§ 1062 ABGB

Käuferpflicht zur Kaufpreiszahlung — Berechnung von Verzugstagen und Verzugszinsen (4 % oder 9,2 % p.a.) bei verspäteter Zahlung nach § 1062 ABGB.

Letzte Aktualisierung: 18. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Kaufpreis-Zahlungspflicht nach § 1062 ABGB

§ 1062 ABGB regelt die Hauptpflichten des Käufers im Rahmen des Kaufvertrags. Der Käufer ist verpflichtet, die gekaufte Sache sogleich oder zur vereinbarten Zeit zu übernehmen und zugleich das Kaufgeld zu entrichten. Diese Doppelpflicht — Übernahme und Zahlung — ist charakteristisch für den Kaufvertrag als gegenseitigen Vertrag.

Gleichzeitigkeit von Übergabe und Zahlung

§ 1062 ABGB sieht Zug-um-Zug-Leistung vor: Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, die Sache zu übergeben, bevor der Käufer zahlt. Wenn der Käufer das Kaufgeld nicht abführt, ist der Verkäufer berechtigt, die Übergabe zu verweigern. Dies gilt, sofern keine Zahlungsziele vereinbart wurden. In der modernen Handelspraxis werden häufig Zahlungsziele eingeräumt, was § 1062 dispositiv macht — die Parteien können abweichende Regelungen vereinbaren.

Zahlungsverzug und seine Folgen

Leistet der Käufer die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin, tritt Zahlungsverzug ein. Bei einem bestimmten Zahlungstag (Termingeschäft) kommt der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Die Folgen des Verzugs sind erheblich: Der Verkäufer kann Verzugszinsen nach §§ 1333 iVm 1000 ABGB verlangen, hat das Recht zur Zurückbehaltung der Ware und kann nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten sowie Schadenersatz fordern.

Zwei Zinssätze

Das österreichische Recht unterscheidet zwischen dem gesetzlichen Zinssatz für Verbraucher (4 % p.a. nach § 1000 ABGB) und dem Verzugszinssatz für unternehmerische Geschäfte (9,2 % p.a. gemäß der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie 2011/7/EU). Der höhere B2B-Zinssatz soll Zahlungsdisziplin im Handelsverkehr fördern und Unternehmen davor schützen, ihren Geschäftspartnern unfreiwillig Kredit zu gewähren.

Praktische Bedeutung

In der Praxis ist die rechtzeitige Kaufpreiszahlung für beide Seiten wichtig. Für den Käufer kann die Nichtzahlung nicht nur zu Zinsforderungen, sondern auch zum Verlust des Kaufgegenstands führen, wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt. Für den Verkäufer ist es wichtig, Verzugszinsen rechtzeitig geltend zu machen, da sie ab dem Verzugsbeginn anfallen und sich mit der Zeit summieren können.

Häufige Fragen zu § 1062 ABGB

Was regelt § 1062 ABGB?

§ 1062 ABGB regelt die Hauptpflichten des Käufers: Er ist verpflichtet, die Sache sogleich oder zur bedungenen Zeit zu übernehmen und gleichzeitig das Kaufgeld bar abzuführen. Bei Verletzung dieser Pflichten ist der Verkäufer berechtigt, die Übergabe der Sache zu verweigern.

Was passiert bei verspäteter Kaufpreiszahlung?

Zahlt der Käufer den Kaufpreis nicht zum vereinbarten Termin, gerät er in Zahlungsverzug. Der Verkäufer kann Verzugszinsen nach §§ 1333 iVm 1000 ABGB fordern: 4 % p.a. für Verbraucher und 9,2 % p.a. für Unternehmer (B2B). Außerdem kann der Verkäufer die Übergabe der Ware bis zur Zahlung verweigern.

Kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten?

Ja. Bei schuldhaftem Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer nach erfolgloser Fristsetzung vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadenersatz verlangen. Die Voraussetzungen richten sich nach den allgemeinen Regeln des Vertragsrücktritts (§§ 918 ff ABGB).

Wie werden Verzugszinsen beim Kaufvertrag berechnet?

Die Berechnung erfolgt tagesgenau: Kaufpreis × (Zinssatz / 365) × Verzugstage. Bei 5.000 € Kaufpreis, 30 Tagen Verzug und Verbraucherzinssatz (4 % p.a.): 5.000 × (0,04 / 365) × 30 = 16,44 €.

Was ist der Unterschied zwischen Verbraucher- und Unternehmerzinssatz?

Für Verbraucher gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 % p.a. nach § 1000 Abs 1 ABGB. Für Unternehmer (B2B-Geschäfte) gilt ein höherer Zinssatz von 9,2 % p.a. gemäß der Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie (2011/7/EU). Der höhere B2B-Satz soll Unternehmer zu schnellerer Zahlung anhalten.

Muss der Käufer zuerst gemahnt werden?

Bei einem bestimmten Zahlungstag (Termingeschäft) tritt der Verzug ohne Mahnung ein — der Schuldner kommt durch bloße Nichterfüllung in Verzug. Ohne vereinbarten Zahlungstermin ist eine Mahnung erforderlich.

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