Max. 50% des Grundkapitals für Aktienoptionen, Wandelschuldverschreibungen
Rechtsgrundlage
- § 159 Aktiengesetz (BGBl. Nr. 98/1965) ↗
§ 159 Abs. 4 AktG — bedingtes Kapital max. 50% des Grundkapitals (gesamt); max. 10% für Aktienoptionen nach Abs. 2 Z 3
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: AktG Bedingtes Kapital Rechner 2026
Häufige Fragen zu § 159 AktG
Was ist bedingtes Kapital?
Bedingtes Kapital ist genehmigtes Grundkapital, das nur unter bestimmten Bedingungen ausgegeben werden darf — insbesondere bei Ausübung von Aktienoptionen oder Wandlung von Schuldverschreibungen. Es dient der flexiblen Kapitalbeschaffung ohne reguläre Kapitalerhöhung.
Wie hoch darf das bedingte Kapital maximal sein?
Nach § 159 Abs. 4 AktG darf das bedingte Kapital insgesamt maximal 50% des eingetragenen Grundkapitals betragen. Bei einem Grundkapital von 1.000.000 Euro kann die Hauptversammlung also maximal 500.000 Euro als bedingtes Kapital beschließen. Für bedingtes Kapital zur Bedienung von Aktienoptionen an Arbeitnehmer und Organmitglieder (§ 159 Abs. 2 Z 3 AktG) gilt eine engere Grenze von 10% des Grundkapitals.
Wofür wird bedingtes Kapital typischerweise verwendet?
Typische Verwendungszwecke sind Aktienoptionen für Mitarbeiter und Führungskräfte (Employee Stock Options), Wandelschuldverschreibungen zur Finanzierung und Aktienoptionen im Rahmen von Akquisitionsfinanzierungen. Das bedingte Kapital ermöglicht die flexible Ausgabe neuer Aktien ohne separate Kapitalerhöhung.
Was passiert wenn das bedingte Kapital 50% überschreiten würde?
Die 50%-Grenze des § 159 Abs. 4 AktG ist zwingend. Ein Hauptversammlungsbeschluss, der das bedingte Kapital über diese Grenze hinaus festsetzt, ist rechtlich nicht durchsetzbar bzw. anfechtbar; das Firmenbuchgericht hat die Eintragung insoweit zu verweigern.
Wie wird bedingtes Kapital ausgegeben?
Die Ausgabe erfolgt durch den Vorstand, sobald die Bedingungen (z.B. Ausübung einer Option) eingetreten sind. Dies geschieht auf Basis des von der Hauptversammlung gefassten Beschlusses, der den genauen Zweck und die Modalitäten festlegt.