Berechnen Sie das Urlaubsentgelt bei Kündigung nach § 19 AngG. Geben Sie Ihr Monatsentgelt und die nicht konsumierten Urlaubstage ein — der Rechner ermittelt den Abgeltungsbetrag.
Rechtsgrundlage
- Art. 1 § 19 Angestelltengesetz (AngG) (AngG) ↗
Urlaubsentgelt bei Beendigung des Dienstverhältnisses — Tagessatz × nicht konsumierte Urlaubstage
Gültig ab: 1. 1. 2018
Kurz zum Thema: Urlaubsentgelt bei Kündigung nach § 19 AngG
Gesetzliche Grundlage des Urlaubsentgelts bei Kündigung
Das österreichische Angestelltengesetz (AngG) regelt in § 19 den Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Beendigung des Dienstverhältnisses. Dieser Anspruch stellt sicher, dass Arbeitnehmer für ihre nicht konsumierten Urlaubstage eine finanzielle Kompensation erhalten — denn der gesetzliche Urlaubsanspruch würde bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses sonst verfallen.
Voraussetzungen für den Anspruch
Ein Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Kündigung besteht bei jeder Beendigung des Dienstverhältnisses — unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt, ob eine einvernehmliche Auflösung vereinbart wird oder ob der Vertrag aufgrund einer Befristung ausläuft. Entscheidend ist nur, dass nicht konsumierte Urlaubstage vorhanden sind.
Berechnung des Urlaubsentgelts
Die Berechnung erfolgt nach dem gleichen Prinzip wie das Urlaubsentgelt während des UrlG § 6 — das monatliche Entgelt wird durch 30 geteilt, um den Tagessatz zu ermitteln, und dieser wird mit der Anzahl der nicht konsumierten Urlaubstage multipliziert. Das Ergebnis ist das auszuzahlende Urlaubsentgelt.
Unterschied zur Urlaubsabgeltung nach UrlG
Das UrlG regelt die Urlaubsabgeltung für alle Arbeitnehmer, während § 19 AngG spezifisch für Angestellte gilt. In der Praxis sind die Berechnungen identisch — beide berechnen sich nach dem Tagessatz multipliziert mit den nicht konsumierten Urlaubstagen.
Verjährung und Geltendmachung
Der Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Kündigung verjährt nach 3 Jahren — gerechnet ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Bei einer Kündigung sollte das Urlaubsentgelt daher zeitnah geltend gemacht werden, um Verzögerungen zu vermeiden.
Häufige Fragen zum Urlaubsentgelt bei Kündigung nach § 19 AngG
Wann habe ich Anspruch auf Urlaubsentgelt bei Kündigung nach § 19 AngG?
Bei Beendigung des Dienstverhältnisses — gleichgültig ob durch Kündigung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers — hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Abgeltung aller nicht konsumierten Urlaubstage.
Wie berechnet sich das Urlaubsentgelt bei Kündigung?
Das Urlaubsentgelt berechnet sich aus dem monatlichen Entgelt dividiert durch 30, multipliziert mit der Anzahl der nicht konsumierten Urlaubstage. Es gilt der gleiche Tagessatz wie beim Urlaubsentgelt während des Urlaubs.
Gilt das auch für gekündigte Arbeitnehmer?
Ja, das Urlaubsentgelt bei Kündigung gilt für alle Arbeitnehmer — unabhängig davon, wer das Dienstverhältnis beendet. Auch bei einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer bleibt der Anspruch auf Abgeltung der offenen Urlaubstage bestehen.
Was passiert mit dem Urlaubsguthaben bei Insolvenz des Arbeitgebers?
Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist das Urlaubsguthaben durch das Insolvenz-Ausfallguthaben abgesichert. Der работодатель muss jedoch innerhalb einer Frist die offenen Urlaubstage ausbezahlen — andernfalls kann der Arbeitnehmer seine Ansprüche geltend machen.
Kann der Arbeitgeber die Abgeltung verweigern?
Nein, die Abgeltung nicht konsumierter Urlaubstage ist ein gesetzlicher Anspruch, der nicht vertraglich ausgeschlossen werden kann. Auch eine Betriebsvereinbarung oder ein Kollektivvertrag kann den Anspruch nicht aufheben.