Strafrecht

Strafen, Ordnungswidrigkeiten, Alkoholverstöße, Führerscheinentzug

64 Rechner

Sonstige

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StGB § 41 Außerordentliche Strafmilderung

Außerordentliche Strafmilderung bei Überwiegen der Milderungsgründe nach § 41 StGB.

§ 41 StGB

StGB § 307 Bestechung

Bestechung nach § 307 StGB — Vorteilsannahme, Pflichtverletzungsgrad, Wiederholung, Amtsträgerposition, besonders schwerer Fall. Drei Strafbänder.

StGB § 307

StGB §§ 33, 34 Erschwerungs- und Milderungsgründe

Besondere Erschwerungs- und Milderungsgründe nach §§ 33, 34 StGB.

§§ 33, 34 StGB

StGB § 19 Tagessatzhoehe

Tagessatzhoehe nach StGB § 19 — einkommensgestaffelt mit Unterhaltsabzug.

StGB § 19

StGB § 39a Gewalt-Strafdrohung

Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten nach § 39a StGB.

§ 39a StGB

StGB § 40 Nachträgliche Verurteilung

Strafbemessung bei nachträglicher Verurteilung nach § 40 StGB — Summenregel.

§ 40 StGB

StGB § 39 Rückfall-Strafschärfung

Strafschärfung bei Rückfall nach § 39 StGB — +50% Höchstmaß, max. 20 Jahre.

§ 39 StGB

Betrug Strafrahmen

Strafrahmen Betrug nach StGB §146.

StGB § 146

Brandstiftung schwere Folgen

Brandstiftung schwere Folgen nach StGB §169.

StGB § 169

Fahrlässige Körperverletzung

Fahrlässige Körperverletzung nach StGB §88.

StGB § 88

Geldstrafe statt Freiheit §43a

Geldstrafe Teilersatz nach StGB §43a.

StGB § 43a

Geldstrafe statt Freiheit

Geldstrafe statt Freiheitsstrafe nach StGB §37.

StGB § 37

Körperverletzung

Körperverletzung nach StGB §83.

StGB § 83

Nötigung

Nötigung nach StGB §105.

StGB § 105

Tagessatzhöhe

Tagessatzhöhe nach StGB §19 — mindestens €4, höchstens €5.000 pro Tagessatz.

StGB § 19

Täuschung Strafrahmen

Täuschung nach StGB §108.

StGB § 108

Untreue Schwellen

Untreue Schwellenwerte nach StGB §153.

StGB § 153

Urkundenfälschung

Urkundenfälschung nach StGB §223.

StGB § 223

Zusammentreffen

Zusammentreffen nach StGB §28.

StGB § 28

StGB § 126a Datenbeschädigung

Strafrahmen für Datenbeschädigung nach StGB § 126a — einfache Fälle (bis 1 Jahr), schwere Fälle (bis 2-3 Jahre), gewerbsmäßige Begehung (6M-5 Jahre).

§ 126a StGB

StGB § 136 Unbefugter Gebrauch Fahrzeug

Strafrahmen für unbefugten Gebrauch von Fahrzeugen nach StGB § 136 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.

§ 136 StGB

StGB § 164 Hehlerei

Strafrahmen für Hehlerei nach StGB § 164 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.

§ 164 StGB

StGB § 177b Kernmaterial

Strafrahmen-Rechner für unerlaubten Umgang mit Kernmaterial, radioaktiven Stoffen und Strahleneinrichtungen nach StGB § 177b — BGBl. I Nr. 70/2018, in Kraft seit 01.11.2018. Strafrahmen je nach Tatbestand: bis 3 Jahre (Abs 1), 6 Monate bis 5 Jahre (Abs 3), 1 bis 10 Jahre (Abs 4).

§ 177b StGB

StGB § 180 Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt

Vorsätzliche Beeinträchtigung der Umwelt nach § 180 StGB — Strafrahmen berechnen.

§ 180 StGB

Fahrlässige Umweltbeeinträchtigung

Fahrlässige Beeinträchtigung der Umwelt nach StGB § 181 — Strafrahmen, Geldstrafe, Freiheitsstrafe.

