Darstellungscontinuität beim Jahresabschluss: Die gewählte Darstellungsform muss beibehalten werden. Änderung nur unter besonderen Voraussetzungen (§ 222 Abs. 2) zulässig.
Rechtsgrundlage
- § 223 UGB Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I Nr. 152/1897 idF BGBl. I Nr. 104/2021) ↗
UGB § 223 — Einmal gewählte Darstellungsform muss beibehalten werden. Abweichung nur unter den Voraussetzungen des § 222 Abs. 2 zulässig.
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 222 Abs. 2 UGB Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I Nr. 152/1897 idF BGBl. I Nr. 104/2021) ↗
UGB § 222 Abs. 2 — Abweichung von der Darstellungscontinuität ist zulässig, wenn sie durch besondere Umstände gerechtfertigt ist.
Gültig ab: 1. 1. 2022
- § 223 Abs. 2 UGB Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I Nr. 152/1897 idF BGBl. I Nr. 104/2021) ↗
UGB § 223 Abs. 2 — Im Jahresabschluss ist jeder Posten gesondert auszuweisen. Zusammenfassung nur bei geringer Bedeutung zulässig.
Gültig ab: 1. 1. 2022
Kurz zum Thema: UGB § 223 Darstellungscontinuität und Gliederung des Jahresabschlusses
Häufige Fragen zu UGB § 223 Gliederung
Was bedeutet Darstellungscontinuität?
Die Darstellungscontinuität (Stetigkeit) bedeutet, dass die gewählte Form der Darstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung über mehrere Jahre beibehalten werden muss.
Wann darf von der Darstellungsform abgewichen werden?
Eine Abweichung ist nur unter den Voraussetzungen des § 222 Abs. 2 zulässig. Besondere Umstände müssen vorliegen und die Abweichung muss im Anhang begründet werden.
Muss eine Formatänderung im Anhang erläutert werden?
Ja, wenn eine Formatänderung vorgenommen wird, müssen die Gründe für die Abweichung im Anhang dargelegt werden.
Gilt die Stetigkeit auch für IFRS-Abschlüsse?
Ja, bei IFRS-Anwendung gilt die Stetigkeit innerhalb des IFRS-Abschlusses. Bei параллер Rechnungslegung sind die Regelungen für HGB und IFRS separat anzuwenden.
Was passiert, wenn keine Vorjahresform dokumentiert ist?
Wenn keine Darstellungsform aus den Vorjahren dokumentiert ist, kann keine Änderung vorgenommen werden — es muss zunächst eine Form festgelegt und verwendet werden.