Prüfung des Mindestgrundkapitals und Mindestnennwerts je Aktie
Rechtsgrundlage
- § 6 Aktiengesetz (BGBl. Nr. 98/1965 idgF) ↗
AktG § 6 — Mindestgrundkapital: Das Grundkapital und der Nennbetrag müssen in EUR ausgedrückt werden. Mindestgrundkapital = €10.000. Jede Aktie muss mindestens €70 betragen.
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: AktG § 6 Mindestgrundkapital
Häufige Fragen zu § 6 AktG
Wie hoch ist das Mindestgrundkapital einer AG?
Das gesetzliche Mindestgrundkapital einer Aktiengesellschaft beträgt €10.000. Dies ist in § 6 AktG festgelegt. Das Grundkapital muss bei der Gründung vollständig aufgebracht werden, wobei mindestens 25% des Nennbetrags jeder Aktie eingezahlt werden müssen.
Was ist der Mindestnennwert einer Aktie?
Jede Aktie muss einen Nennwert von mindestens €70 haben. Dies ist ebenfalls in § 6 AktG geregelt. Der Nennwert ist der auf der Aktie angegebene Wert, der den Anteil des Aktionärs am Grundkapital represents.
Kann das Grundkapital geringer als €10.000 sein?
Nein, das Grundkapital einer AG darf nicht geringer als €10.000 sein. Bei Unterschreitung dieses Minimums ist die Gründung einer AG nicht möglich oder die Gesellschaft muss ihr Grundkapital erhöhen, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Welche Bedeutung hat der Nennwert für Aktionäre?
Der Nennwert einer Aktie bestimmt den Anteil des Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft. Wenn das Grundkapital €10.000 beträgt und eine Aktie einen Nennwert von €100 hat, dann repräsentiert diese Aktie 1% des Grundkapitals.
Was passiert wenn der Nennwert unter €70 liegt?
Wenn der Nennwert einer Aktie weniger als €70 beträgt, ist dies rechtlich nicht zulässig. Die Aktie müsste entweder einen höheren Nennwert haben oder es müssen mehr Aktien ausgegeben werden, um das Mindestgrundkapital zu erreichen.
Wie prüft man die Einhaltung der Mindestvorschriften?
Mit dem Rechner können Sie schnell prüfen, ob Ihr Grundkapital und der Nennwert je Aktie die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen. Geben Sie einfach die Anzahl der Aktien, den Nennwert pro Aktie und das Gesamtgrundkapital ein.