§ 9a GmbHG

Vereinfachte Gründung einer GmbH prüfen — ohne notarielle Beurkundung

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

  • § 9a GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF)

    GmbHG § 9a — Vereinfachte Gründung: A GmbH can be formed simplified if sole shareholder is natural person AND sole managing director AND a credit institution provides services per Abs. 6-7. Stammkapital = €10.000, minimum €5.000 paid in cash. Formation declaration does NOT need notarial form (electronic form sufficient).

    Gültig ab: 1. 1. 2026

  • § 4 Abs. 1 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF)

    GmbHG § 4 Abs. 1 — Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags: name, seat, object, capital amount, shareholder obligations

    Gültig ab: 1. 1. 2026

Kurz zum Thema: GmbHG § 9a Vereinfachte Gründung

## GmbHG § 9a — Vereinfachte Gründung Das GmbH-Gesetz bietet in § 9a die Möglichkeit einer vereinfachten Gründung, die wesentliche Erleichterungen gegenüber der Standard-Gründung enthält. Diese Gründungsform ist jedoch an strenge Voraussetzungen gebunden und kann daher nur unter bestimmten Umständen genutzt werden. ### Voraussetzungen für die vereinfachte Gründung Die vereinfachte Gründung steht ausschließlich Einpersonen-GmbHs offen, bei denen eine natürliche Person gleichzeitig Alleingesellschafter und alleiniger Geschäftsführer ist. Zusätzlich muss ein Kreditinstitut die Gründung gemäß den Absätzen 6 und 7 begleiten. Das Stammkapital muss genau €10.000 betragen, wovon mindestens €5.000 in bar eingezahlt werden müssen. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass die Gründungsurkunde nicht in der sonst üblichen notariellen Form errichtet werden muss — eine einfache elektronische Form genügt. Der Gesellschaftsvertrag kann auf den gesetzlichen Mindestinhalt beschränkt werden: Name, Sitz, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals, Geschäftsanteile, Geschäftsführerbestellung und eine Kostenerstattungsvereinbarung bis maximal €500. ### Abgrenzung zur Standard-Gründung Im Gegensatz zur vereinfachten Gründung erfordert die Standard-Gründung einer GmbH die notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags. Diese Form ist für alle Mehrpersonen-GmbHs verpflichtend und bietet mehr Flexibilität bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrags. Die Gründungskosten sind in beiden Fällen unterschiedlich hoch, wobei die vereinfachte Gründung in der Regel kostengünstiger ist. ### Praktische Bedeutung Die vereinfachte Gründung eignet sich besonders für Existenzgründer, die alleine ein Unternehmen gründen möchten, ohne die höheren Kosten einer vollständigen notariellen Gründung tragen zu wollen. Der Rechner hilft, schnell zu prüfen, ob die persönlichen Voraussetzungen für die vereinfachte Gründung erfüllt sind.

Häufige Fragen zu § 9a GmbHG

Wann ist die vereinfachte Gründung einer GmbH möglich?

Die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG ist möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (1) Der Alleingesellschafter ist eine natürliche Person, (2) derselbe Alleingesellschafter ist auch der alleinige Geschäftsführer, (3) ein Kreditinstitut begleitet die Gründung gemäß Abs. 6-7, (4) das Stammkapital beträgt genau €10.000, (5) mindestens €5.000 werden in bar eingezahlt, und (6) die Gründungskosten-Erstattung beträgt maximal €500.

Was ist der Vorteil der vereinfachten Gründung?

Der Hauptvorteil der vereinfachten Gründung nach § 9a GmbHG besteht darin, dass die Gründungsurkunde NICHT in notarieller Form errichtet werden muss — eine elektronische Form genügt. Dies spart Notarkosten und beschleunigt den Gründungsprozess erheblich. Zusätzlich ist der Inhalt der Gründungsurkunde auf das gesetzliche Minimum beschränkt.

Wie hoch ist das Mindest-Stammkapital bei der vereinfachten Gründung?

Das Stammkapital muss genau €10.000 betragen. Davon müssen mindestens €5.000 (50%) in bar eingezahlt werden. Eine Sacheinlage ist bei der vereinfachten Gründung nicht vorgesehen — nur Barzahlung.

Welche Unterlagen sind für die vereinfachte Gründung erforderlich?

Die Gründungsurkunde muss folgende Mindestangaben enthalten: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals (€10.000), Angaben zu den Geschäftsanteilen, die Bestellung des Geschäftsführers, sowie eine Kostenerstattungsvereinbarung bis maximal €500. Eine notarielle Beurkundung ist NICHT erforderlich.

Kann eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern die vereinfachte Gründung nutzen?

Nein, die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG ist ausschließlich für Einpersonen-GmbHs vorgesehen, bei denen der Alleingesellschafter zugleich der alleinige Geschäftsführer ist. Bei mehreren Gesellschaftern oder einem angestellten Geschäftsführer ist die Standard-Gründung erforderlich.

Was passiert wenn die Gründungskosten €500 überschreiten?

Wenn die tatsächlichen Gründungskosten (z.B. Beratungskosten, Sachverständigengebühren) den Betrag von €500 überschreiten, ist die vereinfachte Gründung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die Standard-Gründung mit notarieller Beurkundung gewählt werden.

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