§ 246 UGB

Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: UGB Konzernbefreiung Rechner 2026

## UGB § 246 — Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht Die Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses stellt für mittelständische Unternehmensgruppen eine erhebliche Belastung dar. Das Unternehmensgesetzbuch sieht in § 246 daher Ausnahmetatbestände vor, unter denen Unternehmen von dieser Pflicht befreit werden können. ### Größenschwellen für die Konzernabschlussbefreiung Die Befreiung greift, wenn der Konzern mindestens zwei von drei Größenmerkmalen nicht überschreitet: eine Bilanzsumme von 30 Millionen Euro, Umsatzerlöse von 60 Millionen Euro und eine durchschnittliche Arbeitnehmerzahl von 250. Diese Schwellen wurden zuletzt zum 1. Jänner 2024 angepasst. Für Konzerne, die nur aus einem einzigen Unternehmen bestehen, gelten niedrigere Schwellen: 20 Millionen Euro Bilanzsumme und 40 Millionen Euro Umsatzerlöse bei gleicher Arbeitnehmergrenze von 250. ### Zwei-von-drei-Regel Entscheidend ist die sogenannte Zwei-von-drei-Regel: Werden zwei oder drei der Schwellenwerte überschritten, besteht Konzernabschlusspflicht. Unterschreitet das Unternehmen zwei oder alle drei Schwellenwerte, ist es von der Pflicht befreit. Der Rechner wendet diese Regel automatisch an. ### Praxisbedeutung Die Befreiung von der Konzernabschlusspflicht spart nicht nur direkt Kosten für die Abschlusserstellung, sondern reduziert auch den Aufwand für die Konzernbuchführung, die Konsolidierungsmaßnahmen und die Abschlussprüfung. Gerade für inhabergeführte Unternehmensgruppen kann dies eine erhebliche Entlastung darstellen.

Häufige Fragen zu § 246 UGB

Was ist ein Konzernabschluss?

Ein Konzernabschluss ist ein zusammengefasster Jahresabschluss aller Tochtergesellschaften eines Mutterunternehmens. Er zeigt die wirtschaftliche Lage des gesamten Konzerns als wirtschaftliche Einheit.

Welche Schwellenwerte gelten für die Konzernabschlussbefreiung?

Unternehmen sind von der Konzernabschlusspflicht befreit, wenn mindestens zwei von drei Schwellen nicht überschritten werden: Bilanzsumme 30 Mio. €, Umsatz 60 Mio. €, 250 Arbeitnehmer.

Gilt die Befreiung auch für Einzelunternehmen?

Ja, aber mit niedrigeren Schwellen: Bilanzsumme 20 Mio. €, Umsatz 40 Mio. €, Arbeitnehmer 250.

Was bedeutet die Zwei-von-drei-Regel?

Das Unternehmen muss mindestens zwei der drei Größenschwellen unterschreiten, um befreit zu werden. Werden zwei oder drei überschritten, besteht Pflicht zur Erstellung eines Konzernabschlusses.

Welche Vorteile hat die Befreiung von der Konzernabschlusspflicht?

Die Befreiung spart Kosten für die Erstellung des Konzernabschlusses, den Anhang und den Konzernlagebericht. Kleinere Konzerne können so ihre Verwaltungskosten reduzieren.

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