StGB § 181

§ 181b

Strafrahmen-Rechner für vorsätzliches umweltgefährdendes Behandeln und Verbringen von Abfällen nach § 181b StGB.

StGB § 181b

§ 181b Umweltgefährdendes Behandeln

Rechner für die Strafbarkeit nach § 181b StGB bei vorsätzlichem umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen.

StGB § 181b

§ 181c Umweltgefährdung fahrlässig

Rechner für die Strafbarkeit nach § 181c StGB bei fahrlässigem umweltgefährdendem Behandeln und Verbringen von Abfällen.

StGB § 181c

§ 234 Geldmünzen

Rechner für die Strafbarkeit nach § 234 StGB bei Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen.

StGB § 234

§ 234

Strafrahmen-Rechner für Verringerung von Geldmünzen und Weitergabe verringerter Geldmünzen nach § 234 StGB.

StGB § 234

StGB § 24 Reihenfolge Vollzug

Vollzugsreihenfolge von Freiheitsstrafen und vorbeugenden Maßnahmen nach StGB § 24 — forensisch-therapeutische Unterbringung und Entwöhnungsanstalt vor Freiheitsstrafe; Rückfalltäter-Unterbringung nach Freiheitsstrafe.

StGB § 24

StGB § 304 Bestechlichkeit

Strafrahmen für Bestechlichkeit nach StGB § 304 — Freiheitsstrafe bis 3 Jahre, bei höherem Vorteilswert bis zu 15 Jahre.

§ 304 StGB

§ 306

Strafrahmen-Rechner für Vorteilsannahme zur Beeinflussung nach § 306 StGB.

StGB § 306

§ 306 Vorteilsannahme Beeinflussung

Rechner für die Strafbarkeit nach § 306 StGB bei Vorteilsannahme zur Beeinflussung von Amtsträgern.

StGB § 306

§ 309 Bestechung Bedienstete

Rechner für die Strafbarkeit nach § 309 StGB bei Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten.

StGB § 309

§ 309

Strafrahmen-Rechner für Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten nach § 309 StGB.

StGB § 309

StGB § 35 Notwehrüberschreitung

StGB § 35: Notwehrüberschreitung bei Rausch — Strafmilderung berechnen.

§ 35 StGB

StGB § 43a Bedingte Nachsicht

Bedingte Nachsicht eines Teiles der Strafe nach StGB § 43a — Ersatzfreiheitsstrafe bis 720 Tagessätze, max 3/4 bedingt.

§ 43a StGB

StGB § 48 Probezeiten

Probezeit bei bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafe nach StGB § 48 — 1 bis 10 Jahre je nach Fallkonstellation.

StGB § 48

StGB § 48 Probezeiten

Probezeit bei bedingter Entlassung aus Freiheitsstrafe nach StGB § 48 — 1 bis 10 Jahre je nach Fallkonstellation.

StGB § 48

StGB § 57 Verjährung Strafbarkeit

Verjährungsfristen der Strafbarkeit nach StGB § 57 — je nach Strafdrohung: lebenslang (keine Verjährung), 20/10/5/3/1 Jahre.

§ 57 StGB

§ 58 Verlängerung Verjährungsfrist

Rechner für die verlängerte Verjährungsfrist nach StGB § 58 bei verzögertem Erfolgseintritt, neuer Tat auf gleicher schädlicher Neigung oder Hemmungszeiten.

StGB § 58

StGB § 59 Verjährung Vollstreckbarkeit

Verjährungsfristen der Vollstreckbarkeit nach StGB § 59 — lebenslang 25 Jahre, Freiheitsstrafe 20/10 Jahre, Geldstrafe 5 Jahre, Ersatzfreiheitsstrafe +1/3.

§ 59 StGB

StGB § 75 Mord

StGB § 75 Mord Strafrahmen: 10–20 Jahre oder lebenslange Freiheitsstrafe.

§ 75 StGB

StGB § 84 Schwere Körperverletzung

StGB § 84: Schwere Körperverletzung — Strafrahmen berechnen.

§ 84 StGB

StGB § 85 schwere Dauerfolgen

StGB § 85: Schwere Dauerfolgen — Strafrahmen 6 Monate bis 10 Jahre.

