§ 67 GmbHG

Gemäß § 67 GmbHG haften alle Vormänner des ausgeschlossenen Gesellschafters der Gesellschaft für den nicht bezahlten Betrag der Stammeinlagen samt Verzugszinsen. Die Haftung erstreckt sich auf fünf Jahre vor der Einzahlungsaufforderung.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kaduzierung und Vormännerhaftung nach § 67 GmbHG

Die Kaduzierung stellt einen wichtigen Mechanismus im österreichischen GmbH-Recht dar, um die vollständige Aufbringung des Stammkapitals sicherzustellen. Wenn ein Gesellschafter seiner Pflicht zur Leistung der Stammeinlage nicht nachkommt, können die übrigen Gesellschafter den Geschäftsanteil einziehen und den betreffenden Gesellschafter ausschließen.

Die Vormännerhaftung

§ 67 Abs. 1 GmbHG begründet eine besondere Haftung der Vormänner — also jener Personen, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Einzahlungsaufforderung als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen waren. Diese Vormänner haften der Gesellschaft gesamtschuldnerisch für den nicht bezahlten Betrag der Stammeinlagen, und zwar zusätzlich zu den Verzugszinsen.

Verzugszinsen und Haftungsumfang

Die Haftung umfasst nicht nur den ausstehenden Kapitalbetrag, sondern auch die Verzugszinsen, die ab Eintritt des Verzugs laufen. Der Verzugszinssatz richtet sich nach dem gesetzlichen Zinssatz (derzeit 4% über dem Basiszinssatz gemäß § 1000 ABGB).

Regress beim Rechtsnachfolger

Zahlt ein Vormann den geschuldeten Betrag, erwirbt er gemäß § 67 Abs. 3 den Geschäftsanteil des ausgeschlossenen Gesellschafters. Damit geht der Geschäftsanteil auf den Vormann über, und dieser kann seinen Regressanspruch gegen den Rechtsnachfolger geltend machen.

Häufige Fragen zu § 67 GmbHG — Kaduzierung

Was ist die Kaduzierung nach § 67 GmbHG?

Die Kaduzierung ist der Ausschluss eines Gesellschafters, der seine Stammeinlage nicht bezahlt. Die Gesellschafter können den Geschäftsanteil durch Beschluss einziehen.

Wer haftet als Vormann nach § 67?

Alle Gesellschafter, die innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Einzahlungsaufforderung als Gesellschafter im Firmenbuch eingetragen waren, haften der Gesellschaft für den nicht bezahlten Betrag samt Verzugszinsen.

Wie hoch ist die Haftung der Vormänner?

Die Vormänner haften gesamtschuldnerisch für den ausstehenden Stammeinlagenbetrag zuzüglich der gesetzlichen Verzugszinsen (derzeit 4% p.a. über dem Basiszinssatz).

Kann ein Vormann den Geschäftsanteil erwerben?

Ja, Zahlt ein Vormann den geschuldeten Betrag, erwirbt er gemäß § 67 Abs. 3 den Geschäftsanteil des ausgeschlossenen Gesellschafters.

Was gilt, wenn der Rechtsnachfolger zahlt?

Ein früherer Rechtsvorgänger haftet nur, soweit die Zahlung von dessen Rechtsnachfolger nicht zu erlangen ist. Dies wird bis zum Beweise des Gegenteils angenommen, wenn der Rechtsnachfolger innerhalb eines Monats nach Aufforderung nicht zahlt.

Weitere GmbHG-Rechner

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