§ 1000 ABGB

4% (Verbraucher) oder 9,2% (Unternehmer) über EZB-Basissatz

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ABGB Verzugszinsen Rechner 2026

## ABGB § 1000 — Gesetzlicher Zinssatz bei Zahlungsverzug Das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 1000 den gesetzlichen Zinssatz bei Zahlungsverzug. Diese Bestimmung schützt Gläubiger vor den wirtschaftlichen Nachteilen verspäteter Zahlung und setzt einen klaren Rahmen für die Berechnung von Verzugszinsen. ### Differenzierte Zinssätze Das Gesetz unterscheidet zwei Zinssätze: Für Verbrauchergeschäfte (B2C) gilt ein Aufschlag von 4 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Für unternehmerische Geschäfte (B2B) beträgt der Aufschlag 9,2 Prozentpunkte. Mit dem aktuellen Basiszinssatz von 2,37% ergeben sich Zinssätze von 6,37% (Verbraucher) und 11,57% (Unternehmer). ### Abgrenzung der Geschäftsarten Die Unterscheidung zwischen B2B und B2C ist für die Praxis von erheblicher Bedeutung: Werden Waren oder Dienstleistungen zwischen zwei Unternehmern gehandelt, gilt der höhere Satz. Ist eine Partei Verbraucher, kommt der niedrigere Satz zur Anwendung. Bei gemischten Geschäften (z.B. Werkvertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher) ist die Verbrauchereigenschaft des Zahlungspflichtigen entscheidend. ### Berechnungsmethode Die Berechnung der Verzugszinsen folgt dem Prinzip: Forderungsbetrag × (Basiszinssatz + Aufschlag) × (Verzugstage/365). Für die Praxis empfiehlt sich die Verwendung dieses Rechners, der die aktuellen Zinssätze automatisch berücksichtigt und die Berechnung präzise durchführt. ### Anpassung des Basiszinssatzes Der Basiszinssatz der EZB wird zweimal jährlich aktualisiert — jeweils zum 1. Jänner und 1. Juli. Bei länger laufenden Verzugszeiträumen ist zu beachten, dass sich der Zinssatz ändern kann, wenn eine Anpassung in den Verzugszeitraum fällt.

Häufige Fragen zu § 1000 ABGB

Was ist der gesetzliche Zinssatz nach ABGB § 1000?

Der gesetzliche Zinssatz bei Zahlungsverzug beträgt nach § 1000 ABGB den um einen bestimmten Aufschlag erhöhten Basiszinssatz der EZB. Für unternehmerische Geschäfte sind dies 9,2 Prozentpunkte, für Verbrauchergeschäfte 4 Prozentpunkte.

Wann gilt der höhere und wann der niedrigere Zinssatz?

Der niedrigere Satz von 4 Prozentpunkten gilt für Verbrauchergeschäfte (B2C), der höhere Satz von 9,2 Prozentpunkten für unternehmerische Geschäfte (B2B). Im B2B-Fall — also wenn beide Vertragspartner Unternehmer sind — gilt der höhere Satz.

Wie oft ändert sich der Basiszinssatz?

Der Basiszinssatz der EZB wird gemäß § 1 der Verordnung BGBl. II 397/2001 zweimal jährlich angepasst — jeweils zum 1. Jänner und zum 1. Juli. Bei der Berechnung von Verzugszinsen ist der aktuelle Basiszinssatz zu verwenden.

Kann vertraglich ein höherer Zinssatz vereinbart werden?

Ja, vertragliche Zinsvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig. Bei Verbraucherverträgen unterliegen Zinseszins-Klauseln jedoch dem Schriftformerfordernis und bestimmten inhaltlichen Schranken. In B2B-Verträgen ist die Vereinbarung höherer Zinssätze freier möglich.

Ab wann beginnt der Zahlungsverzug?

Der Zahlungsverzug beginnt mit Fälligkeit der Forderung. Bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern gilt eine 14-tägige Nachfrist ab Rechnungszugang. Im unternehmerischen Geschäftsverkehr bedarf es regelmäßig einer Mahnung, sofern vertraglich keine frühere Fälligkeit vereinbart wurde.

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