EU-Betrug ausgabenseitig — Schwelle €100k, gewerbsmässige Begehung bis 10 Jahre, Rückzahlung mit 10% Zuschlag.
Rechtsgrundlage
- § 168f Strafgesetzbuch (StGB) ↗
EU-Betrug — ausgabenseitig, Schutz der EU-Finanzinteressen
Gültig ab: 1. 7. 2021
- § 168f Abs 1 Strafgesetzbuch (StGB) ↗
Einfacher EU-Betrug — bis 2 Jahre
Gültig ab: 1. 7. 2021
- § 168f Abs 4 Strafgesetzbuch (StGB) ↗
Gewerbsmässige Begehung — bis 10 Jahre
Gültig ab: 1. 7. 2021
Kurz zum Thema: EU-Betrug
Häufige Fragen zu § 168f StGB
Was ist der EU-Betrug nach § 168f StGB?
§ 168f StGB schützt die finanziellen Interessen der Europäischen Union. Der ausgabenseitige Betrug erfasst Fälle, in denen EU-Mittel unrechtmässig erlangt oder verwendet werden — etwa durch falsche Angaben bei Förderanträgen oder die Verwendung von Geldern für nicht genehmigte Zwecke.
Welche Betragschwelle gilt bei § 168f StGB?
Die Bagatellschwelle beträgt €100.000. Beträge unterhalb dieser Grenze werden nach den allgemeinen Betrugsregeln behandelt. Bei Überschreitung von €100.000 gelten die erhöhten Strafrahmen des § 168f.
Was ist der Zusammenhang mit OLAF?
OLAF (Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung) ist die Behörde, die EU-weite Ermittlungen zu Betrugsfällen führt. Österreichische Strafverfolgungsbehörden arbeiten eng mit OLAF zusammen. Der nationale Strafrahmen nach § 168f ergänzt die europäische Betrugsbekämpfung.
Welche Strafrahmen gelten bei gewerbsmässiger Begehung?
Wird der EU-Betrug gewerbsmässig begangen — also um sich eine wiederkehrende Einnahmequelle zu verschaffen — beträgt die Höchststrafe 10 Jahre Freiheitsstrafe. Dies unterstreicht die besondere Schwere dieser Deliktsform.
Wie wird der Rückzahlungsbetrag berechnet?
Die Rückforderung umfasst den rechtswidrig erlangten Betrag zuzüglich eines Zuschlags von 10%. Dieser Zuschlag soll den Mehraufwand der Behörden bei der Rückforderung und Aufarbeitung abdecken.