Berechnen Sie die Erstattungskategorie und Patienten-Zuzahlung für eine Arzneispezialität nach § 351c ASVG für 2026. Wählen Sie die Kategorie und den Importpreis — der Rechner ermittelt sofort die Erstattung durch die Sozialversicherung und den verbleibenden Eigenanteil.
Rechtsgrundlage
- § 351c Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Erstattungskodex — Aufnahme von Arzneispezialitäten in den Erstattungskodex
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 351g Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Verfahrensordnung für die Aufnahme in den Erstattungskodex
Gültig ab: 1. 1. 2026
- § 136 Abs.3 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ↗
Rezeptgebühr — Selbstbehalt bei Arzneimittelversorgung
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: ASVG § 351c Erstattungskodex in Österreich
Der Erstattungskodex (EKO) nach § 351c ASVG ist das zentrale Verzeichnis derösterreichisch gesetzlichen Sozialversicherung für die Erstattung von Arzneispezialitäten. Er definiert, welche Medikamente von der Krankenkasse bezahlt werden und in welcher Höhe der Patient zuzahlen muss. Der Erstattungskodex wird vom Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger verwaltet und monatlich aktualisiert.
Struktur des Erstattungskodex
Der Erstattungskodex gliedert sich in drei Farbbereiche: Der grüne Bereich enthält Arzneispezialitäten mit nachgewiesenem therapeutischem Nutzen und einem ausreichend großen Preisunterschied zu Vergleichspräparaten. Der gelbe Bereich umfasst Arzneimittel mit wesentlicher therapeutischer Innovation, die trotz höherem Preis in den Kodex aufgenommen wurden. Der rote Bereich dient der befristeten Aufnahme neuer Präparate, deren Preis noch verhandelt wird.
Erstattungskategorien und Zuzahlungen
Für jede im EKO gelistete Arzneispezialität wird eine Erstattungskategorie festgelegt. Kategorie A означает полное возмещение без дополнительной доплаты (за исключением стандартного рецептурного сбора в размере 6,85 евро). Kategorie B требует дополнительной доплаты в размере 5,85 евро, а категория C — 11,70 евро. Жизненно важные лекарства имеют особые правила возмещения с сниженной доплатой.
Preisermittlung und EU-Durchschnittspreis
Die Preiskommission ermittelt für Arzneispezialitäten im roten und gelben Bereich einen EU-Durchschnittspreis aus den gesetzlichen Rabatten aller Mitgliedstaaten. Dieser Preis darf nicht überschritten werden. Wird ein vorläufiger Preis festgelegt, der über dem endgültigen EU-Durchschnittspreis liegt, muss das Unternehmen die Differenz innerhalb von sechs Monaten an die Sozialversicherungsträger zurückzahlen — zuzüglich eines Abschlags von 6,5%.
Generikaregelung und Preisband
Für wirkstoffgleiche Arzneispezialitäten im grünen Bereich gilt ein Preisband, wobei der Höchstpreis 30% über dem günstigsten Preis desselben Wirkstoffs liegen darf. Bei Generikaeintritt wird der Originalpreis um 30% gesenkt, das erste Generikum folgt mit 25,7% unter dem reduzierten Originalpreis. Dieser Mechanismus sorgt für kontinuierliche Preissenkungen und finanzielle Nachhaltigkeit des Systems.
Häufige Fragen zum ASVG § 351c Erstattungskodex
Was ist der Erstattungskodex nach § 351c ASVG?
Der Erstattungskodex (EKO) ist ein Verzeichnis aller Arzneispezialitäten, die von der gesetzlichen Sozialversicherung in Österreich erstattet werden. Er gliedert sich in drei Bereiche: den grünen Bereich (volle Erstattung), den gelben Bereich (Erstattung mit therapeutischem Mehrwert) und den roten Bereich (befristete Aufnahme ohne festen Erstattungspreis).
Welche Erstattungskategorien gibt es?
Es gibt vier Hauptkategorien: A = Vollverschreibung (keine zusätzliche Zuzahlung über die Rezeptgebühr von € 6,85), B = Ermäßigte Zuzahlung (€ 5,85 extra), C = Erhöhte Zuzahlung (€ 11,70 extra), und lebensnotwendige Arzneimittel mit Sonderregelungen. Arzneimittel auf der Ausschlussliste (§351c Abs.2) haben keinen Anspruch auf Erstattung.
Wie wird die Patienten-Zuzahlung berechnet?
Die Zuzahlung setzt sich aus der Rezeptgebühr (§136 Abs.3 ASVG) und einem categoriespezifischen Betrag zusammen. Für Kategorie A beträgt die Zuzahlung nur die Rezeptgebühr (€ 6,85). Für Kategorie B kommt € 5,85 hinzu (insgesamt € 12,70), für Kategorie C € 11,70 (insgesamt € 18,55). Arzneimittel mit einem Preis unter € 18,55 erhalten eine ermäßigte Zuzahlung.
Was bedeutet der rote Bereich im Erstattungskodex?
Der rote Bereich ist eine befristete Aufnahme für neue Arzneispezialitäten, deren Erstattungspreis noch nicht feststeht. Solange kein EU-Durchschnittspreis ermittelt wurde (innerhalb von 90–180 Tagen nach Antrag), zahlt der Patient den vollen Preis. Der Dachverband muss monatlich Änderungen im Internet kundmachen.
Wie wirkt sich die Ausschlussliste auf die Erstattung aus?
Arzneimittelkategorien, die überwiegend zur Behandlung in Krankenanstalten, unter ständiger Beobachtung oder zur Prophylaxe geeignet sind, stehen auf der Ausschlussliste nach §351c Abs.2. Für diese Kategorien besteht kein Anspruch auf Erstattung durch die Sozialversicherung — der Patient zahlt den vollen Preis.