Berechnen Sie das Altersteilzeitgeld nach Art. 2 § 27 ALVG. Geben Sie Oberwert, Unterwert und Lohnausgleich-Prozent ein — der Rechner ermittelt den Lohnausgleich und das Altersteilzeitgeld.
Rechtsgrundlage
- Art. 2 § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) ↗
Altersteilzeitgeld — Lohnausgleich mind. 50% des Unterschiedsbetrages, max 3 Jahre
Gültig ab: 1. 1. 2000
- § 45 ASVG ASVG (ASVG) ↗
Höchstbeitragsgrundlage €78.870/Monat 2026
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: ALVG § 27 Altersteilzeitgeld
Das Altersteilzeitgeld nach Art. 2 § 27 ALVG ist eine österreichische Sozialleistung für Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit in den letzten Jahren vor der Pension reduzieren. Es ergänzt den vom Arbeitgeber gezahlten Lohnausgleich.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst wird der Unterschiedsbetrag zwischen dem Entgelt bei voller Arbeitszeit (Oberwert) und dem Entgelt bei reduzierter Arbeitszeit (Unterwert) ermittelt. Dieser Unterschied wird dann mit dem vereinbarten Lohnausgleich-Prozentsatz (mindestens 50%) multipliziert, um den Lohnausgleich zu berechnen.
Das Altersteilzeitgeld beträgt grundsätzlich 50% des Lohnausgleichs. Es ist jedoch auf 50% der Höchstbeitragsgrundlage (€78.870/Monat 2026) gedeckelt. Das maximale Altersteilzeitgeld liegt thus bei €19.717,50/Monat.
Beispiel: Bei einem Oberwert von €3.333, einem Unterwert von €2.000 und einem Lohnausgleich von 55% ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von €1.333. Der Lohnausgleich beträgt €733,15 (55% von €1.333). Das Altersteilzeitgeld beträgt €366,58 (50% von €733,15).
Das Altersteilzeitgeld kann für maximal 3 Jahre bezogen werden. Es ist anrechenbar auf das Arbeitslosengeld und unterliegt den allgemeinen Anspruchsvoraussetzungen des AlVG.