Berechnen Sie Einkommen und Sozialversicherung für selbständig Erwerbstätige.
Rechtsgrundlage
- § 62 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988) ↗
Werbungskosten Selbständige — Betriebsausgaben, SV-Beiträge
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: Werbungskosten Selbständige nach § 62 EStG 1988
Selbständig erwerbstätige Personen haben im österreichischen Steuerrecht erweiterte Möglichkeiten beim Abzug von Betriebsausgaben. Anders als Arbeitnehmer, die an das Pauschalsystem gebunden sind, können Selbständige ihre tatsächlichen Aufwendungen geltend machen.
Betriebsausgaben
Für selbständig Erwerbstätige gelten erweiterte Betriebsausgabenregelungen. Sämtliche Ausgaben, die betrieblich veranlasst sind, können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dies umfasst Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildung, Reisen und beruflich genutzte Räume.
Sozialversicherung
Selbständige zahlen ihre Sozialversicherungsbeiträge nach dem GSVG (Gewerbliche Sozialversicherung) oder FSVG (Freie Sozialversicherung). Der Beitragssatz beträgt insgesamt ca. 35,6% der Beitragsgrundlage, die auf Basis des Einkommens berechnet wird.
Verlustverrechnung
Ein wichtiger Vorteil der selbständigen Tätigkeit ist die unbegrenzte Verlustverrechnung. Verluste können mit anderen Einkünften des gleichen Jahres oder mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.
Häufige Fragen zu selbständigen Werbungskosten
Wie unterscheiden sich Selbständigen-Werbungskosten von Arbeitnehmer-Werbungskosten?
Selbständige können ihre Betriebsausgaben voll als Werbungskosten absetzen — ohne das Arbeitnehmer-Pauschale von €132. Auch Verlustvorträge sind umfangreicher möglich.
Wie hoch ist die Sozialversicherung für Selbständige?
Die SV für selbständige Erwerbstätige (GSVG/FSVG) beträgt ca. 35,6% der Beitragsgrundlage. Die Beitragsgrundlage ist das Einkommen, capped at ca. €79.200.
Können SV-Beiträge als Werbungskosten abgesetzt werden?
Die Pflicht-SV-Beiträge sind keine abzugsfähigen Betriebsausgaben — sie werden aber über den Steuerbonus für Sonderausgaben teilweise rückerstattet.
Was ist die GSVG-Freibetragszone?
In den ersten 3 Jahren der selbständigen Tätigkeit gilt eine reduzierte Beitragsgrundlage (Freibetragszone), um Existenzgründer zu entlasten.
Können Verluste aus selbständiger Tätigkeit vorgetragen werden?
Ja, Verluste aus selbständiger Tätigkeit können unbegrenzt vorgetragen und mit künftigen Gewinnen verrechnet werden.