Berechnen Sie die MindestKörperschaftsteuer nach § 23 KStG. Geben Sie das Einkommen und die Rechtsform ein — der Rechner ermittelt den Freibetrag, die KÖSt und die tatsächliche Steuer.
Rechtsgrundlage
- § 23 Körperschaftsteuergesetz (KStG) ↗
MindestKörperschaftsteuer — Freibetrag max €10.000, KÖSt 25%
Gültig ab: 1. 1. 1988
- § 22 KStG KStG (KStG) ↗
Körperschaftsteuer-Tarif 25% (2024–2026), 27,5% ab 2026 für Privatstiftungen
Gültig ab: 1. 1. 2024
Kurz zum Thema: KStG § 23 MindestKörperschaftsteuer
Die MindestKörperschaftsteuer nach § 23 KStG ist ein wichtiger Freibetrag für österreichische Kapitalgesellschaften. Sie begrenzt die tatsächliche Körperschaftsteuer auf ein faires Maß und verhindert übermäßige Steuerbelastungen bei niedrigen Einkommen.
Der Freibetrag beträgt maximal €10.000 und ist auf das zu versteuernde Einkommen begrenzt. Bei einem Einkommen von €40.000 ergibt sich ein Freibetrag von €10.000, sodass nur €30.000 tatsächlich besteuert werden.
Die Berechnung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird die KÖSt ohne Freibetrag berechnet (25% des Einkommens). Dann wird der Freibetrag ermittelt und vom Einkommen abgezogen. Auf das verbleibende Einkommen wird dann erneut der KÖSt-Satz von 25% angewendet.
Beispiel für eine GmbH mit €40.000 Einkommen: Die volle KÖSt beträgt €10.000 (25% × €40.000). Der Freibetrag ist auf €10.000 begrenzt. Das verbleibende Einkommen beträgt €30.000. Die tatsächliche KÖSt beträgt thus €7.500 (25% × €30.000).
Für Einkommen unter €10.000 wird der Freibetrag auf das volle Einkommen angewendet, sodass keine KÖSt anfällt. Bei genau €10.000 Einkommen ist die tatsächliche KÖSt €0. Bei noch höheren Einkommen bleibt der Freibetrag bei €10.000 gedeckelt.