§ 3 AlVG

GSVG-versicherte Selbständige können nach § 3 AlVGfreiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Sie wählen eine von drei Beitragsgrundlage-Stufen (Viertel/Hälfte/Drei Viertel der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage); die Wahl bindet für 8 Jahre.

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 2.0.0

Rechtsgrundlage

Arbeitslosenversicherung für Selbständige nach § 3 AlVG

Österreich kennt keine „freiwillige Weiterversicherung" in der Arbeitslosenversicherung nach deutschem Muster. Stattdessen regelt § 3 AlVG eine eigene Konstruktion: die Arbeitslosenversicherung selbständig Erwerbstätiger. GSVG-pflichtversicherte (oder nach § 5 GSVG ausgenommene) Selbständige können durch fristgerechte Erklärung in die Arbeitslosenversicherung einbezogen werden.

Wahl der Beitragsgrundlage

Beim Eintritt wählt die selbständige Person eine von drei Beitragsgrundlage-Stufen, jeweils ein Bruchteil der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 8.085 €/Monat): ein Viertel (2.021,25 €), die Hälfte (4.042,50 €) oder drei Viertel (6.063,75 €). Auf die Viertel-Stufe wird der reduzierte Beitragssatz von 2,95 % angewendet, auf die Hälfte- und Drei-Viertel-Stufe der volle Satz von 5,9 %. Daraus ergeben sich Monatsbeiträge von rund 59,63 €, 238,51 € bzw. 357,76 €.

Bindungsdauer

Die Entscheidung für eine Beitragsgrundlage bindet für 8 Jahre und kann während dieser Zeit nicht geändert werden (§ 3 AlVG). Auch der Wiederaustritt ist an gesetzliche Fristen geknüpft. Der Rechner zeigt daher neben dem Monats- und Jahresbeitrag auch den Gesamtbeitrag über die achtjährige Bindungsdauer.

Resultierendes Arbeitslosengeld

Das spätere Arbeitslosengeld richtet sich nach der gewählten Stufe. Die SVS weist für 2026 Tages-Arbeitslosengelder von rund 32,21 € (Viertel), 52,33 € (Hälfte) und 72,18 € (Drei Viertel) aus. Diese Werte sind extern verifiziert (SVS „Arbeitslosenversicherung für Selbständige") und werden jährlich angepasst. Voraussetzung für den Leistungsbezug ist die Erfüllung der Anwartschaft und die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.

Häufige Fragen zur AV für Selbständige (§ 3 AlVG)

Können sich Selbständige in Österreich gegen Arbeitslosigkeit versichern?

Ja. Nach § 3 AlVG können GSVG-pflichtversicherte (oder nach § 5 GSVG ausgenommene) selbständig Erwerbstätige durch fristgerechte Erklärung freiwillig in die Arbeitslosenversicherung eintreten. Anders als in Deutschland (§ 170 SGB III, Beitrag = 2,6 % des letzten Bruttoentgelts) wählt man in Österreich eine von drei festen Beitragsgrundlagen.

Welche Beitragsgrundlagen stehen zur Wahl?

Es gibt drei Stufen, jeweils ein Bruchteil der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage (2026: 8.085 €/Monat): ein Viertel (2.021,25 €), die Hälfte (4.042,50 €) oder drei Viertel (6.063,75 €). Auf das Viertel wird der reduzierte AV-Satz von 2,95 % angewendet, auf Hälfte und Drei Viertel der volle Satz von 5,9 %.

Wie hoch ist der Monatsbeitrag je Stufe 2026?

Viertel-Stufe rund 59,63 €/Monat (2.021,25 € × 2,95 %), Hälfte-Stufe rund 238,51 €/Monat (4.042,50 € × 5,9 %), Drei-Viertel-Stufe rund 357,76 €/Monat (6.063,75 € × 5,9 %). Diese Werte sind extern (SVS) verifiziert und werden jährlich an die GSVG-Höchstbeitragsgrundlage angepasst.

Wie lange ist man an die gewählte Stufe gebunden?

Die Entscheidung für eine Beitragsgrundlage bindet für 8 Jahre und kann während dieser Zeit nicht geändert werden (§ 3 AlVG — Bindungsdauer). Auch der Ein- und Austritt in die freiwillige AV ist an Fristen und eine Bindungsdauer geknüpft.

Welches Arbeitslosengeld resultiert aus der gewählten Stufe?

Das spätere Tages-Arbeitslosengeld hängt von der gewählten Stufe ab (SVS-Werte 2026): rund 32,21 €/Tag bei der Viertel-Stufe, 52,33 €/Tag bei der Hälfte-Stufe und 72,18 €/Tag bei der Drei-Viertel-Stufe. Voraussetzung ist die Erfüllung der Anwartschaft und die Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt.

Worin unterscheidet sich das österreichische Modell vom deutschen § 170 SGB III?

Das deutsche § 170 SGB III bemisst den Beitrag am letzten Bruttoentgelt (2,6 %) und richtet sich an Personen, die aus einer Beschäftigung ausscheiden. Das österreichische § 3 AlVG ist ein Opt-in speziell für GSVG-versicherte Selbständige mit fixen Beitragsgrundlage-Stufen statt einkommensabhängiger Bemessung und einer 8-jährigen Bindung.

Verwandte Rechner

Arbeitslosenversicherung für Selbständige § 3 AlVG Rechner 2026 (AT) | RuleCalc | RuleCalc