der Finanzierung von Vorsorge- und Gesundenuntersuchungen sowie Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention. Er wurde mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz 2018 eingerichtet und löste frühere Finanzierungsstrukturen ab.

Wie hoch ist der jährliche Bundesbeitrag?

Der Bundesminister für Finanzen überweist seit 2020 jährlich einen Festbetrag von € 4.141.253,03 an den Fonds (§ 447h Abs. 1a ASVG). Dieser Betrag wird jeweils im September des laufenden Jahres überwiesen und steht für das jeweilige Kalenderjahr zur Verfügung.

Welche Mittelverwendung ist vorgeschrieben?

Mindestens 10 % der Fondsmittel müssen für bundesweite Maßnahmen zur Förderung und Erhöhung der Inanspruchnahme von Vorsorge(Gesunden)untersuchungen sowie für zielgerichtete Gesundheitsförderung und Prävention verwendet werden. Die Planung erfolgt bis 31. August durch den Dachverband in Abstimmung mit dem Bundesministerium.

An welche Träger werden die Mittel verteilt?

Die verbleibenden Mittel (nach Abzug der bundesweiten Maßnahmen) werden an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) als Träger der Krankenversicherung verteilt.

Welche Berichtspflichten bestehen?

Der Dachverband hat bis zum 30. Juni jedes Jahres dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz einen Bericht über die Entwicklung der Vorsorge(Gesunden)untersuchungen vorzulegen. Dieser Bericht enthält insbesondere Zahlen zur Entwicklung der Inanspruchnahme, eine Evaluierung der Programmänderungen sowie eine Kosten-Nutzen-Bewertung.

Welche Maßnahmen werden aus dem Fonds finanziert?

Der Fonds finanziert Vorsorge(Gesunden)untersuchungen gemäß dem österreichischen Untersuchungsprogramm sowie koordinierte Maßnahmen zur zielgerichteten Gesundheitsförderung und Prävention (Salutogenese). Die Mittel werden entweder für individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) oder für strukturierte Präventionsprogramme eingesetzt.

Verwandte Rechner

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