§ 29 GmbHG

Bestellungspflicht: Kapital > €70k + >50 Gesellschafter ODER >300 Mitarbeiter

Letzte Aktualisierung: 1. 1. 2026 · Gültig für: 2026 · Version: 1.0.0

Rechtsgrundlage

  • § 29 GmbH-Gesetz (BGBl. Nr. 15/1963 idgF)

    GmbHG § 29 — Aufsichtsrat: Bestellungspflicht wenn Stammkapital > €70.000 UND Gesellschafter > 50; ODER durchschnittlich > 300 Mitarbeiter; ODER leitende Gesellschaft mit > 300 Mitarbeitern kumuliert; ODER Komplementär einer KG mit > 300 Mitarbeitern kumuliert.

    Gültig ab: 1. 1. 2026

Kurz zum Thema: GmbHG § 29 Aufsichtsrat Bestellungspflicht

## GmbHG § 29 — Aufsichtsrat in der GmbH Das GmbH-Gesetz kennt seit jeher eine differenzierte Pflicht zur Bestellung eines Aufsichtsrats, die an bestimmte Unternehmensschwellenwerte geknüpft ist. § 29 GmbHG schützt die Transparenz und Kontrolle in größeren Gesellschaften mit beschränkter Haftung. ### Die vier Auslösetatbestände Die Norm unterscheidet vier selbstständige Auslösetatbestände: Erstens die Kombination aus hohem Stammkapital und Gesellschafterzahl — überschreitet das Stammkapital €70.000 und existieren mehr als 50 Gesellschafter, entsteht die Pflicht. Zweitens die Mitarbeiterzahl — bei mehr als 300 durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmern. Drittens die Konzernleitung — eine leitende Gesellschaft in einem Konzernverbund mit kumuliert mehr als 300 Mitarbeitern. Und viertens die Komplementärfunktion — als Komplementär einer Kommanditgesellschaft mit kumuliert mehr als 300 Mitarbeitern. ### Warum diese Schwellenwerte? Die Größenschwellenwerte spiegeln die wirtschaftliche Bedeutung und Komplexität der Gesellschaft wider. Ab einer gewissen Kapitalausstattung und Gesellschafterzahl einerseits sowie ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl andererseits ist eine institutionalisierte Überwachung durch einen Aufsichtsrat gesellschaftsrechtlich geboten. Die Konzernregelungen verhindern, dass durch Holdingstrukturen die Aufsichtsratsplicht umgangen wird. ### Rechtsfolgen bei Verstoß Unterlässt die Geschäftsführung die Bestellung eines erforderlichen Aufsichtsrats, macht sie sich persönlich haftbar. Zudem können Beschlüsse, die ohne dieRequired Aufsichtsrat-Zustimmung getroffen wurden, anfechtbar sein. Die Praxis empfiehlt daher die frühzeitige Prüfung der Schwellenwerte bei Strukturveränderungen. ### Verhältnis zu AG und KGaA Während die GmbH nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Aufsichtsrat benötigt, kennt das Aktiengesetz eine generelle Aufsichtsratspflicht für alle Aktiengesellschaften. Bei der GmbH ist die Einführung eines fakultativen Aufsichtsrats zwar jederzeit möglich, die gesetzliche Bestellungspflicht besteht jedoch nur bei Erreichen der § 29-Schwellenwerte.

Häufige Fragen zu § 29 GmbHG

Wann muss eine GmbH einen Aufsichtsrat bestellen?

Eine GmbH muss nach § 29 GmbHG einen Aufsichtsrat bestellen, wenn mindestens eine von vier Schwellenwerte erreicht wird: (1) Stammkapital über €70.000 und mehr als 50 Gesellschafter; (2) mehr als 300 durchschnittliche Mitarbeiter; (3) leitende Gesellschaft in einem Konzern mit kumuliert über 300 Mitarbeitern; oder (4) Komplementär einer Kommanditgesellschaft mit kumuliert über 300 Mitarbeitern.

Gilt die Aufsichtsratspflicht auch für Kleinunternehmen?

Nein, Kleinunternehmen sind in der Regel nicht aufsichtsratspflichtig. Unterschreitet die GmbH alle vier Schwellenwerte — also Stammkapital bis €70.000, bis 50 Gesellschafter, bis 300 Mitarbeiter und keine leitende Funktion in einem Konzern — besteht keine Bestellungspflicht.

Was passiert, wenn die GmbH nachträglich die Schwellenwerte überschreitet?

Wenn eine GmbH die Aufsichtsratsschwellenwerte erst nach der Gründung überschreitet — etwa durch Wachstum oder Aufnahme neuer Gesellschafter — wird sie zu diesem Zeitpunkt bestellungspflichtig. Der Aufsichtsrat ist dann innerhalb einer angemessenen Frist zu bestellen.

Welche Aufgaben hat der Aufsichtsrat in einer GmbH?

Der Aufsichtsrat einer GmbH überwacht die Geschäftsführung, prüft den Jahresabschluss und berichtet an die Gesellschafterversammlung, bestellt die Geschäftsführer und kann besondere Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Geschäfte vorsehen. Er ist ein vom Geschäftsführer unabhängiges Kontrollorgan.

Kann auf einen Aufsichtsrat verzichtet werden, wenn die Schwellenwerte überschritten werden?

Nein, die Bestellung eines Aufsichtsrats ist bei Erreichen der gesetzlichen Schwellenwerte zwingend. Ein Verzicht ist rechtlich unwirksam und begründet eine Strafbarkeit der Geschäftsführer wegen satzungswidriger Unterlassung der Bestellung.

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