Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht
Rechtsgrundlage
- § 246 Unternehmensgesetzbuch (BGBl. I S 219/1897) ↗
§ 246 UGB — Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: UGB Konzernbefreiung Rechner 2026
Häufige Fragen zu § 246 UGB
Was ist ein Konzernabschluss?
Ein Konzernabschluss ist ein zusammengefasster Jahresabschluss aller Tochtergesellschaften eines Mutterunternehmens. Er zeigt die wirtschaftliche Lage des gesamten Konzerns als wirtschaftliche Einheit.
Welche Schwellenwerte gelten für die Konzernabschlussbefreiung?
Unternehmen sind von der Konzernabschlusspflicht befreit, wenn mindestens zwei von drei Schwellen nicht überschritten werden: Bilanzsumme 30 Mio. €, Umsatz 60 Mio. €, 250 Arbeitnehmer.
Gilt die Befreiung auch für Einzelunternehmen?
Ja, aber mit niedrigeren Schwellen: Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatz 40 Mio. €, Arbeitnehmer 250.
Was bedeutet die Zwei-von-drei-Regel?
Das Unternehmen muss mindestens zwei der drei Größenschwellen unterschreiten, um befreit zu werden. Werden zwei oder drei überschritten, besteht Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses.
Welche Vorteile hat die Befreiung von der Konzernabschlusspflicht?
Die Befreiung spart Kosten für die Erstellung des Konzernabschlusses, den Anhang und den Konzernlagebericht. Kleinere Konzerne können so ihre Verwaltungskosten reduzieren.