Vereinfachte Gründung einer GmbH prüfen — ohne notarielle Beurkundung
Rechtsgrundlage
- § 9a GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF) ↗
GmbHG § 9a — Vereinfachte Gründung: A GmbH can be formed simplified if sole shareholder is natural person AND sole managing director AND a credit institution provides services per Abs. 6-7. Stammkapital = €10.000, minimum €5.000 paid in cash. Formation declaration does NOT need notarial form (electronic form sufficient).
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 4 Abs. 1 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF) ↗
GmbHG § 4 Abs. 1 — Mindestinhalt des Gesellschaftsvertrags: name, seat, object, capital amount, shareholder obligations
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: GmbHG § 9a Vereinfachte Gründung
Häufige Fragen zu § 9a GmbHG
Wann ist die vereinfachte Gründung einer GmbH möglich?
Die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG ist möglich, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: (1) Der Alleingesellschafter ist eine natürliche Person, (2) derselbe Alleingesellschafter ist auch der alleinige Geschäftsführer, (3) ein Kreditinstitut begleitet die Gründung gemäß Abs. 6-7, (4) das Stammkapital beträgt genau €10.000, (5) mindestens €5.000 werden in bar eingezahlt, und (6) die Gründungskosten-Erstattung beträgt maximal €500.
Was ist der Vorteil der vereinfachten Gründung?
Der Hauptvorteil der vereinfachten Gründung nach § 9a GmbHG besteht darin, dass die Gründungsurkunde NICHT in notarieller Form errichtet werden muss — eine elektronische Form genügt. Dies spart Notarkosten und beschleunigt den Gründungsprozess erheblich. Zusätzlich ist der Inhalt der Gründungsurkunde auf das gesetzliche Minimum beschränkt.
Wie hoch ist das Mindest-Stammkapital bei der vereinfachten Gründung?
Das Stammkapital muss genau €10.000 betragen. Davon müssen mindestens €5.000 (50%) in bar eingezahlt werden. Eine Sacheinlage ist bei der vereinfachten Gründung nicht vorgesehen — nur Barzahlung.
Welche Unterlagen sind für die vereinfachte Gründung erforderlich?
Die Gründungsurkunde muss folgende Mindestangaben enthalten: Firma und Sitz der Gesellschaft, Gegenstand des Unternehmens, Höhe des Stammkapitals (€10.000), Angaben zu den Geschäftsanteilen, die Bestellung des Geschäftsführers, sowie eine Kostenerstattungsvereinbarung bis maximal €500. Eine notarielle Beurkundung ist NICHT erforderlich.
Kann eine GmbH mit mehreren Gesellschaftern die vereinfachte Gründung nutzen?
Nein, die vereinfachte Gründung nach § 9a GmbHG ist ausschließlich für Einpersonen-GmbHs vorgesehen, bei denen der Alleingesellschafter zugleich der alleinige Geschäftsführer ist. Bei mehreren Gesellschaftern oder einem angestellten Geschäftsführer ist die Standard-Gründung erforderlich.
Was passiert wenn die Gründungskosten €500 überschreiten?
Wenn die tatsächlichen Gründungskosten (z.B. Beratungskosten, Sachverständigengebühren) den Betrag von €500 überschreiten, ist die vereinfachte Gründung nicht mehr möglich. In diesem Fall muss die Standard-Gründung mit notarieller Beurkundung gewählt werden.