Strafrecht
Strafen, Ordnungswidrigkeiten, Alkoholverstöße, Führerscheinentzug
64 Rechner
Sonstige
64StGB § 41 Außerordentliche Strafmilderung
Außerordentliche Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe nach § 41 StGB.
§ 41 StGB
StGB § 307 Bestechung
Bestechung nach § 307 StGB — Vorteilsannahme, Pflichtverletzungsgrad, Wiederholung, Amtsträgerposition, besonders schwerer Fall. Drei Strafbänder.
StGB § 307
StGB §§ 33, 34 Erschwerungs- und Milderungsgründe
Besondere Erschwerungs- und Milderungsgründe nach §§ 33, 34 StGB.
§§ 33, 34 StGB
StGB § 19 Tagessatzhoehe
Tagessatzhoehe nach StGB § 19 — einkommensgestaffelt mit Unterhaltsabzug.
StGB § 19
StGB § 39a Gewalt-Strafdrohung
Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten nach § 39a StGB.
§ 39a StGB
StGB § 40 Nachträgliche Verurteilung
Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung nach § 40 StGB — Summenregel.
§ 40 StGB
StGB § 39 Rückfall-Strafschärfung
Strafschärfung bei Rückfall nach § 39 StGB — +50% Höchstmaß, max. 20 Jahre.
§ 39 StGB
Betrug Strafrahmen
Strafrahmen Betrug nach StGB §146.
StGB § 146
Brandstiftung schwere Folgen
Brandstiftung schwere Folgen nach StGB §169.
StGB § 169
Fahrlässige Körperverletzung
Fahrlässige Körperverletzung nach StGB §88.
StGB § 88
Geldstrafe statt Freiheit §43a
Geldstrafe Teilersatz nach StGB §43a.
StGB § 43a
Geldstrafe statt Freiheit
Geldstrafe statt Freiheitsstrafe nach StGB §37.
StGB § 37
Körperverletzung
Körperverletzung nach StGB §83.
StGB § 83
Nötigung
Nötigung nach StGB §105.
StGB § 105
Tagessatzhöhe
Tagessatzhöhe nach StGB §19 — mindestens €4, höchstens €5.000 pro Tagessatz.
StGB § 19
Täuschung Strafrahmen
Täuschung nach StGB §108.
StGB § 108
Untreue Schwellen
Untreue Schwellenwerte nach StGB §153.
StGB § 153
Urkundenfälschung
Urkundenfälschung nach StGB §223.
StGB § 223
Zusammentreffen
Zusammentreffen nach StGB §28.
StGB § 28
StGB § 126a Datenbeschädigung
Strafrahmen für Datenbeschädigung nach StGB § 126a — einfache Fälle (bis 1 Jahr), schwere Fälle (bis 2-3 Jahre), gewerbsmäßige Begehung (6M-5 Jahre).
§ 126a StGB
StGB § 136 Unbefugter Gebrauch Fahrzeug
Strafrahmen für unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen nach StGB § 136 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.
§ 136 StGB
StGB § 164 Hehlerei
Strafrahmen für Hehlerei nach StGB § 164 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.
§ 164 StGB
StGB § 177b Kernmaterial
Strafrahmen-Rechner für unerlaubten Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen und Strahleneinrichtungen nach StGB § 177b — BGBl. I Nr. 70/2018, in Kraft seit 01.11.2018. Strafrahmen je nach Tatbestand: bis 3 Jahre (Abs 1), 6 Monate bis 5 Jahre (Abs 3), 1 bis 10 Jahre (Abs 4).
§ 177b StGB
StGB § 180 Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt
Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt nach § 180 StGB — Strafrahmen berechnen.
§ 180 StGB
Fahrlässige Umweltbeeinträchtigung
Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt nach StGB § 181 — Strafrahmen, Geldstrafe, Freiheitsstrafe.
StGB § 181
§ 181b
Strafrahmen-Rechner für vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen nach § 181b StGB.
StGB § 181b
§ 181b Umweltgefährdendes Behandeln
Rechner für die Strafbarkeit nach § 181b StGB bei vorsätzlichem umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen.
StGB § 181b
§ 181c Umweltgefährdung fahrlässig
Rechner für die Strafbarkeit nach § 181c StGB bei fahrlässigem umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen.
StGB § 181c
§ 234 Geldmünzen
Rechner für die Strafbarkeit nach § 234 StGB bei Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen.
StGB § 234
§ 234
Strafrahmen-Rechner für Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen nach § 234 StGB.
StGB § 234
StGB § 24 Reihenfolge Vollzug
Vollzugsreihenfolge von Freiheitsstrafen und vorbeugenden Maßnahmen nach StGB § 24 — forensisch-therapeutische Unterbringung und Entwöhnungsanstalt vor Freiheitsstrafe; Rückfalltäter-Unterbringung nach Freiheitsstrafe.
StGB § 24
StGB § 304 Bestechlichkeit
Strafrahmen für Bestechlichkeit nach StGB § 304 — Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, bei höherem Vorteilswert bis zu 15 Jahre.
§ 304 StGB
§ 306
Strafrahmen-Rechner für Vorteilsannahme zur Beeinflussung nach § 306 StGB.
StGB § 306
§ 306 Vorteilsannahme Beeinflussung
Rechner für die Strafbarkeit nach § 306 StGB bei Vorteilsannahme zur Beeinflussung von Amtsträgern.
StGB § 306
§ 309 Bestechung Bedienstete
Rechner für die Strafbarkeit nach § 309 StGB bei Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten.
StGB § 309
§ 309
Strafrahmen-Rechner für Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten nach § 309 StGB.
