Verteilung des Bilanzgewinns auf Rücklage und Dividenden
Rechtsgrundlage
- § 75 Aktiengesetz (BGBl. Nr. 98/1965) ↗
§ 75 AktG — Gewinnverteilung: Zuerst 5% zur gesetzlichen Rücklage, Rest als Dividende oder Gewinnvortrag
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: AktG Gewinnverteilung Rechner 2026
Häufige Fragen zu § 75 AktG
Wie wird der Bilanzgewinn einer AG verteilt?
Gemäß § 75 AktG ist zunächst die gesetzliche Rücklage zu dotieren (5% des Bilanzgewinns bis 10% des Grundkapitals). Der verbleibende Betrag steht als Dividende zur Ausschüttung an die Aktionäre oder als Gewinnvortrag zur Verfügung.
Was ist die Dividende pro Aktie?
Die Dividende pro Aktie ergibt sich aus dem zur Ausschüttung verfügbaren Bilanzgewinn dividiert durch die Anzahl der Aktien. Sie bestimmt den pro Aktie ausgeschütteten Betrag — ein zentraler Maßstab für die Rendite einer Aktie.
Kann eine AG den gesamten Bilanzgewinn als Dividende ausschütten?
Nein, der Bilanzgewinn muss zuerst für die Dotierung der gesetzlichen Rücklage verwendet werden, bis diese 10% des Grundkapitals erreicht. Erst der verbleibende Betrag ist ausschüttungsfähig.
Was ist ein Gewinnvortrag?
Ein Gewinnvortrag entsteht, wenn der Bilanzgewinn nicht vollständig ausgeschüttet wird. Der nicht ausgeschüttete Betrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und kann in Folgejahren als Dividende ausgeschüttet oder zur weiteren Dotierung der Rücklagen verwendet werden.
Wer entscheidet über die Gewinnverwendung?
Die Hauptversammlung beschließt über die Verwendung des Bilanzgewinns — auf Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat. Der Vorstand erstellt den Gewinnverwendungsantrag, der Aufsichtsrat prüft und billigt ihn, bevor die Hauptversammlung entscheidet.