§ 15 GmbHG

Bestellungsfähigkeit eines Geschäftsführers prüfen — Naturalisierung, Strafregister, Gesellschafterbeschluss

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

  • § 15 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF)

    GmbHG § 15 — Bestellung des Geschäftsführers: Nur physisch fähige natürliche Personen. Disqualifikation: bei Verurteilung wegen Betrug, Untreue etc. für 3 Jahre nach Verurteilungsende. Gesellschafter als GF: Bestellung nur für Dauer ihrer Gesellschafterstellung.

    Gültig ab: 1. 1. 2026

  • § 39 Abs. 2 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF)

    GmbHG § 39 Abs. 2 — Geschäftsführer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.

    Gültig ab: 1. 1. 2026

Kurz zum Thema: GmbHG § 15 Bestellung des Geschäftsführers

## GmbHG § 15 — Bestellung des Geschäftsführers Das GmbH-Gesetz regelt in § 15 die Anforderungen an Personen, die zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden können. Diese gesetzlichen Voraussetzungen sind zwingend und können nicht durch den Gesellschaftsvertrag abbedungen werden. ### Persönliche Voraussetzungen Die grundlegende Anforderung besteht darin, dass nur natürliche Personen zum Geschäftsführer bestellt werden können. Juristische Personen — also andere Gesellschaften wie GmbHs oder AGs — sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die Person muss volljährig sein, was ein Mindestalter von 18 Jahren bedeutet. Zusätzlich muss die Person physisch und psychisch in der Lage sein, die Geschäfte zu führen. ### Strafrechtliche Disqualifikation Eine der wichtigsten Einschränkungen betrifft Personen, die wegen bestimmter Verbrechen verurteilt wurden. Betrug, Untreue und ähnliche wirtschaftskriminelle Delikte führen zu einer zeitlich begrenzten Disqualifikation. Diese Sperrfrist beträgt grundsätzlich 3 Jahre nach dem Ende der Verurteilung. Während dieser Zeit kann die betroffene Person nicht zum Geschäftsführer bestellt werden, selbst wenn alle anderen Voraussetzungen erfüllt wären. ### Gesellschafter als Geschäftsführer Ein bereits bestehender Gesellschafter kann zum Geschäftsführer bestellt werden, wobei in diesem Fall eine Besonderheit gilt: Die Bestellung als Geschäftsführer ist nur für die Dauer der Gesellschafterstellung gültig. Wenn der Gesellschafter seine Anteile veräußert, endet automatisch auch seine Funktion als Geschäftsführer. Diese Regelung schützt die GmbH und die Mitgesellschafter vor ungewollten Veränderungen in der Geschäftsführung. ### Formelle Anforderungen Die Bestellung eines Geschäftsführers erfordert einen ordnungsgemäßen Gesellschafterbeschluss. Dieser Beschluss ist zu protokollieren und legitimiert die Person zur Geschäftsführung. Ohne einen solchen Beschluss ist die Bestellung unwirksam, und die betreffende Person hat keine Befugnis, die GmbH zu vertreten. ### Praktische Bedeutung Für GmbHs ist es essentiell, vor der Bestellung eines Geschäftsführers alle gesetzlichen Voraussetzungen sorgfältig zu prüfen. Die Nichteinhaltung kann zur Unwirksamkeit der Bestellung und zu Haftungsrisiken führen. Der Rechner bietet eine schnelle Möglichkeit, alle relevanten Kriterien zu überprüfen.

Häufige Fragen zu § 15 GmbHG

Wer kann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden?

Nach § 15 GmbHG können nur physisch fähige natürliche Personen zum Geschäftsführer bestellt werden. Juristische Personen (z.B. GmbHs) können nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Person muss volljährig (mindestens 18 Jahre) sein und darf nicht durch ein Strafurteil für bestimmte Verbrechen (Betrug, Untreue etc.) disqualifiziert sein.

Welche Verurteilungen führen zur Disqualifikation als Geschäftsführer?

Bestimmte Verbrechen wie Betrug und Untreue führen nach § 15 GmbHG zu einer Disqualifikation. Die Sperrfrist beträgt 3 Jahre nach dem Ende der Verurteilung. Andere Straftaten (z.B. Verkehrsdelikte, Steuervergehen) führen nicht automatisch zu einer Disqualifikation, sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Geschäftsführung stehen.

Kann ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sein?

Ja, ein Gesellschafter kann zugleich Geschäftsführer sein. Allerdings gilt die Einschränkung, dass die Bestellung als Geschäftsführer nur für die Dauer der Gesellschafterstellung gültig ist. Wenn ein Gesellschafter seine Geschäftsanteile verkauft oder abtritt, endet automatisch auch seine Bestellung als Geschäftsführer.

Ist ein Gesellschafterbeschluss für die Bestellung erforderlich?

Ja, die Bestellung eines Geschäftsführers erfordert einen Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht. Der Beschluss ist zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterschreiben.

Was passiert wenn die Disqualifikationsfrist noch läuft?

Wenn eine Person wegen einer relevanten Verurteilung disqualifiziert ist und die 3-Jahres-Frist seit dem Ende der Verurteilung noch nicht abgelaufen ist, kann sie nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Der Rechner zeigt genau an, wie viele Jahre der Sperrfrist noch laufen und wann die Person wieder bestellbar sein wird.

Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer nach seiner Bestellung?

Nach seiner Bestellung ist der Geschäftsführer zur gesetzmäßigen und ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet. Er muss die GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns leiten, die gesetzlichen Vorschriften einhalten, den Jahresabschluss erstellen lassen und die Gesellschafter regelmäßig über die Lage des Unternehmens informieren.

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