Prüfen Sie den Entlassungsschutz während der Schwangerschaft und bis 4 Monate nach der Entbindung nach § 12 MSchG. Eine Entlassung ist nur mit gerichtlicher Zustimmung möglich.
Rechtsgrundlage
- § 12 Mutterschutzgesetz 1979 (MSchG) (MSchG) ↗
Entlassungsschutz: Schwangerschaft + 4 Monate nach Entbindung — Zustimmung des Gerichts erforderlich.
Gültig ab: 1. 1. 2016
Kurz zum Thema: Entlassungsschutz nach § 12 MSchG
Umfassender Schutz für werdende Mütter
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) schützt werdende und frisch entbundene Mütter vor Kündigungen und Entlassungen. § 12 MSchG verbietet die Entlassung während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Dieser Schutz gilt als einer der wichtigsten arbeitsrechtlichen Schutzbestimmungen für Frauen in Österreich.
Zeitraum des Schutzes
Der Entlassungsschutz beginnt mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber dem Arbeitgeber und dauert bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Es spielt keine Rolle, ob die Schwangerschaft zu Beginn oder erst später im Arbeitsverhältnis bekannt wird — der Schutz greift in jedem Fall, solange die Schwangerschaft andauert.
Gerichtliche Zustimmung erforderlich
Während des Entlassungsschutzes kann eine Kündigung oder Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des Gerichts ausgesprochen werden. Das Gericht prüft, ob ein wichtiger Grund vorliegt — etwa eine besonders schwere Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin. Einfache Verfehlungen oder betriebsbedingte Gründe genügen für eine Zustimmung nicht.
Entlassung bei Fehlgeburt
Bei einer Fehlgeburt besteht ein eigenständiger Entlassungsschutz bis zum Ablauf von vier Wochen nach der Fehlgeburt. Dieser Schutz ist kürzer als der allgemeine Mutterschutz, bietet aber eine wichtige Absicherung in einer emotional und körperlich belastenden Situation.
Praktische Bedeutung
Der Entlassungsschutz nach § 12 MSchG gibt schwangeren Arbeitnehmerinnen die Sicherheit, dass sie sich während der Schwangerschaft und in den ersten Monaten nach der Entbindung auf ihren Arbeitsplatz verlassen können. Sie müssen keine Kündigung aus betrieblichen Gründen befürchten und können sich voll und ganz auf ihre Schwangerschaft und die Betreuung ihres Neugeborenen konzentrieren.
Häufige Fragen zum Entlassungsschutz
Wie lange dauert der Entlassungsschutz?
Der Entlassungsschutz beginnt mit der Bekanntgabe der Schwangerschaft und dauert bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung. Während dieser Zeit kann eine Kündigung oder Entlassung nur mit vorheriger Zustimmung des Gerichts rechtswirksam ausgesprochen werden.
Gilt der Entlassungsschutz auch bei einer Fehlgeburt?
Ja, nach einer Fehlgeburt besteht ein eigenständiger Entlassungsschutz bis zum Ablauf von vier Wochen nach der Fehlgeburt. Voraussetzung ist, dass die Fehlgeburt innerhalb der ersten Monate der Schwangerschaft erfolgt ist — der Schutz beginnt nicht automatisch bei jeder Fehlgeburt, sondern nur wenn ein Beschäftigungsverbot nach den Umständen des Einzelfalls hätte bestehen können.
Kann der Arbeitgeber während des Entlassungsschutzes kündigen?
Eine Kündigung während des Entlassungsschutzes ist nur mit vorheriger gerichtlicher Zustimmung möglich. Das Gericht prüft, ob ein wichtiger Grund für die Entlassung vorliegt — etwa eine besonders schwere Pflichtverletzung der Arbeitnehmerin. Einfache Verfehlungen oder betriebsbedingte Kündigungen genügen nicht.
Welche Gründe können zu einer gerichtlichen Zustimmung führen?
Das Gericht darf die Zustimmung nur erteilen, wenn die Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertraglichen Pflichten gröblich verletzt hat — etwa bei wiederholtem unentschuldigtem Fernbleiben von der Arbeit, bei Diebstahl oder Täuschung, bei groben Beleidigungen oder bei einer strafbaren Handlung mit Vorsatz und einer Strafandrohung von mehr als einem Jahr Freiheitsstrafe.
Was ist der Unterschied zwischen Entlassung und Kündigung?
Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber. Eine Entlassung ist eine sofortige Beendigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist. Der Entlassungsschutz nach § 12 MSchG erfasst beide Formen der Beendigung — für beide ist die gerichtliche Zustimmung erforderlich.
Wann endet der Entlassungsschutz vorzeitig?
Der Entlassungsschutz endet nicht vorzeitig — er ist gesetzlich festgelegt und kann nur durch das Gericht aufgehoben werden. Wenn die Voraussetzungen (Schwangerschaft oder Entbindung) nicht mehr vorliegen, etwa bei einer Fehlgeburt in einer sehr frühen Phase, kann das Gericht den Schutz aufheben. In der Regel bleibt der Schutz aber bis 4 Monate nach der Entbindung bestehen.