§ 85 StGB

StGB §132 Entziehung von Energie

Strafrahmen für Entziehung von Energie nach StGB §132 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.

StGB § 132

StGB §133 Veruntreuung

Strafrahmen für Veruntreuung nach StGB §133 — Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe; bei besonders schwerem Fall bis 3 Jahre.

StGB § 133

StGB §134 Unterschlagung

Strafrahmen für Unterschlagung nach StGB §134 — Freiheitsstrafe bis 6 Monate oder Geldstrafe bis 360 Tagessätze.

StGB § 134

StGB §135 Dauernde Sachentziehung

Strafrahmen für dauernde Sachentziehung nach StGB §135 — Freiheitsstrafe bis 3 Jahre; bei gewerbsmäßigem Vorgehen bis 5 Jahre.

StGB § 135

StGB § 38 Vorhaft-Anrechnung

Anrechnung der Vorhaft auf Freiheits- und Geldstrafen nach § 38 StGB.

§ 38 StGB

StGB § 305 Vorteilsannahme

Vorteilsannahme nach § 305 StGB — Amtsträger oder Schiedsrichter, die für die pflichtgemäße Vornahme oder Unterlassung eines Amtsgeschäfts einen Vorteil fordern, annehmen oder sich versprechen lassen. Strafrahmen: bis 2/3/5/10 Jahre.

StGB § 305

StGB § 130 Gewerbsmäßiger Diebstahl

§ 130 StGB — Strafrahmen für gewerbsmäßigen Diebstahl / Bandendiebstahl in Österreich 2026.

§ 130 StGB

StGB § 142 Raub

§ 142 StGB — Strafrahmen für Raub in Österreich 2026.

§ 142 StGB

StGB § 148 Gewerbsmäßiger Betrug

§ 148 StGB — Strafrahmen für gewerbsmäßigen Betrug in Österreich 2026.

§ 148 StGB

StGB § 32 Strafbemessung

§ 32 StGB — Strafbemessung anhand Schuldprinzip und § 32 Abs. 3-Faktoren für Österreich 2026.

§ 32 StGB

StGB § 41a Kronzeugen

§ 41a StGB — Kronzeugenregelung: Reduktion des Mindestmaßes bei Kooperation mit Behörden.

§ 41a StGB

§ 265a Mandatskauf

Prüfung der Strafbarkeit bei Mandatskauf und Einflussnahme auf die Mandatszuteilung bei Wahlen nach § 265a StGB.

StGB § 265a

StGB § 127 Diebstahl

Diebstahl nach StGB § 127: Wertgrenze €5.000. Einfacher Diebstahl bis 1 Jahr, schwerer (ab €5.000) bis 3 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre.

§ 127 StGB

StGB § 152 Kreditschädigung

Fahrlässige Kreditschädigung nach StGB § 152: Schaden = Kreditvolumen × Zinssatzerhöhung × (Monate/12). Strafdrohung bis 3 Jahre.

§ 152 StGB

StGB § 153b Förderungsmissbrauch

Subventionsmissbrauch nach StGB § 153b: Schwelle €100k bis 2 Jahre, €500k bis 5 Jahre, gewerbsmässig bis 5 Jahre. Rückforderung: Betrag × 1,1.

§ 153b StGB

StGB § 168f EU-Betrug

EU-Betrug ausgabenseitig nach StGB § 168f: Schwelle €100k, bis 2 Jahre (einfach), bis 5 Jahre (ab €100k), bis 10 Jahre (gewerbsmässig). Rückforderung: Betrag × 1,1.

§ 168f StGB

StGB § 168g EU-Mittel Missbrauch

Missbräuchliche Verwendung von EU-Mitteln nach StGB § 168g: Schwelle €100k, bis 2 Jahre (einfach), bis 3 Jahre (ab €100k), bis 5 Jahre (gewerbsmässig). Rückforderung: Betrag × 1,1.

§ 168g StGB

StGB § 228 Beglaubigung

Mittelbare unrichtige Beglaubigung nach StGB § 228: Schwellenwert €5.000, einfacher Fall bis 1 Jahr, mit Schaden über €5.000 bis 3 Jahre.

§ 228 StGB

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