§ 207 UGB

Strenges Niederstwertprinzip für Vorräte und Umlaufvermögen

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UGB Niederstwertprinzip Rechner 2026

## UGB § 207 — Niederstwertprinzip für Umlaufvermögen Das Niederstwertprinzip ist ein grundlegender Bewertungsgrundsatz der externen Rechnungslegung und in § 207 UGB für das Umlaufvermögen kodifiziert. Es stellt sicher, dass die Bilanz keine zu hohen Vermögenswerte ausweist und wahrt damit das Prinzip der vorsichtigen Bewertung. ### Das strenge Niederstwertprinzip Für das Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip: Liegt der Börsenkurs oder Marktpreis unter den Anschaffungskosten, ist zwingend auf den niedrigeren Wert abzuschreiben — ohne Rücksicht darauf, ob die Wertminderung voraussichtlich dauerhaft oder nur vorübergehend ist. Jede negative Abweichung zwischen Einstandspreis und Marktwert muss bilanziert werden. ### Abgrenzung zum gemilderten Niederstwertprinzip Das Anlagevermögen folgt dem gemilderten Niederstwertprinzip: Bei einer nur vorübergehenden Wertminderung kann von einer Abschreibung abgesehen werden, sofern der Abschlussprüfer die Werthaltigkeit bestätigt. Diese Differenzierung trägt dem Umstand Rechnung, dass Anlagevermögen nicht zur Veräußerung bestimmt ist. ### Praxis der Vorratsbewertung Bei der Vorratsbewertung ist zusätzlich der Nettoveräußerungswert zu prüfen: Wenn der erwartete Veräußerungserlös abzüglich Veräußerungskosten unter den Anschaffungskosten liegt, ist auf den niedrigeren Nettoveräußerungswert abzuschreiben. Diese Methode ist besonders relevant in Zeiten fallender Marktpreise oder bei schwer verkäuflichen Beständen.

Häufige Fragen zu § 207 UGB

Was ist das Niederstwertprinzip?

Das Niederstwertprinzip schreibt vor, dass Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und dem aktuellen beizulegenden Zeitwert bilanziert werden. Für Umlaufvermögen gilt das strenge Niederstwertprinzip: jede Wertminderung muss zwingend bilanziert werden.

Wann gilt das strenge, wann das gemilderte Niederstwertprinzip?

Das strenge Niederstwertprinzip gilt für Umlaufvermögen — jede planmäßige und außerplanmäßige Abschreibung ist verpflichtend. Das gemilderte Niederstwertprinzip gilt für Anlagevermögen — hier kann bei vorübergehender Wertminderung von einer Abschreibung abgesehen werden.

Wie wird der beizulegende Zeitwert ermittelt?

Der beizulegende Zeitwert ist der Wert, der durch Veräußerung unter normalen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann. Bei börsennotierten Wertpapieren ist der Börsenkurs maßgeblich. Bei nicht börsennotierten Vermögensgegenständen ist der nach dem höchsten erzielbaren Preis zu ermittelnde Marktwert heranzuziehen.

Was bedeutet Abschreibung auf den niedrigeren Wert?

Wenn der Marktwert unter den Anschaffungskosten liegt, muss der Bilanzansatz auf den niedrigeren Marktwert abgeschrieben werden. Die Abschreibung mindert den Gewinn des Unternehmens und reflektiert die tatsächliche Wertminderung des Bestands.

Kann der Bilanzwert nach einer Abschreibung wieder erhöht werden?

Ja, wenn der Grund für die Abschreibung entfällt, ist eine Zuschreibung bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorzunehmen. Diese Aufholung ist Ausdruck des Imparitätsprinzips in umgekehrter Form.

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