Berechnen Sie die Verteilung der Karenz nach § 15a MSchG. Geben Sie das Geburtsdatum des Kindes und die gewünschte Elternoption ein — der Rechner zeigt die maximale Karenzdauer und die Aufteilung zwischen den Elternteilen.
Rechtsgrundlage
- § 15a Mutterschutzgesetz (MSchG) (MSchG) ↗
Partnerschaftliche Karenz — Aufteilung zwischen Eltern, verlängert bis 24. Lebensmonat
Gültig ab: 1. 1. 2020
- § 15 Abs. 5 Mutterschutzgesetz (MSchG) (MSchG) ↗
Karenzgeld — ca. 80% des Einkommens, beanspruchen kann jeder Elternteil
Gültig ab: 1. 1. 2020
Kurz zum Thema: Partnerschaftliche Karenz nach § 15a MSchG
Gesetzliche Grundlage
Das österreichische Mutterschutzgesetz (MSchG) wurde mit dem Bundesrechtsänderungsgesetz 2019 (BRÄG 2019) um § 15a erweitert, der die sogenannte partnerschaftliche Karenz regelt. Diese Regelung trat mit 1. Jänner 2020 in Kraft und ermöglicht es beiden Elternteilen, die Karenzzeit flexibel untereinander aufzuteilen.
Maximaldauer bis zum 24. Lebensmonat
Die maximale Karenzdauer wurde mit Einführung der partnerschaftlichen Karenz auf den 24. Lebensmonat des Kindes verlängert — vorher endete die Karenz mit dem 24. Lebensmonat der Mutter und dem 30. Lebensmonat des Vaters. Nun gilt für beide Elternteile dieselbe Frist von 24 Monaten.
Aufteilungsmöglichkeiten
Die Karenz kann grundsätzlich zwei Mal aufgeteilt werden, wobei jede Teilperiode mindestens 2 Monate betragen muss. Die Eltern können selbst entscheiden, wer welche Periode beansprucht. In der Praxis nimmt häufig die Mutter die erste 12-monatige Periode und der Vater die zweite 12-monatige Periode in Anspruch.
Karenzgeld während der partnerschaftlichen Karenz
Beide Elternteile haben während ihrer jeweiligen Karenzperiode Anspruch auf Karenzgeld in Höhe von ca. 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Karenz. Dies gilt sowohl für die erste als auch für die zweite Periode — vorausgesetzt, die jeweiligen Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt.
Häufige Fragen zur Teilung Karenz nach § 15a MSchG
Was ist die partnerschaftliche Karenz nach § 15a MSchG?
Die partnerschaftliche Karenz ermöglicht es beiden Elternteilen, die Karenzzeit bis zum 24. Lebensmonat des Kindes aufzuteilen. Jeder Elternteil kann die Karenz mindestens 2 Monate beanspruchen. Die Aufteilung ist zwei Mal möglich.
Wie lange kann die Karenz insgesamt dauern?
Die maximale Karenzdauer beträgt 24 Monate ab der Geburt des Kindes. Dies gilt unabhängig davon, ob die Eltern die partnerschaftliche Karenz beanspruchen oder nicht.
Kann nur der Vater Karenz beanspruchen?
Ja, ein Elternteil kann die gesamte verlängerte Karenz bis zum 24. Lebensmonat allein beanspruchen. In der Praxis ist dies oft der Vater im Rahmen einer reinen Vaterkarenz.
Wie wird das Karenzgeld bei partnerschaftlicher Karenz berechnet?
Jeder Elternteil erhält während seiner Karenzperiode ca. 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Karenz (Karenzgeld). Bei partnerschaftlicher Aufteilung erhält somit auch der Vater Karenzgeld für seinen beanspruchten Zeitraum.
Muss die Aufteilung der Karenz im Voraus festgelegt werden?
Die Aufteilung muss nicht im Voraus bis ins Detail festgelegt werden, jedoch müssen beide Elternteile ihren Karenzwunsch rechtzeitig dem Arbeitgeber melden. Änderungen der Aufteilung sind unter Einhaltung der Fristen möglich.