§ 10 UStG — Steuersätze

Berechnen Sie die Umsatzsteuer nach § 10 UStG 1994 für 2026. Wählen Sie den Steuersatz (20 %, 13 % oder 10 %) und geben Sie Netto- oder Bruttobetrag ein — der Rechner ermittelt sofort den jeweils anderen Betrag sowie den reinen USt-Anteil.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UStG § 10 Umsatzsteuersätze in Österreich

Die österreichische Umsatzsteuer (USt), auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt, wird auf Lieferungen und sonstige Leistungen von Unternehmern erhoben. § 10 UStG 1994 legt die Steuersätze fest: Der Normalsteuersatz beträgt 20 %, daneben gibt es zwei ermäßigte Sätze von 13 % und 10 % für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Normalsteuersatz 20 %

Der Normalsteuersatz von 20 % gilt für alle Umsätze, für die kein ermäßigter Steuersatz vorgesehen ist. Das umfasst die große Mehrheit aller gewerblichen Lieferungen und Dienstleistungen: Elektronikgeräte, Kleidung, handwerkliche Leistungen, Unternehmensdienstleistungen, Fahrzeuge etc. Der Normalsteuersatz ist der Regelfall und kommt immer zur Anwendung, wenn kein ausdrücklich ermäßigter Satz einschlägig ist.

Ermäßigter Steuersatz 10 %

Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt nach § 10 Abs. 2 UStG für Grundgüter des täglichen Bedarfs: Lebensmittel und Getränke (ausgenommen Alkohol), Bücher und Zeitschriften, öffentlicher Personennahverkehr, Beherbergungsleistungen, Medikamente sowie Wohnraummietungen. Dieser Satz entlastet Haushalte und den kulturellen Bereich.

Zwischensteuersatz 13 %

Der Zwischensteuersatz von 13 % wurde 2016 eingeführt und gilt für: Eintritte zu kulturellen Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Kino, Museen), Tiergärten, Weinlieferungen von Winzern ab Hof, pflanzliche Erzeugnisse (Schnittblumen, Topfpflanzen), Holz sowie lebende Tiere. Er stellt einen Kompromiss dar, der bestimmte Wirtschaftssektoren gegenüber dem Normalsteuersatz begünstigt.

Kleinunternehmerregelung

Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis € 42.000 können die Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG in Anspruch nehmen. Sie stellen keine Umsatzsteuer in Rechnung und müssen keine USt abführen, können aber auch keine Vorsteuer abziehen. Seit 2025 gilt die EU-einheitliche Kleinunternehmerregelung, die für österreichische Unternehmer grenzüberschreitend in anderen EU-Staaten bis € 100.000 Gesamtumsatz anwendbar ist.

Netto- und Bruttopreisangabe

Für Verbrauchergeschäfte (B2C) müssen Preise inkl. USt (Bruttopreise)angegeben werden — dies gilt insbesondere im Einzelhandel und bei Online-Shops. Im Unternehmensverkehr (B2B) ist die Angabe von Nettopreisen zulässig. Die korrekte Preisauszeichnung ist im Preisauszeichnungsgesetz (PrAG) und in der Preisauszeichnungsverordnung geregelt.

Häufige Fragen zu UStG § 10 Steuersätzen

Welche Umsatzsteuersätze gelten in Österreich 2026?

In Österreich gibt es drei Umsatzsteuersätze: Der Normalsteuersatz beträgt 20 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Der ermäßigte Steuersatz von 13 % gilt u. a. für Kulturveranstaltungen, Weinlieferungen von Winzern, Live-Auftritte von Künstlern und bestimmte pflanzliche Erzeugnisse. Der ermäßigte Steuersatz von 10 % gilt u. a. für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen und bestimmte Beherbergungsleistungen.

Welche Waren und Dienstleistungen unterliegen dem 10 % Steuersatz?

Dem ermäßigten Steuersatz von 10 % unterliegen nach § 10 Abs. 2 UStG: Lebensmittel (Lebensmittelgrunderzeugnisse), Bücher und Zeitschriften, Beherbergungsleistungen (Hotels, Pensionen), öffentlicher Personennahverkehr, Medikamente, Hörgeräte, Rollstühle und bestimmte medizinische Behelfe sowie die Vermietung von Wohnraum.

Für welche Leistungen gilt der 13 % Steuersatz?

Der Zwischensteuersatz von 13 % gilt seit 2016 für: Veranstaltungen (Theater, Musik, Kino), Tiergärten und Naturparks, Weinlieferungen von Winzern ab Hof, bestimmte pflanzliche Erzeugnisse (Schnittblumen, Topfpflanzen), Holz (unbearbeitet), lebende Tiere sowie Ab-Hof-Verkauf landwirtschaftlicher Produkte. Dieser Steuersatz wurde eingeführt, um bestimmte Wirtschaftszweige gezielt zu entlasten.

Wie rechnet man Brutto in Netto bzw. Netto in Brutto um?

Für die Umrechnung gilt: Netto × (1 + Steuersatz) = Brutto. Also: Netto × 1,20 = Brutto (bei 20 %); Netto × 1,13 = Brutto (bei 13 %); Netto × 1,10 = Brutto (bei 10 %). Umgekehrt: Brutto / 1,20 = Netto (bei 20 %); Brutto / 1,13 = Netto (bei 13 %); Brutto / 1,10 = Netto (bei 10 %). Die Umsatzsteuer allein ergibt sich als Brutto − Netto.

Wer ist zur Erhebung der Umsatzsteuer verpflichtet?

Zur Erhebung der Umsatzsteuer sind alle Unternehmer im Sinne des § 2 UStG verpflichtet, die steuerpflichtige Umsätze erzielen. Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz bis € 42.000 sind seit 2023 von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung nach § 6 Abs. 1 Z 27 UStG). Privatpersonen und steuerbefreite Körperschaften sind grundsätzlich nicht zur USt-Abführung verpflichtet.

Gilt in Österreich dieselbe Umsatzsteuer wie in Deutschland?

Nein, die Umsatzsteuersätze in Österreich und Deutschland unterscheiden sich. In Österreich beträgt der Normalsteuersatz 20 % (Deutschland: 19 %), der ermäßigte Satz 10 % (Deutschland: 7 %). Beide Länder sind EU-Mitgliedstaaten und folgen den EU-Mehrwertsteuerrichtlinien, die einen Mindestnormalsteuersatz von 15 % und einen Mindestermäßigungssatz von 5 % vorschreiben, jedoch Spielraum bei der konkreten Ausgestaltung lassen.

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