§ 69 EStG 1988

Der Lohnsteuerabzug in besonderen Faellen nach § 69 EStG 1988 — Pauschalsatze, Freibetragsgrenzen und Sondertatbestande fur kurzfristige Beschaeftigung, Krankenversorgung, Heeresgebuhren, Insolvenz-Entgelt und mehr.

Letzte Aktualisierung: 19. 5. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Lohnsteuerabzug in besonderen Faellen nach § 69 EStG

Der Lohnsteuerabzug in besonderen Fallen nach § 69 EStG 1988 gehort zu den wichtigsten Sondervorschriften des osterreichischen Lohnsteuerrechts. Wahrend die normale Lohnsteuer nach dem progressiven Tari f des § 33 EStG erhoben wird, sieht § 69 abweichende Pauschalsatze und Freibetragsgrenzen fur bestimmte Bezugsarten vor. Diese Sondertatbestande reflektieren die besondere Natur dieser Einkunfte — etwa die zeitliche Befristung einer Beschaeftigung, der Sozialversicherungscharakter einer Krankengeldauszahlung oder die besondere Stellung des Insolvenz-Entgelt-Fonds als auszahlende Stelle.

Pauschaler Lohnsteuerabzug fur kurzfristig Beschaeftigte (§ 69 Abs. 1)

Die wohl praktisch bedeutsamste Regelung des § 69 betrifft die kurzfristig beschaeftigten Arbeitnehmer. Fur ausschliesslich korperlich tatige Arbeitnehmer, die ununterbrochen nicht langer als eine Woche beschaeftigt werden, darf das Finanzministerium den Lohnsteuerabzug mit einem Pauschbetrag von hochstens 7,5% des vollen Bezugs gestatten. Fur Berufsgruppen wie Musiker, Artisten, Burgenschauspieler und Filmschaffende liegt der Pauschalsatz bei maximal 15%. Entscheidend ist die Grenzwertregelung: Uberschreitet der Taglohn 55 EUR oder der Wochenlohn 220 EUR, ist § 69 Abs. 1 nicht anwendbar. In diesem Fall greift der normale Lohnsteuertarif.

Diese Pauschalversteuerung bringt fur Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhebliche Erleichterungen: Der Arbeitgeber muss keine komplette Lohnsteuerberechnung durchfuhren, sondern fuhrt pauschal einen festen Prozentsatz ab. Der Arbeitnehmer erhalt den vollen restlichen Bezug ohne weitere Lohnsteuerabfuhr — die Pauschalversteuerung gilt als abgeltend. Voraussetzung ist stets, dass die Beschaeftigung die Wochenfrist nicht uberschreitet und die Grenzwerte eingehalten werden.

20%-Abzug bei Kranken- und Unfallversorgung sowie Heeresgebuhren

Bei Auszahlung von Bezugen aus der gesetzlichen Kranken- oder Unfallversorgung — einschliesslich Rehabilitationsgeld und Wiedereingliederungsgeld — sind 20% Lohnsteuer einzubehalten, soweit die Bezuge 30 EUR taglich ubersteigen (§ 69 Abs. 2). Der Freibetrag von 30 EUR taglich stellt sicher, dass Kleinstbetrage nicht der Lohnsteuer unterliegen. Ergeht zusatzlich ein 13. oder 14. Bezug, hat der vorlaufige Lohnsteuerabzug zu unterbleiben — die Abrechnung erfolgt im Rahmen der Veranlagung.

Ahnlich liegt der Fall bei den einkommensteuerpflichtigen Bezugen nach dem Heeresgebuhengesetz 2001 (§ 69 Abs. 3): Auch hier werden 20% Lohnsteuer einbehalten, wobei der Freibetrag hier bei 20 EUR taglich liegt. In beiden Fallen ist ein Lohnzettel bis zum 31. Janner des Folgejahres auszustellen und ein Siebentel der Bezuge als sonstiger Bezug gesondert auszuweisen — die дальнейшая Besteuerung erfolgt im Veranlagungsverfahren, um eine mogliche Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Sonderfalle Bauarbeiter und Insolvenz

Die Absatze 4 bis 8 des § 69 EStG decken weitere Sondertatbestande ab. Fur die Winterfeiertagsverguetung nach dem BUAG gilt ein 20%iger Lohnsteuerabzug, wahrend fur Urlaubsentgelt und Urlaubsersatzleistungen nur 6% gelten — laufende Bezuge werden dabei nach dem normalen Lohnsteuertarif besteuert. Fur das Insolvenz-Entgelt aus dem IES-Fonds (ab 100 EUR) gilt ein Lohnsteuerabzug nach § 67 Abs. 8 lit. g, mit der Besonderheit, dass der Lohnzettel bei abgelaufenem Kalenderjahr erst nach dem Auszahlungsquartal fqllig wird. Der Dienstleistungsscheck schliesslich sieht keinen vorlaufigen Lohnsteuerabzug vor — die Besteuerung erfolgt zur Gdnze im Veranlagungsverfahren.

