Berechnung der besonderen Pensionszulage für Juni 1999 nach ASVG § 578 — eine historische Bestimmung aus der Schilling-Ära. Bei Ausgleichszulage erhielt man 300 S, sonst 3,5 % des Gesamtpensionseinkommens (max. 300 S). Umrechnung in Euro: 1 EUR = 13,7603 ATS.
Rechtsgrundlage
- § 578 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) (ASVG) ↗
Besondere Pensionszulage 1999 — Absätze 1–2; historische Bestimmung aus der Schilling-Ära (vor Euro-Einführung 2002)
Gültig ab: 13. 1. 1999
Kurz zum Thema: Besondere Pensionszulage 1999
Die besondere Pensionszulage 1999 war eine sozialpolitische Maßnahme zur Aufbesserung der Pensionen im Jahr 1999. Diese Zulage wurde im Rahmen des ASVG eingeführt und galt ausschließlich für den Monat Juni 1999. Sie war keine regelmäßige Zahlung, sondern eine einmalige Sonderleistung an pensionierte Personen mit Wohnsitz in Österreich.
Rechtliche Grundlage und Berechnung
Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 578 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG). Die Bestimmung regelt zwei mögliche Berechnungsarten: Wenn die pensionierte Person im Juni 1999 Anspruch auf eine Ausgleichszulage hatte, betrug die Zulage pauschal 300 Schilling — unabhängig von der Höhe des Gesamtpensionseinkommens.
Wenn keine Ausgleichszulage bezogen wurde, errechnete sich die Zulage als 3,5 Prozent des Gesamtpensionseinkommens, wobei ein Höchstbetrag von 300 Schilling galt. In der Praxis bedeutete dies, dass Personen mit kleinen Pensionen (bis etwa 8.571 Schilling Gesamtpensionseinkommen) den vollen Prozentsatz von 3,5 % erhielten, während Personen mit höheren Pensionen auf den Maximalbetrag von 300 Schilling gedeckelt wurden.
Gesamtpensionseinkommen — Zusammensetzung
Das Gesamtpensionseinkommen im Sinne des § 578 Abs. 2 umfasste die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Dazu zählten die Alterspension, die Invaliditätspension, Hinterbliebenenpensionen (Witwen-/Witwerpension, Waisenpension) sowie allfällige专项肺 Pensionen. Auch Teilpensionen aus verschiedenen Versicherungsträgern wurden zusammengerechnet.
Historisches — Euro-Umstellung
Die besondere Pensionszulage 1999 wurde in österreichischen Schilling (ATS) ausgezahlt. Mit der Euro-Einführung am 1. Jänner 2002 wurde der Schilling endgültig durch den Euro abgelöst. Der gesetzliche Umrechnungskurs betrug 1 Euro = 13,7603 Schilling. Der Höchstbetrag von 300 Schilling entsprach daher etwa 21,80 Euro — ein Betrag, der nach heutigen Maßstäben bescheiden war, damals aber eine spürbare Aufbesserung darstellte.
Sozialpolitische Bedeutung
Die besondere Pensionszulage 1999 war Teil einer Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung der Einkommenssituation von Pensionistinnen und Pensionisten in Österreich. Sie wurde in einer Zeit gewährt, als die Inflationsrate in Österreich moderat war und die Pensionsversicherungsträger solide Reserven aufwiesen.
Diese Bestimmung ist heute kein aktives Recht mehr — sie wurde nur für den einen Monat Juni 1999 angewendet. Der Rechner dient ausschließlich zu historischen Informationszwecken und zur Umrechnung der damaligen Schilling-Beträge in Euro.
Häufige Fragen zur besonderen Pensionszulage 1999
Was ist die besondere Pensionszulage 1999 nach ASVG § 578?
Die besondere Pensionszulage 1999 war eine einmalige Sonderzahlung für Pensionistinnen und Pensionisten, die im Juni 1999 eine oder mehrere Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung bezogen. Sie wurde zu der (höchsten) für Juni 1999 auszuzahlenden Pension gewährt.
Wie hoch war die Pensionszulage?
Bei Anspruch auf eine Ausgleichszulage betrug die Zulage pauschal 300 Schilling (S). Ohne Ausgleichszulage wurden 3,5 % des Gesamtpensionseinkommens gewährt, höchstens jedoch ebenfalls 300 S. Das entsprach rund 21,80 Euro.
Was zählt zum Gesamtpensionseinkommen?
Als Gesamtpensionseinkommen im Sinne des § 578 Abs. 2 gilt die Summe aller Pensionen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung — also aller Pensionsarten (Alterspension, Invaliditätspension, Witwen-/Witwerpension, Waisenpension usw.).
Kann ich diese Pensionszulage heute noch beantragen?
Nein. Diese Bestimmung war eine einmalige Zulage für Juni 1999 und ist historisch. Sie wird seit dem Jahr 2000 nicht mehr angewendet. Der Schilling wurde am 1. Jänner 2002 durch den Euro ersetzt.
Wie wird der Schilling-Betrag in Euro umgerechnet?
Der Umrechnungskurs für die Euro-Einführung am 1. Jänner 2002 betrug 1 EUR = 13,7603 Schilling (ATS). Der Höchstbetrag von 300 S entsprach therefore rund 21,80 EUR.
War die Zulage steuerpflichtig?
Die besondere Pensionszulage 1999 war wie die reguläre Pension zu versteuern. Bei der Berechnung der Einkommensteuer wurde das Gesamtpensionseinkommen inklusive der Zulage herangezogen.