StGB § 309
StGB § 35 Notwehrüberschreitung
StGB § 35: Notwehrüberschreitung bei Rausch — Strafmilderung berechnen.
§ 35 StGB
StGB § 43a Bedingte Nachsicht
Bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe nach StGB § 43a — Ersatzfreiheitsstrafe bis 720 Tagessätze, max 3/4 bedingt.
§ 43a StGB
StGB § 48 Probezeiten
Probezeit bei bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafe nach StGB § 48 — 1 bis 10 Jahre je nach Fallkonstellation.
StGB § 48
StGB § 48 Probezeiten
Probezeit bei bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafe nach StGB § 48 — 1 bis 10 Jahre je nach Fallkonstellation.
StGB § 48
StGB § 57 Verjährung Strafbarkeit
Verjährungsfristen der Strafbarkeit nach StGB § 57 — je nach Strafdrohung: lebenslang (keine Verjährung), 20/10/5/3/1 Jahre.
§ 57 StGB
§ 58 Verlängerung Verjährungsfrist
Rechner für die verlängerte Verjährungsfrist nach StGB § 58 bei verzögertem Erfolgseintritt, neuer Tat auf gleicher schädlicher Neigung oder Hemmungszeiten.
StGB § 58
StGB § 59 Verjährung Vollstreckbarkeit
Verjährungsfristen der Vollstreckbarkeit nach StGB § 59 — lebenslang 25 Jahre, Freiheitsstrafe 20/10 Jahre, Geldstrafe 5 Jahre, Ersatzfreiheitsstrafe +1/3.
§ 59 StGB
StGB § 75 Mord
StGB § 75 Mord Strafrahmen: 10–20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.
§ 75 StGB
StGB § 84 Schwere Körperverletzung
StGB § 84: Schwere Körperverletzung — Strafrahmen berechnen.
§ 84 StGB
StGB § 85 schwere Dauerfolgen
StGB § 85: Schwere Dauerfolgen — Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre.
§ 85 StGB
StGB §132 Entziehung von Energie
Strafrahmen für Entziehung von Energie nach StGB §132 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.
StGB § 132
StGB §133 Veruntreuung
Strafrahmen für Veruntreuung nach StGB §133 — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe; bei besonders schwerem Fall bis 3 Jahre.
StGB § 133
StGB §134 Unterschlagung
Strafrahmen für Unterschlagung nach StGB §134 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.
StGB § 134
StGB §135 Dauernde Sachentziehung
Strafrahmen für dauernde Sachentziehung nach StGB §135 — Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; bei gewerbsmäßigem Vorgehen bis 5 Jahre.
StGB § 135
StGB § 38 Vorhaft-Anrechnung
Anrechnung der Vorhaft auf Freiheits- und Geldstrafen nach § 38 StGB.
§ 38 StGB
StGB § 305 Vorteilsannahme
Vorteilsannahme nach § 305 StGB — Amtsträger oder Schiedsrichter, die für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen. Strafrahmen: bis 2/3/5/10 Jahre.
StGB § 305
StGB § 130 Gewerbsmäßiger Diebstahl
§ 130 StGB — Strafrahmen für gewerbsmäßigen Diebstahl / Bandendiebstahl in Österreich 2026.
§ 130 StGB
StGB § 142 Raub
§ 142 StGB — Strafrahmen für Raub in Österreich 2026.
§ 142 StGB
StGB § 148 Gewerbsmäßiger Betrug
§ 148 StGB — Strafrahmen für gewerbsmäßigen Betrug in Österreich 2026.
§ 148 StGB
StGB § 32 Strafbemessung
§ 32 StGB — Strafbemessung anhand Schuldprinzip und § 32 Abs. 3-Faktoren für Österreich 2026.
§ 32 StGB
StGB § 41a Kronzeugen
§ 41a StGB — Kronzeugenregelung: Reduktion des Mindestmaßes bei Kooperation mit Behörden.
§ 41a StGB
§ 265a Mandatskauf
Prüfung der Strafbarkeit bei Mandatskauf und Einflussnahme auf die Mandatszuteilung bei Wahlen nach § 265a StGB.
StGB § 265a
StGB § 127 Diebstahl
Diebstahl nach StGB § 127: Wertgrenze €5.000. Einfacher Diebstahl bis 1 Jahr, schwerer (ab €5.000) bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre.
§ 127 StGB
StGB § 152 Kreditschädigung
Fahrlässige Kreditschädigung nach StGB § 152: Schaden = Kreditvolumen × Zinssatzerhöhung × (Monate/12). Strafdrohung bis 3 Jahre.
§ 152 StGB
StGB § 153b Förderungsmissbrauch
Subventionsmissbrauch nach StGB § 153b: Schwelle €100k bis 2 Jahre, €500k bis 5 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre. Rückforderung: Betrag × 1,1.
§ 153b StGB
StGB § 168f EU-Betrug
EU-Betrug ausgabenseitig nach StGB § 168f: Schwelle €100k, bis 2 Jahre (einfach), bis 5 Jahre (ab €100k), bis 10 Jahre (gewerbsmässig). Rückforderung: Betrag × 1,1.
§ 168f StGB
StGB § 168g EU-Mittel Missbrauch
Missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln nach StGB § 168g: Schwelle €100k, bis 2 Jahre (einfach), bis 3 Jahre (ab €100k), bis 5 Jahre (gewerbsmässig). Rückforderung: Betrag × 1,1.
§ 168g StGB
StGB § 228 Beglaubigung
Mittelbare unrichtige Beglaubigung nach StGB § 228: Schwellenwert €5.000, einfacher Fall bis 1 Jahr, mit Schaden über €5.000 bis 3 Jahre.
§ 228 StGB