Haufige Fragen zu § 69 EStG — Lohnsteuerabzug in besonderen Faellen

Was regelt § 69 EStG?

§ 69 EStG 1988 regelt den Lohnsteuerabzug in besonderen Fallen — also abweichend vom normalen Lohnsteuertarif nach § 33 EStG. Er sieht Pauschalsatze vor, die auf bestimmte Bezugsarten angewendet werden, etwa bei kurzfristig beschaeftigten Arbeitnehmern, Kranken-/Unfallversorgung oder Bezugen aus dem Insolvenz-Entgelt-Fonds. Die Vorschrift stellt sicher, dass in diesen Spezialfallen die richtige Lohnsteuer einbehalten wird.

Wann gilt der Pauschalsatz von 7,5% fur kurzfristig Beschaeftigte?

Der Pauschalsatz von 7,5% gilt fur ausschliesslich korperlich tatige Arbeitnehmer, die ununterbrochen nicht langer als eine Woche beschaeftigt werden (§ 69 Abs. 1 EStG). Fur Musiker, Artisten, Burgenschauspieler und Filmschaffende gilt ein hoeherer Pauschalsatz von maximal 15%. Voraussetzung ist, dass der Taglohn 55 EUR nicht ubersteigt und der Wochenlohn 220 EUR nicht ubersteigt — andernfalls ist Abs. 1 nicht anwendbar.

Wie wird die Lohnsteuer bei Kranken- oder Unfallversorgung berechnet?

Bei Bezugen aus gesetzlicher Kranken- oder Unfallversorgung (sowie Rehablitiationsgeld und Wiedereingliederungsgeld) sind 20% Lohnsteuer einzubehalten, soweit die Bezuge 30 EUR taglich ubersteigen (§ 69 Abs. 2 EStG). Die Lohnsteuer wird also nur auf den 30 EUR ubersteigenden Tagesteil angewendet. Wird ein 13. oder 14. Bezug zusatzlich ausgezahlt, hat ein vorlaufiger Lohnsteuerabzug zu unterbleiben — ein Lohnzettel ist bis 31. Janner des Folgejahres auszustellen.

Was gilt fur das Insolvenz-Entgelt nach § 69 Abs. 6?

Bei Auszahlung von Insolvenz-Entgelt durch den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IES-Fonds) ist Lohnsteuer einzubehalten. Die Lohnsteuerberechnung richtet sich nach § 67 Abs. 8 lit. g EStG (vereinfacht: 20% Standardwert). Ein Lohnzettel ist auszustellen, wenn der Bezug 100 EUR ubersteigt. Betrifft die Auszahlung ein abgelaufenes Kalenderjahr, ist der Lohnzettel bis zum Ende des Folgemonats des Auszahlungsquartals zu ubermitteln.

Gibt es einen Lohnsteuerabzug bei Dienstleistungsscheck-Bezugen?

Nein. Bei Bezugen im Sinne des Dienstleistungsscheckgesetzes hat ein vorlaufiger Lohnsteuerabzug zu unterbleiben (§ 69 Abs. 7 EStG). Die Osterreichische Gesundheitskasse hat bis 31. Janner des folgenden Kalenderjahres einen Lohnzettel auszustellen und an ihr Finanzamt zu uber mitteln. Darin ist ein Siebentel der ausgezahlten Bezuge als sonstiger Bezug gem. § 67 Abs. 1 auszuweisen — die Besteuerung erfolgt im Veranlagungsverfahren.

Was ist die Winterfeiertagsverguetung und wie wird sie besteuert?

Die Winterfeiertagsverguetung nach § 13j Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) wird mit 20% Lohnsteuerabzug einbehalten (§ 69 Abs. 4 Z 1 EStG). Die Vergutung wird von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ausgezahlt. Derselbe Absatz sieht fur das Urlaubsentgelt (§ 8 Abs. 8 BUAG) und die Urlaubsersatzleistung (§ 9 BUAG) einen 6%igen Lohnsteuerabzug vor — wahrend laufende Bezuge nach dem normalen Lohnsteuertarif zu versteuern sind.

Muss immer ein Lohnzettel ausgestellt werden?

In den meisten Fallen des § 69 EStG ist ein Lohnzettel (§ 84 EStG) bis zum 31. Janner des Folgejahres auszustellen und an das zustandige Finanzamt zu uber mitteln. Eine Ausnahme gilt bei Insolvenz-Entgelt bis 100 EUR und bei kurfristig Beschaeftigten — hier ist kein Lohnzettel vorgesehen, da die Pauschalversteuerung eine abschliessende Besteuerung darstellt. Der Lohnzettel stellt sicher, dass die Bezuge im Veranlagungsverfahren korrekt berucksichtigt werden.

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