Bestellungsfähigkeit eines Geschäftsführers prüfen — Naturalisierung, Strafregister, Gesellschafterbeschluss
Rechtsgrundlage
- § 15 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF) ↗
GmbHG § 15 — Bestellung des Geschäftsführers: Nur physisch fähige natürliche Personen. Disqualifikation: bei Verurteilung wegen Betrug, Untreue etc. für 3 Jahre nach Verurteilungsende. Gesellschafter als GF: Bestellung nur für Dauer ihrer Gesellschafterstellung.
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 39 Abs. 2 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF) ↗
GmbHG § 39 Abs. 2 — Geschäftsführer müssen unbeschränkt geschäftsfähig sein.
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: GmbHG § 15 Bestellung des Geschäftsführers
Häufige Fragen zu § 15 GmbHG
Wer kann zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt werden?
Nach § 15 GmbHG können nur physisch fähige natürliche Personen zum Geschäftsführer bestellt werden. Juristische Personen (z.B. GmbHs) können nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Die Person muss volljährig (mindestens 18 Jahre) sein und darf nicht durch ein Strafurteil für bestimmte Verbrechen (Betrug, Untreue etc.) disqualifiziert sein.
Welche Verurteilungen führen zur Disqualifikation als Geschäftsführer?
Bestimmte Verbrechen wie Betrug und Untreue führen nach § 15 GmbHG zu einer Disqualifikation. Die Sperrfrist beträgt 3 Jahre nach dem Ende der Verurteilung. Andere Straftaten (z.B. Verkehrsdelikte, Steuervergehen) führen nicht automatisch zu einer Disqualifikation, sofern sie nicht in direktem Zusammenhang mit der Geschäftsführung stehen.
Kann ein Gesellschafter zugleich Geschäftsführer sein?
Ja, ein Gesellschafter kann zugleich Geschäftsführer sein. Allerdings gilt die Einschränkung, dass die Bestellung als Geschäftsführer nur für die Dauer der Gesellschafterstellung gültig ist. Wenn ein Gesellschafter seine Geschäftsanteile verkauft oder abtritt, endet automatisch auch seine Bestellung als Geschäftsführer.
Ist ein Gesellschafterbeschluss für die Bestellung erforderlich?
Ja, die Bestellung eines Geschäftsführers erfordert einen Beschluss der Gesellschafter. Dieser Beschluss muss in der Regel mit einfacher Mehrheit gefasst werden, sofern der Gesellschaftsvertrag keine andere Regelung vorsieht. Der Beschluss ist zu protokollieren und vom Geschäftsführer zu unterschreiben.
Was passiert wenn die Disqualifikationsfrist noch läuft?
Wenn eine Person wegen einer relevanten Verurteilung disqualifiziert ist und die 3-Jahres-Frist seit dem Ende der Verurteilung noch nicht abgelaufen ist, kann sie nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Der Rechner zeigt genau an, wie viele Jahre der Sperrfrist noch laufen und wann die Person wieder bestellbar sein wird.
Welche Pflichten hat ein Geschäftsführer nach seiner Bestellung?
Nach seiner Bestellung ist der Geschäftsführer zur gesetzmäßigen und ordnungsgemäßen Geschäftsführung verpflichtet. Er muss die GmbH mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns leiten, die gesetzlichen Vorschriften einhalten, den Jahresabschluss erstellen lassen und die Gesellschafter regelmäßig über die Lage des Unternehmens informieren.