§ 153b StGB

Subventionsmissbrauch mit Betragsschwellen €100k und €500k — Rückforderung mit 10% Zuschlag.

Letzte Aktualisierung: 1. 7. 2021 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

Kurz zum Thema: Subventionsmissbrauch

Der Subventionsmissbrauch nach § 153b StGB ist ein wirtschaftsstrafrechtliches Delikt, das den Missbrauch von Förderungen und Subventionen aus öffentlichen Mitteln unter Strafe stellt. Die Vorschrift schützt die Integrität des Fördersystems und stellt sicher, dass öffentliche Gelder nur für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. ## Anwendungsbereich § 153b StGB erfasst jede Form der Förderung oder Subvention, die von einer öffentlichen Stelle — also von Bund, Ländern, Gemeinden oder von öffentlichen Institutionen — gewährt wird. Dies umfasst direkte Geldleistungen ebenso wie steuerliche Vergünstigungen, verbilligte Kredite oder die Übernahme von Bürgschaften. Die Norm richtet sich sowohl gegen den unmittelbaren Empfänger der Förderung als auch gegen Personen, die bei der Beantragung mitwirken — etwa Steuerberater, Unternehmensberater oder Mitarbeiter des antragstellenden Unternehmens. ## Tatbestandsmerkmale Der Kern des Delikts liegt im Vorlegen unrichtiger oder unvollständiger Angaben gegenüber der Förderstelle. Dies kann durch falsche Auskünfte, das Verschweigen relevanter Tatsachen oder das Vorlegen gefälschter Unterlagen geschehen. Auch die Verwendung einer Förderung für einen anderen als den genehmigten Zweck fällt unter die Norm. Ein weiteres Tatbestandsmerkmal ist die Beeinflussung einer Entscheidung der Förderstelle. Die unrichtigen Angaben müssen kausal für die Gewährung der Förderung gewesen sein — eine bloss unbeachtliche Falschangabe ohne Einfluss auf die Entscheidung erfüllt den Tatbestand nicht. ## Betragsschwellen und Strafrahmen Die Strafandrohung richtet sich nach der Höhe des rechtswidrig erlangten Vorteils. Bei Beträgen bis €100.000 beträgt die Höchststrafe 2 Jahre Freiheitsstrafe. Überschreitet der Betrag €500.000, ist eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren angedroht. ## Rückforderung Der Rechner berechnet den Rückforderungsbetrag mit dem gesetzlichen Zuschlag von 10%. Dieser Zuschlag deckt den Verwaltungsaufwand der Rückforderung ab und soll präventiv wirken. ## Praktische Bedeutung Für Unternehmen, die Förderungen beantragen, ist die genaue Kenntnis der Strafbarkeit bei Falschangaben essenziell. Auch wenn Förderanträge oft von Beratern ausgefüllt werden, bleibt die strafrechtliche Verantwortung beim Unternehmensleiter. Der Rechner hilft, die strafrechtlichen Konsequenzen einer fehlerhaften Förderverwendung abzuschätzen.

Häufige Fragen zu § 153b StGB

Was ist Förderungsmissbrauch nach § 153b StGB?

§ 153b StGB erfasst das Erlangen von Förderungen oder Subventionen durch unrichtige oder unvollständige Angaben. Der Täter verschafft sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil aus öffentlichen Mitteln.

Welche Betragsschwellen gelten bei § 153b StGB?

Für die Qualifikation gelten zwei Schwellen: €100.000 für die einfache Form (bis 2 Jahre Freiheitsstrafe) und €500.000 für die schwere Form (bis 5 Jahre). Bei Beträgen unter €100.000 gelten die allgemeinen Regeln.

Was bedeutet die Rückforderungsberechnung mit dem Faktor 1,1?

Die Rückforderung umfasst nicht nur den ursprünglich erhaltenen Betrag, sondern auch einen Zuschlag von 10%. Dieser Zuschlag soll den Mehraufwand der Behörden bei der Aufarbeitung und Rückforderung abdecken.

Wie unterscheidet sich § 153b von § 153 (Betrug)?

§ 153b ist eine Specialnorm zum Betrugstatbestand und gilt spezifisch für Förderungen und Subventionen. Die Beweislast ist insofern erleichtert, als die Unrichtigkeit der gemachten Angaben im Vordergrund steht, nicht die Bereicherungsabsicht.

Welche Rolle spielt die gewerbsmässige Begehung?

Wird der Subventionsmissbrauch gewerbsmässig begangen — also um sich eine wiederkehrende Einnahmequelle zu verschaffen — gilt ein erhöhter Strafrahmen von bis zu 5 Jahren. Dies gilt unabhängig von der Betragshöhe.

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