Bestellungspflicht: Kapital > €70k + >50 Gesellschafter ODER >300 Mitarbeiter
Rechtsgrundlage
- § 29 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF) ↗
GmbHG § 29 — Aufsichtsrat: Bestellungspflicht wenn Stammkapital > €70.000 UND Gesellschafter > 50; ODER durchschnittlich > 300 Mitarbeiter; ODER leitende Gesellschaft mit > 300 Mitarbeitern kumuliert; ODER Komplementär einer KG mit > 300 Mitarbeitern kumuliert.
Gültig ab: 1. 1. 2026
Kurz zum Thema: GmbHG § 29 Aufsichtsrat Bestellungspflicht
Häufige Fragen zu § 29 GmbHG
Wann muss eine GmbH einen Aufsichtsrat bestellen?
Eine GmbH muss nach § 29 GmbHG einen Aufsichtsrat bestellen, wenn mindestens eine von vier Schwellenwerte erreicht wird: (1) Stammkapital über €70.000 und mehr als 50 Gesellschafter; (2) mehr als 300 durchschnittliche Mitarbeiter; (3) leitende Gesellschaft in einem Konzern mit kumuliert über 300 Mitarbeitern; oder (4) Komplementär einer Kommanditgesellschaft mit kumuliert über 300 Mitarbeitern.
Gilt die Aufsichtsratspflicht auch für Kleinunternehmen?
Nein, Kleinunternehmen sind in der Regel nicht aufsichtsratspflichtig. Unterschreitet die GmbH alle vier Schwellenwerte — also Stammkapital bis €70.000, bis 50 Gesellschafter, bis 300 Mitarbeiter und keine leitende Funktion in einem Konzern — besteht keine Bestellungspflicht.
Was passiert, wenn die GmbH nachträglich die Schwellenwerte überschreitet?
Wenn eine GmbH die Aufsichtsratsschwellenwerte erst nach der Gründung überschreitet — etwa durch Wachstum oder Aufnahme neuer Gesellschafter — wird sie zu diesem Zeitpunkt bestellungspflichtig. Der Aufsichtsrat ist dann innerhalb einer angemessenen Frist zu bestellen.
Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat in einer GmbH?
Der Aufsichtsrat einer GmbH überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss und berichtet an die Gesellschafterversammlung, bestellt die Geschäftsführer und kann besondere Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte vorsehen. Er ist ein vom Geschäftsführer unabhängiges Kontrollorgan.
Kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden, wenn die Schwellenwerte überschritten werden?
Nein, die Bestellung eines Aufsichtsrats ist bei Erreichen der gesetzlichen Schwellenwerte zwingend. Ein Verzicht ist rechtlich unwirksam und begründet eine Strafbarkeit der Geschäftsführer wegen satzungswidriger Unterlassung der Bestellung.