Art. 2 § 42 ALVG — KV-Beitrag für ALG-Bezieher

Berechnen Sie den Krankenversicherungsbeitrag für ALG-Leistungsbezieher nach Art. 2 § 42 ALVG. Der Rechner ermittelt 7,65% der monatlichen ALG-Leistung als KV-Beitrag.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: ALVG § 42 KV-Beitrag für ALG-Bezieher

Der KV-Beitrag für ALG-Leistungsbezieher nach Art. 2 § 42 ALVG ist ein wichtiger Sozialversicherungsbeitrag, der seit 1. Jänner 2027 gilt. Er stellt sicher, dass Arbeitslose während des ALG-Bezugs weiterhin in der gesetzlichen Krankenversicherung (ÖGK) versichert sind.

Die Berechnung ist straightforward: Der KV-Beitrag beträgt 7,65% der monatlichen ALG-Leistung. Dieser einheitliche Satz vereinfacht die bisherige Regelung und stellt eine praxisgerechte Abdeckung der Krankenversicherungsbeiträge sicher.

Die Neuregelung ab 2027 brachte eine Angleichung der Beitragssätze für alle ALG-Bezieher. Zuvor galten unterschiedliche Sätze, was zu Komplexität und Ungleichbehandlung führte. Der neue einheitliche Satz von 7,65% schafft Klarheit und Gerechtigkeit im System.

Der Beitrag wird direkt von der ALG-Leistung einbehalten und an die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) weitergeleitet. Leistungsbezieher erhalten somit bereits die Netto-Leistung ausgezahlt, ohne sich um die Krankenversicherungsbeiträge kümmern zu müssen.

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